Deaktivierte Schusswaffen die Kriegsmaterial waren müssen gemäß der aktuellen Deaktivierungsverordnung für Kriegsmaterial (mit Dekostempel) umgebaut sein, ist zwar eine bodenlose Frechheit da alte Dekos nun wieder Kriegsmaterial sind, ist aber so.
Man könnte eine Ausnahmegenehmigung beantragen, da warten die Sammler aber nun schon seit 2 Jahren obwohl die Behörde verpflichtet ist innerhalb von 6 Monaten einen Bescheid auszustellen, Konsequenzen für die verantwortlichen Personen hat das aber Keine.
Bei Kat. B Waffen (Pistolen, Revolver etc.) gibt es einen Erlass von BMI, dass da die Altdekos auch Deko bleiben und nicht erneut nach den neuen Bestimmungen umgebaut und gestempelt werden.
Wer also eine Dekowaffe kaufen will sollte dies bei einer österreichischen Firma tun (z.B.: Dekowaffen Türk, DWM Shop etc.), da die deutschen Dekos den Dekostempel nicht drauf haben.
Die reinen Gussdekodinger und die Airsofts sind natürlich von sowas nicht betroffen.
GBBonly
Das Gesetz ist ziemlich klar, wenn man es mal verstanden hat. Man muss halt alle Verordnungen und Erlässe berücksichtigen.
Bort
Ich würde eine Säumnisbeschwerde machen und mich beim Volksanwalt melden, die sind da nämlich gerade dran weil dort nix weiter geht...
Mit "reine Dekos" habe ich übrigens die Gussmodelle gemeint, ehemaliges Kriegsmaterial dass auf Deko umgebaut wurde kann man noch im Inland bei einigen Händlern beziehen die den Dekostempel haben.