Softairwaffenverordnung 2013

    • Offizieller Beitrag

    Dein Zitat stimmt nicht zu Schusswaffen:


    Zitat

    § 2. (1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies Schusswaffen


    Da Airsoft bei der Definition Waffe durchfallen, fallen sie auch nicht unter Schusswaffen.

    • Offizieller Beitrag

    Also Aequitas Du hast da unrecht!


    Laut deinem Text steht dort (und ich geh jetzt mal davon aus dass das auch so im Gesetz steht):


    Zitat

    8.Abschnitt
    §45
    Punkt 3
    Schusswaffen bei denen Geschosse durch verdichtete Luft(Luftdruckwaffen) oder unter Gasdruck (Co2) angetrieben werden sofern das Kaliber nicht 6mm oder mehr beträgt.


    Das heißt dass alles DARUNTER (also unter 6mm) in die Kategorie fällt, jedoch nicht was ein Kaliber 6mm oder mehr hat.
    Also eine CO2 Makarov die 4,5mm verschießt fällt darunter, eine CO2 Makarov die 6mm BBs verschießt NICHT.
    Also ist klar definiert dass Airsofts (die alle 6mm oder größeres Kaliber haben) KEINE Schußwaffen sind.


    Und btw.: Auch Paintballmarkierer verschießen feste Gegenstände. Sonst wärs ja eine Spritzpistole.


    Da komm ich jetzt wieder auf Falcon zurück:
    Ja, Die Bezeichnung Airsofts/Softairs ist gut und für mich in Ordnung, aber das ist keine Definition!
    Es ist, de facto, nirgendwo in den Gesetzen definiert was eine Airsoft ausmacht und was nicht.
    Der Punkt aber, der bei dem Text der Novelle zum tragen kommt, ist die Tatsache dass sie echten Waffen nachgebildet sind. Wohl aus der Angst, einer mit einer "echt aussehenden" Softgun kann einen Banküberfall begehen (oder was auch immer). Wenn einer mit einer durchsichtigen Kugelspritze mit neongelben Griffen in eine Bank läuft wird er höchstens ausgelacht und eingewiesen. (Und viele andere Aspekte die den Rahmen sprengen würden.


    Auf den Punkt gebracht ist das Problem, das ich angesprochen habe, eben die Tatsache dass man erstmal definieren muss, was eine Airsoft ist und was nicht.
    Sollte der Gesetzgeber zu dem Schluss kommen, dass es notwendig ist das zu definieren, gibt es massig Potential wie diese Definition für uns negativ ausfallen kann.
    Das war eigentlich meine Aussage.


  • Sollte der Gesetzgeber zu dem Schluss kommen, dass es notwendig ist das zu definieren, gibt es massig Potential wie diese Definition für uns negativ ausfallen kann.
    Das war eigentlich meine Aussage.


    Und das wird es auch. Sein wir uns ehrlich seit wann sind neu beschlossene Gesetze positiv für die Bürger gewesen? Speziell bei Waffengesetzen.


  • Also Aequitas Du hast da unrecht!


    Laut deinem Text steht dort (und ich geh jetzt mal davon aus dass das auch so im Gesetz steht):


    Jay, sei nicht so kleinlich. Die Munition die wir verschiessen hat 5.95mm/+-0,01mm. ;)


    Meine Meinung: Es geht nur darum das der Zugriff auf Softgun´s von U18 unterbunden/erschwert wird.

    Einmal editiert, zuletzt von MedalofHonor ()

  • Naja....etwas auf Papier schreiben und es als Gesetz geltend machen ist eine Sache.


    Dies aber dann auch sinnvoll auszuüben bzw. effektiv zu kontrollieren ist so gut wie unmöglich.

    &quot;They have a fucking Toilet Seat as their Insignia!&quot;<br />-If the Emperor had a Text-to-Speech Device


  • Also, seid 1996 gelten Softguns schon als ``Waffen`` nicht darum weil sie dafür gebaut sind Menschen zu verletzen ect. sondern darum weil sie feste Körper gezielt durch einen Lauf verschießen.


