Softairwaffenverordnung 2013

    • Offizieller Beitrag

    Ja, das denke ich auch.
    Das Problem dabei ist, wenns mal drin steht bringt man's schwer wieder raus.
    Eine Diskussion über das ganze anzufangen ist auch nicht risikolos möglich.
    Schaut auf jeden Fall stark nach einer Abschreibübung aus.


    In jedem Fall muss was getan werden. Wenn das so bleibt haben wir in ein paar Jahren diese (eindeutig falsche) Aussage als Wahrheit, weil "wir das schon immer so gemacht haben".
    Been there, done that!


    Ich werde das auch im Rahmen von PACA zur Sprache bringen. Ich seh da eine wichtige Aufgabe darin.

  • Wer sitzt da in seinem Kammerl und hat nix besseres zu tun als sich über sowas den Kopf zu zerbrechen und vor allem mit welcher Motivation...


    Seh ich das richtig: gilt für Softairwaffen/Softguns (übrigens lustig, dass unnötige Anglizismen sogar im Gesetztestexten verwendet werden...), wenn sie Nachbildungen echter Waffen sind und Paintballmakierer, wurscht wie sie auschauen ;D


    Also Gitarrenkoffer der BBs spuckt fällt da nicht darunter!?

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das denke ich nicht und genau das ist der Punkt.
    Ich begrüße den grundsätzlichen Inhalt dieser Novelle sehr! Das macht es für U18 schwerer an die Dinger zu kommen.
    Das Problem dabei ist, dass irgendein Hirsch da einfach (ich behaupte mal gedankenlos), irgendwas zusammengeschrieben hat und die denkbar ungünstigste (und unrichtigste) Ausdrucksweise gewählt hat.


    Dass das sogar von Leuten verwendet wird, die offizielle Gesetzestexte verfassen, verdeutlicht umso mehr dass es höchste Zeit ist, da was dagegen zu tun, und zwar GEMEINSAM!

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe das schon so wie es Asbestos schreibt. Der Text lässt viel Interpretationsspielraum zu.
    Mit einem durchsichtigen Kunststoff Body kann es von Jahrmarkthändlern u.U. schon nichtmehr als Nachahmung angesehen werden,
    da man den Unterschied ja "deutlich erkennt" und im schlimmsten Fall bekommen sie vor Gericht sogar noch recht.
    Anderes Beispiel M41 Pulse Rifle...
    Damit hat man es ungewollt eigentlich schlimmer gemacht. Die Idee dahinter ist sicher zu begrüßen.


    Ich glaube aber durchaus wenn man eine Petition mit echten Unterschriften unter allen Vereinen macht, nicht Online,
    dass eben die Bezeichnung korrigiert wird, aber auch genauso eine Verschärfung des einen Abschnittes beantragt,
    vielleicht sogar Chancen darauf hat.

    • Offizieller Beitrag

    Mir ists eigentlich egal ob Sie sowas an den Mann bringen, immerhin ist da ein deutlicher Unterschied zu dem was wir haben (durchsichtig oder Gitarrenkoffer). Außerdem wäre eine Formulierung, die das auch verhindert DEFINITV abträglich für uns.
    So weit so gut, das find ich alles gut und sogar Wert es zu unterstützen.
    Nur eben die Formulierung, dagegen müssen wir was tun. Wer weiß, wenn wir genug sind, gibt's vielleicht auch noch andere, längerfristige Möglichkeiten die wir als Gemeinschaft ausschöpfen könnten.

    • Offizieller Beitrag

    Sehe ich absolut anders.
    Alles was es Jugendlichen erschwert an BB Spucker zu kommen ist positiv für uns.
    Egal wie die aussehen. Die Erziehung der Eltern wird immer schlampiger und wenn da nicht rigoros dagegen vorgegangen wird,
    kommen die wieder einfacher an Softguns. Es gibt wieder mehr Zwischenfälle mit Kinder und dann haben wir den Salat,
    weil dann wird komplett was gegen Softguns im allgemeinen gemacht und nicht gegen die Zugänglichkeit für Jugendliche.


    Ich weiß, dass man dafür eigentlich den Eltern auf die Finger klopfen müsste, aber das wird sich nunmal kein Politiker trauen weil es zuviele Wähler wären und zum anderen ist die Durchsetzung schwerer als einfach den Zugang zu erschweren.
    Wenn das auf dem Jahrmarkt so angeboten wird, denken sich die Eltern auch oftmals nichts dabei, weil sie nicht so informiert sind.


    Softguns jeglicher Art gehören einfach nicht auf den Jahrmarkt.

    • Offizieller Beitrag

    Naja, das ist die Definition dessen was Sie sind.
    Das ist auch der Grund warum der Gesetzgeber sie weg haben will.


    Nicht die Tatsache dass sie Kugeln spucken.


    Wenn Du jetzt eine Definition erstellst die eben das berücksichtigt, dass Sie Kugeln spucken, geht in eine andere potentiell gefährliche Richtung, so wie in De.
    Solange die Definition darauf beruht, dass es Nachahmungen sind, solange hast auch die interessen all jener auf der gleichen Seite, für dessen Sammelobjekte das zutrifft auch wenn Sie keine Kugeln spucken.


    Ich sag nicht, dass das von jetzt auf gleich tragisch ist, aber die Entwicklung dahin würde ich (persönlich) beunruhigend finden.
    (Vor allem im bezug auf den Ausdruck Waffe).

  • Die Klassifizierung Waffe finde ich am fatalsten. Bis jetzt konnte man immer sagen, dass das sogar gesetzlich keine Waffen sind, wir also nicht mit "Waffen spielen".


