Klatsche das hier so mal rein... Geile Geschichte (aus D, daher "Waffe")...
ZitatAlles anzeigenIch möchte euch gerne eine kleine "Anekdote" aus einem anderen Forum mitteilen und damit meinen allertiefsten Respekt ausdrücken.
Es gibt in diesem besagten Forum einen User, dessen Haus durchsucht wurde. Gefunden wurden diverse militärische Artikel und ein M15A2 von CA (gemessene 0,8J mit F, unverbastelt und halbautomatisch). Dafür gab es dann einen Strafbefehl in Höhe von 3000€ für den angeblichen Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe. Dass da was nicht stimmen kann, sollte jedem hier klar sein.
Der User geht in Widerspruch schaltet nun also einen Anwalt für Waffenrecht ein, es kommt zur Gerichtsverhandlung.
Dazu folgendes Zitat des entsprechenden Users:
"[...]Heute morgen war ja die Verhandlung. Besucher waren keine da, ich war der erste Fall des Tages. Mein M15A2 samt M203 war auch dabei, ebenso ein junger unerfahrener Staatsanwalt (evtl. sogar nur Referendar).
Erst wurde die Anklage verlesen, dann habe ich mich dazu geäußert. Woher die Waffe war, etc. Soweit waren alle Beteiligte zufrieden. Dann wurde die Waffe begutachtet, von der die Staatsanwaltschaft ja behauptet, kein F gesehen zu haben. Nun, auf der rechten Seite prangte das G&G Import-Marking samt F (wobei das F weiß war, das Fünfeck nur leicht eingeprägt - aber sichtbar!). Der Staatsanwalt sagte, er sähe das Fünfeck und für ihn wäre das so ok...aber nicht so der Richter!
Er war prinzipiell bereit, das Verfahren einzustellen und die Sache so zu belassen. Jedoch nur, wenn ich im Gegenzug bereit war, das M15 eingezogen zu lassen. Begründungen waren abgrundtief lächerlich und fadenscheinig, u.a.:
"...wenn nun ein Einbrecher kommt und ihnen das Gewehr klaut und damit eine Bank überfällt..."
"...wenn Gäste bei Ihnen im Haus damit Kontakt bekommen..."
"...als Familienvater braucht man sowas sicherlich nicht..."
Er machte unmißverständlich deutlich, dass er gerne das Verfahren in die Länge (über mehrere Tage und Sitzungen) ziehen würde, wenn ich mit dem Einzug der Waffe nicht einverstanden wäre. Es war deutlich zu verstehen, dass er um die anfallen Kosten für mich wusste. Mein Anwalt meinte, im Endeffekt würde ich Recht bekommen, da die Sachlage eindeutig wäre. Jedoch würden die anfallenden Kosten für Sachverständige etc. auf mir lasten und schnell 2000-3000 Euro betragen. Kurzum hatte ich keine Wahl, als diesen Kuhhandel einzugehen. Für 3000 Euro kann ich mir ja gleich ein halbes Dutzend neue M15/M203 kaufen...was mein Anwalt dem Richter auch ins Gesicht sagte (OT: Dann kauft sich mein Mandant morgen eben eine neue Waffe...). Der Richter darauf: Vielleicht setzt beim Herr B. ja auch ein Sinneswandel ein? [...]"
Das zeigt mir persönlich das Ansinnen des Richters. Der User verfügt nicht über die Mittel, dieses Verfahren fortzuführen.
Plötzlich kommt in diesem Forum ein User daher, der folgendes schreibt:
"Hallo,
maile mir bitte den ganzen Sachverhalt, also auch wie es dazu kam, etc. an walter@begadi.com. Wir werden über unseren Anwalt, dein Einverständnis vorausgesetzt, prüfen lassen, ob eine Wiederaufnahme oder andere Aktionen möglich oder sinnvoll / mit Erfolgsaussichten verbunden sind.
Die anfallenden Kosten für die Prüfung übernehmen wir vollständig!"
Hierfür möchte ich mich bei der Firma Begadi bedanken! Ich kann gar nicht in Worte fassen, wie toll ich diese Aktion finde!
Walter, du hast meinen allertiefsten Respekt!
GANZ FETTEN THUMBS UP FÜR BEGADI!!!!