    Ich kenne keinen § in den Softguns als Spielzeug gelten.


    Diesen Schmäh hab ich schon versucht vor Jahren im alten Blauen zu verwenden/erklären, damals haben alle gemeint, NEIN BÖSE PFUI, Softguns sind Spielzeuge, weil sie "Kleinteile" haben und verschluckt werden können und dies im Lebenmittelgestz irgendwo verankert ist.
    Es wird/wurde immer wieder auf das Lebensmittelgesetz bezug genommen, aber einen exakten Paragraphen dazu gibt/gab es nicht/nie.


    Gesamte Rechtsvorschrift für Spielzeugverordnung 2011, Fassung vom 23.10.2013

    Zitat


    Liste von Produkten, die gemäß dieser Verordnung nicht als Spielzeug gelten


    e)
    Nachahmungen echter Schusswaffen


    Gesamte Rechtsvorschrift für Waffengesetz 1996, Fassung vom 23.10.2013


    Mein Vorschlag:


    Euch passen weder Guns noch Waffen -> Softair-Produkte, -Objekte, -Modelle, -Geräte, -Markierer, ...


    Softairmarkiererverordnung 2013 (SMV)


    § 1 Gegenstand dieser Verordnung sind
    - BB-Markierer (wenn Paintballs explizit erwähnt werden, dann sollten wir das selbe "Recht" haben)
    - Paintball-Markierer

    • Offizieller Beitrag

    Markierer kannst du definitiv nicht verwenden als Bezeichnung da nichts markiert wird.


    Und auf die Gefahr hin mich zu wiederholen, Airsoft sind auch seit 1996 keine Waffen Grund ist genau jener, dass im Gesetz steht, ich zitiere erneut:


    Zitat

    Schusswaffen sind Waffen


    Da weder AIPSC noch Airsoft anerkannte Sportarten in Österreich sind, fallen sie bei Waffe durch und sind dementsprechend auch keine Schusswaffen.
    Von daher können wir es mit einem lachenden und weinenden Auge sehen, dass wir kein Sport sind.


    Wir sollten uns aber denke ich recht bald was überlegen und vorbereiten, denn ich glaube es dauert nichtmehr all zu lange, bis wir als Sport angesehen werden können und vielleicht sogar die Bestätigung bekommen.
    Die Vereine werden schon als Sportvereine anerkannt und demnächst wird die CQB Halle des ASVV als Sporthalle gewidmed!
    Das heißt zumindest die BHs sehen unsere Tätigkeiten schon als Sport!


    [hr]


    Ich schaue mal als Laie über den Gesetztestext und kommentiere was mir auf die Schnelle auffällt, was es für uns an Änderungen bringen würde.
    Ich möchte darauf verweisen, dass ich kein Jurist bin und ich daher keine Gewähr gebe sondern nur wiedergebe wie ich das verstehe und was mir ins Auge gestochen ist.


    Wir würden in den erwähnten §45 Abs 3 fallen.


    Gehen wir das mal der Reihe nach durch.


    Zitat

    § 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
    1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder


    2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.


    Wie erwähnt würden wir nun da rein fallen damit auch in §2 und wären Schusswaffen der Kathegorie D.



    Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber ein nicht umzäuntes Waldstück kann dann nichtmehr bespielt werden da das keine eingefriedete Liegenschaft ist.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Einfriedung




    Interessant wird es wieder bei §11 Abs 2. Das ermöglicht es Jugendlichen ab 16 Jahren mit Einverständnis der Eltern, und der Behörden, dem Airsoft Sport nachzugehen.



    Man müsste Spielgelände als Schießstätten zum Zweck der Ausübung des Airsoftsportes genehmigen lassen. Im Prinzip wie die Widmung der ASVV CQB Halle als Sporthalle.



    Was sicher ist, ist nicht näher spezifiziert, ich würde aber sicherheitshalber auf einen verschlossenen Behälter/Schrank/Raum tippen.


    Kommen wir nun zum §17 der auch einige relevante Punkte hat.