    Die Definition einer Waffe wiederspricht sich ja komplett mit dem eigentlichen Verwendungszweck. Hätte derjenige, der den Text verfasst hat, zumindest ein bisschen eine Ahnung davon wie Airsoft verantwortungsvoll/bestimmungsgemäß betrieben wird, dann sollte das eigentlich absolut klar sein...

  • bin dabei,
    es muss was getan werden, bevor wir wie in DE enden


    die Bezeichnung: Airsoft Sport Geräte wäre warscheinlich nicht schlecht,
    da sie das ja auch sind, es sind keine Waffen, genausowenig sind es Spielzeuge

    • Offizieller Beitrag

    Das betrifft die Inverkehrbringung. Bei Privatverkauf ist es schon beim Kauf von dir in Verkehr gebracht worden.


    Es ist auch ausschließlich von gewerblich die Rede.
    Das einzige das sich geändert hat, wenn ich das richtig sehe, ist, dass nun wieder Geschäfte Airsofts verkaufen dürfen die keine Berechtigung zur Ausübung eines Waffengewerbe besitzen, allerdings unter Auflagen von $2 Abs. 3. Dies war ja bislang nicht der Fall.
    Und natürlich die ungünstige Formulierung die das ganze etwas konfus macht.


    Jay finde ich nicht, dass sich Softgun über die Nachahmung einer echter Waffen definieren lassen.
    Willst du damit sagen die M41 ist keine Airsoft?
    Oder ein BB spuckender Gitarrenkoffer mit ner Gearbox darin ist keine Airsoft?
    Wird einfach nur Softgun dazu gesagt fällt das alles darunter und es weiß dennoch jeder was damit gemeint ist.
    Für uns verschlechtert sich damit nichts, und es wird den Jahrmarkthändlern nicht ein Schlupfloch ermöglicht,
    das uns in Zukunft Probleme bereiten könnte.
    Diese Typen sind mir einfach der größte Dorn im Auge und durch die Änderung wird ihnen das wieder ermöglicht.
    Das Jugendschutzgesetz interessiert nämlich sowieso keinen von den Herren und wennd einen Polizisten darauf aufmerksam machst zuckt er nur mit der Schulter. Diese Verordnung hingegen könnte ihnen richtig weh tun, sofern richtig formuliert.

  • stichwort pulserifle...


    wir wissen das es soetwas in echt nicht gibt, aber jemand der sich mit sowas nicht befasst könnte durchaus annehmen das sie echt ist...
    stichwort anscheinswaffe...n stück seife in pistolenform geschnitzt kann ma aus der entfernung auch schwer einschätzen..
    aber ok darum gehts ja in dem gesetztes text nicht wirklich


    wär interessant wie sind paintball markierer definiert...


    und dann könnte man schaun sowas ähnliches für airsoft zu machen...einfach eine bessere definition finden die genauer beschreibt was es ist und wichtig eben die abgrenzung zum wort waffe, was es eben nicht ist


    weil sonst wär ja der kalashnikov vodka auch böse ;D

  • Hallo!


    Zuerst einmal muss man klarstellen, das BMI endscheidet, was verbot ist, was als Waffe gildet und was man führen darf oder nicht.
    Ich werde mir warscheinlich keine Freunde mit diesem Beitrag machen.


    Aber:



    § 1 Waffen:


    Sind gegenständige, die in erster Linie dazu gedacht sind Angriffe abzuwehren oder deren Wirkung herabzusetzen.
    Und
    Zur Jagt oder Sportschießen, schüsse abzugeben


    Sprich, Softguns sind keine Waffen.


    Schusswaffen ist ein anderes Kapitel.


    § 2 Schusswaffen (A,B,C,D)


    Sind erst dann Schusswaffen, wenn sie einen Lauf haben, in eine Richtung gezielt werden kann und sie feste Körper verschießen.


    Daher sind Paintball Markierer auch Markierer und keine Waffen da sie keine Festen Körper verschießen.


    SRY das ich das jetzt schreibe/sage
    Aber ich bleibe jetzt mal beim Gesetz


    Softguns/Co2/Luftgewehre
    Gehören zu Gattung sonstiger Schusswaffen.


    8.Abschnitt
    §45
    Punkt 3
    Schusswaffen bei denen Geschosse durch verdichtete Luft(Luftdruckwaffen) oder unter Gasdruck (Co2) angetrieben werden sofern das Kaliber nicht 6mm oder mehr beträgt.



    Also, seid 1996 gelten Softguns schon als ``Waffen`` nicht darum weil sie dafür gebaut sind Menschen zu verletzen ect. sondern darum weil sie feste Körper gezielt durch einen Lauf verschießen.


    Ich kenne keinen § in den Softguns als Spielzeug gelten.



    Ich verstehe die Unruhe um diese Rechtsvorschrift nicht, denn außer das die Softguns ab jetzt in zb Vitrienen gelagert werden müssen das sie sonst jeder in die Hand nehmen kann (auch unter 18 Jährige) was verboten ist da bei ``Waffen`` die innehabung an Personen die diese ``Waffe`` nicht besitzen dürfen sowieso verboten ist.


    Natürlich wird nie so heiss gegessen wie gekocht.
    Aber seht euch an was für Kinder immer wieder für Wega und Kobra einsätze sorgen.


    Also bleibt gechillt. Ihr seid 18, ihr dürft es besitzen und ihr dürft damit schießen ;)


    Wo ist das Problem??


    LG!

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