    Zitat

    § 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen
    1. von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;


    Der BB spuckende Gitarrenkoffer wäre verboten, genauso wie Airsoft die Wasserpistolen ähneln würden.
    Oder auch:
    http://www.tokyo-model.com.hk/…ksc-glock-18c-p-1199.html


    Zitat

    2. von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;


    Genauso ist die Frage was man hierunter alles verstehen kann. Was ist das für Sportzwecke übliche Maß bei uns?
    Da wir im CQB auf kleine Wendekreise angewiesen sind, kann es bei uns dafür fast nicht kurz genug sein, aber wehe das bestimmt wer von außerhalb. Dann darf ich meine seltene TM Spas12 mit Metallklappschaft abgeben...


    Zitat

    5. von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein;


    Genauso verboten sind die MP5 Taclight Handguards und Schalldämpfer.


    Nun können wir einen Sprung zu §35 machen.



    Das ist wiederum bietet die andere Möglichkeit Spiele in einem nicht umzäunten Wald zu spielen, jedoch wird die Behörde wohl einen Dreck tun uns einen Waffenpass für eine Airsoft auszustellen, da sie uns natürlich lieber in umzäunten Gebiet hätte.

    • Offizieller Beitrag


    Wenn ich das richtig sehe müsste man dann die Ausreise mit Airsofts genehmigen lassen, bzw. auch für Gästespieler aus dem Ausland die Einreise, sofern nicht in einem Europäischen Waffenpass eingetragen und mit Einladung zu einem Spiel. Das wird kaum jemand haben denke ich, zumal das ohne Seriennummern so oder so nicht vernünftig machbar ist.


    Zitat

    Führen mitgebrachter oder eingeführter Schußwaffen


    § 40. (1) Die nach dem Aufenthaltsort im Bundesgebiet zuständige Behörde kann bei Nachweis eines Bedarfes (§ 22 Abs. 2) auf einer Bescheinigung gemäß § 39 Abs. 2 das Führen der gemäß § 38 mitgebrachten oder § 39 eingeführten Schußwaffen bewilligen.
    (2) Bewilligungen zum Führen können für die Dauer des voraussichtlichen Bedarfes längstens für zwei Jahre erteilt werden. Die Gültigkeitsdauer der Bewilligung zum Führen darf diejenige zum Besitz nicht überschreiten.
    (3) Ausländischen Staatsoberhäuptern, Regierungsmitgliedern, diesen vergleichbaren Persönlichkeiten und deren Begleitpersonen, die in ihrem Wohnsitzstaat zum Besitz der Schusswaffen der Kategorie B samt Munition berechtigt sind, kann mit Zustimmung des Bundesministers für Inneres anläßlich der Erteilung einer Bewilligung gemäß § 38 Abs. 5 oder § 39 Abs. 3 auch die Bewilligung zum Führen dieser Waffen (Abs. 1) mit Wirksamkeit ab Grenzübertritt erteilt werden.


    Hier sind wir wieder beim eingezäunten Wald der wohl notwendig ist, sofern nicht in einem Gebäude oder genehmigten Schießstätte.



    Hier sind wir wieder beim §45 angelangt der Ausgangspunkt all dessen war.



    §50 habe ich auf die relevanten Punkte gekürzt.



    Auch hier habe ich die nicht zutreffenden Zeilen entfernt. Besonders relevant wird Abs1 Z9, aber das wurde schon bei §16a angeschnitten.

    • Offizieller Beitrag



    Die letzten Paragraphen betreffen uns mMn nicht mehr und nicht weniger wie auch schon zuvor.
    Ich wäre dankbar wenn mich jemand bestätigen, korrigieren oder ergänzen könnte, vorallem sollte er juristische Ahnung haben.

  • Danke fürs posten Falcon, aber ich habs nur bis zur Hälfte geschafft gscheit mitzulesen ;)


    Ich bild mir ein (und möge bitte korregiert werden!), dass zb Bögen nicht als Waffen gelten, weil sie keine Energie speichern können, anders als zb Armbrüste die deshalb als Waffen gelten.
    Paintball-Markierer speichern aber auch Energie und sind keine Waffen; sie werden als zumindest nicht als solche benannt.


    Warum sollten dann Airsoft-Sportgeräte nicht gleich wie Paintball-Makierer deklariert werden? Vom grundsätzlichen Verwendungzweck her sind sie ja gleich-> zeigen Treffer an

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß, es ist etwas zäh sich da durch zu Scrollen, ich wollte aber wirklich alles relevante zitieren und sofern mir was aufgefallen ist darauf eingehen.


    Bez. deiner Frage mit Paintball:
    §45 Abs. 3
    Paintballs sind größer als 6mm.


    Die Definition Markierer passt aus folgendem Grund nicht:
    Paintballs markieren wirklich was mit Farbe, bei Airsoft bleibt keine sichtbare Markierung.


    Ich kann mal kurz zusammenfassen was die Auswirkungen sind die mir aufgefallen sind:


    1.
    Spielgelände müssen eingefriedet sein, sprich umzäunt oder in einem geschlossenes Gebäude und natürlich braucht man die Genehmigung des Besitzers.
    Das würde Waldspiele praktisch ausschließen. Alternative, das Waldstück wird von den Behörden als Schießstätte für Airsoft genehmigt oder jeder Spieler besitzt einen Waffenpass der ihn zum Führen einer Airsoft berechtigt.


    2.
    Airsoft kann wieder ab 16 mit Einverständniserklärung der Eltern und Genehmigung der Behörden gespielt werden.


    3.
    Verwahrung muss sicher sein. Es wird aber nicht gesagt was Sicher ist. Es wird ähnlich sein wie mit echten Schusswaffen.
    Entweder ein verschlossener Koffer/Tasche, Schrank oder Raum.
    Evtl. reicht es aber in unserem Fall auch BBs, Gas und Akkus zu verschließen?


    4.
    Ein- und Ausreise mit Airsofts würden Genehmigungen der Behörde bedarfen, außer man beantragt einen EU-Waffenpass in dem die Airsofts eingetragen sind. Dann dürfen aber auch maximal 3 mitnehmen die da eingetragen sind. Das wiederum sehe ich als schwierig bis unmachbar an, da es wohl an Seriennummern mangelt.


    5.
    Licht, Laser und Schalldämpfer wären auf Airsofts verboten.
    Genauso dürfen sie nicht mit anderen Gegenständen verwechselt werden können.
    Sprich der Magpull Kit für die Glock der sie zu nem Köfferchen zusammenklappen lässt wäre illegal, genauso wie der "BB Spuckende Gitarrenkoffer". Vermutlich auch wenn es wie eine Wasserpistole aussieht.

  • ...wie so schön ausgeführt in den Threads oben, könnte es eben mehr Nachteile mit sich bringen, wenn unsere Spielzeugmarkierer still&leise bzw. klammheimlich irgendwie unter "Waffen" fallen.


    Bestärkt mich lediglich darin, es nicht weiterhin Waffe zu nennen.

  • Bögen sind keine Schusswaffen da das Geschoß durch keinen Lauf geht...


    Sorry aber ich Wiederhole:
    Farbkugeln/Beutel sind keine festen Geschoße!


    Zur Kategorie sonstige Schusswafffen:
    Da fallen nicht nur Co2/Luftdruck sondern zb. auch viel weiter vorne Piratenpistolen mit Zündrad usw. Die Liste ist endlos lang.


    Falcon den EU Feuerwaffenpass brauchst du eig nur als Sport oder Jagdschütze um deine Waffe in ein EU Land weiter transportieren zu dürfen, aber auch nur dann wenn es mit den Gesetzen des jeweiligen Landes vereinbar ist und du brauchst eine Einladung vom Schützenturnier oder vom Jagtclub ect.


    Softguns darfst du in das andere Land mitnehmen sofern es dort im Gesetz erlaubt ist.


    Wie die BH´s uns sehen und ob Airsoft als Sportart angesehen wird ist zwar schön und gut, aber ich verweiße darauf zurück das erst das BMI Airsoftguns als Sportgärete erklären kann bzw darf!


    ZU


    SCHUSSWAFFEN SIND WAFFEN:


    WAFFEN ist der Oberbegriff,


    SCHUSSWAFFEN ein teil genau wie STICHWAFFEN usw.



    Jay


    Jaein!
    Das Kaliber 6mm fällt da nur zu Co2 und Luftdruckwaffen.


    Es gibt auch Co2 und Luftdruckwaffen mit höherem Kaliber. Die auch erlaubt sind doch nur darum weil das BMI es zugelassen hat!


    Es gibt auch ne Flinte von Umarex die vor kurzem noch erlaubt und dann wieder vom BMI verboten wurde. (Kenne das Kaliber nicht waren aber große Gummikugeln, und der Lauf der Flinte so Dick wie ne Kaliber 12 Flinte)



    Wir müssen jetzt nicht das ganze Gesetzbuch hierhin kopieren.


    Ich habe nur das hergestellt was ich gelernt habe ;)


    Also merken:
    Oberster Punkt:
    Das BMI endscheidet!





    Ihr bezieht euch auf das Spielzeug gesetz in denen Nahahmung echter Waffen unter Spielzeug fällt.


    Da habt ihr nicht ganz unrecht jedoch gibt es auch Waffennahamungen die keine Geschosse gezielt durch einen Lauf verschießen.


    Seid doch einfach glücklich, wir habens gut in Österreich was Airsoft angeht.
    Ab 18 frei erhätlich, keine Abkühlphasen (Sprich keine Meldung oder Nachvorschung der Zuverlässigkeit).


  • ...wenn unsere Spielzeugmarkierer still&leise bzw. klammheimlich irgendwie unter "Waffen" fallen.


    Bestärkt mich lediglich darin, es nicht weiterhin Waffe zu nennen.


    Tja, es ist jetzt per Gesetz aber eine geworden. Ob es dir gefällt oder nicht.
    Zwar eine (noch nicht) "nicht-kategorisierte" Waffe, aber immerhin eine Waffe. Kannst wie ein Vogel Strauß den Kopf im Sand stecken oder die dunkelste Seite der Nischen aufsuchen, wird aber alles nichts daran ändern.



    Wie ich im roten schon in Romanform geschrieben habe:



    und....


  • Zitat

    Seid doch einfach glücklich, wir habens gut in Österreich was Airsoft angeht.
    Ab 18 frei erhätlich, keine Abkühlphasen (Sprich keine Meldung oder Nachvorschung der Zuverlässigkeit).


    Genau das sollt ma in so einem Fall nicht machen, also das einfach so hinnehmen.


    Waffe heisst i.P., dass der Hauptzweck des Geräts das Verletzen anderer is (oder Zielschießen). Darum is zB ein Baseballschläger oder ein Küchenmesser keine Waffe, ein Totschläger oder ein Butterlfymesser aber schon.
    Was wäre Airsoft für eine Tätigkeit/Sport bei dem ich mit einer Waffe auf meine Kollegen schieß!? Kein wundern wenn wir dann in ein spezielles Eck gestellt werden.



    Und überhaupt: was is mit den armen neurotischen Opis die sich dann eine "Airsoft-Waffe" zur Selbstverteidigung zulegen und dann im Notfall merken müssen, dass sie sich mit einem Besenstiel besser verteidigen könnten! :D


  • Häh?!?! Nicht dein Ernst oder... Der "arme verwirrte Opi" letztes Jahr hat das mit sein Leben bezahlt (zwar eine Schreckschuss, kommt aber wenn man eh alles pauschaliert auf's gleiche).
    ;)

    • Offizieller Beitrag


    Das ist ja das was ich geschrieben habe wenn du es genau liest. Ich habe nicht von der aktuellen Situation gesprochen sondern von derjenigen, sollte Airsoft eine Sportart werden, was automatisch ein Schießsport wäre. Dadurch werden Airsoftgeräte unweigerlich Waffen nach unserem Waffengesetz was wiederum zur Folge hat Schusswaffen welche in die Kathegorie D und im Speziellen §45 Abs 3. fallen.
    Dadurch werden die von mir zitierten Gesetzteile relevant.


    Ausserdem entscheidet das Sportministerium ob wir ein Sport sind oder nicht!
    Das wovon du sprichst ist Abs5 des selben §.


    Ich warnte nur davor, dass es offizielle Behörden schon als Sport sehen,
    der Schritt dahingehend, dass dieses Einlenken auch bei anderen eintritt ist nichtmehr all zu weit und sollten gewisse Leute Spitz bekommen, dass sie uns damit mehr schaden können als helfen, dann wird das vielleicht nichtmehr all zu lange dauern.


    Genauso kann diese Verordnung durchaus so als Stufenplan wie von Dutch Oak beschrieben geplant sein.
    Wird es ein offizieller Sport sind wir Sportschützen und das von mir genannte wären nach meiner Auffassung die Auswirkungen sofern keine weiteren Änderungen am Waffengesetz vollzogen werden.


    Ich sehe es auch wie er, es wäre vielleicht wirklich nicht schlecht wenn es eigens klar definiert wird und wenn man sich zusammenrauft und das entsprechend vorbereitet, verfasst und einen Antrag einlegt dahingehend eine Änderung zu erwirken.
    Auch wenn wir uns selbst zu einem gewissen Grad etwas mehr restriktieren, so haben wir es auf lange Sicht einfacher weil weniger Idioten an das Zeug ran kommen und nicht in einer Grauzone rumschwirren.
    Mir wäre es auch lieber sie wären nicht im Waffengesetz, aber vielleicht schafft man es ja dafür diese Verordnung entsprechend zu ändern die alles wesentliche beinhaltet.

    • Offizieller Beitrag

    @Dutch Oak:


    Nein, AS sind nach wie vor KEINE Waffen vor dem Gesetz.
    Sie werden in der Novelle zwar als Waffen bezeichnet, aber Sie sind laut Definition im Gesetz keine Waffen. Das bedeutet dass sie nicht jetzt auf einmal als Waffen definiert sind, es bedeutet schlicht und ergreifend dass der Text in der Novelle FALSCH ist.
    Und wenn nichts getan wird, wird sich das über kurz oder lang einbürgern und den weg bis zur Definition finden.


    Aequitas:


    Wenn Paintballkugeln keine Festkörper sind, dann bitte erklär mir was sie sind?
    Ich weiß nicht was Du in der Schule gelernt hast, aber wir haben gelernt es gibt 3 Aggregatzustände (plasmaförmig ausgenommen) und die sind: fest, flüssig und gasförmig.
    Wenn Paintballkugeln keine Festkörper sind, sind die dann flüssig? Oder gasförmig?
    Nimms mir nicht bös, aber deine Auffassung der Texte ist mehr als abenteuerlich und keineswegs zielführend oder richtig.

  • Ich glaub dafür is es jetz etwas spät. Da hätten wir vor 5 jahren anfangen sollen. Wir haben netmal an ordenlichen airsoftverband vorzuweisen. Geschwrige denn gibts an gscheitn Zusammenhalt in der Szene. Das jetzige Gesetz können wir nicht mehr ändern. Jetz geht nur mehr Schadensbegrenzung.



    Habens net vor a paar monat im andern forum gewettert, dass sich keiner restriktieren od. Etwas gesetzlich vorschreiben will. Und das ja jeder de füsse stillhalten soll weil ma ja in der tollen Grauzone herumgeistern? I habs jagsagt jetz habts den schas....


    Ich glaube das passiert jetz alles im Zuge der europaweiten verschärfung der Waffengesetze die den Verkauf u. gezielt den privatverkauf wie zb egun usw. Betreffen. Weil soviele waffen u. im privatbesitz sind u auch teilweise illegal. Anscheinend wollns de eu buerger entwaffnen damits netmal an aufstand gibt lol aber das is a andre Gschicht. :P

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