Deko und Deaktiviert

  • Puhhh! Das sollte jemand abspalten.
    Es gab da mal eine Gesetzesänderung, initialisiert von Herrn Darabos, das so ziemlich alles als Kriegsmaterial einstuft.


    Ich kenne mich nicht gut aus und auch die Behörden nicht unbedingt.
    Aktuell warte ich auf die Ausnahmebewilligung für den Besitz eines abgefeuerten AT-4, die ich nicht erhalten werde.
    Laut Auskunft des BMLV soll mich folgenden Antwortmöglichkeiten erwarten:
    -Kriegsmaterial und keine Ausnahmebewilligung (hoffentlich nicht)
    -Kriegsmaterial und Ausnahmebewilligung (sehr unwahrscheinlich)
    -Kein Kriegsmaterial und Antrag mit schriftlichen Bescheid abgelehnt (hoffentlich, da mit Nachweis, dass es kein Kriegsmaterial ist)


    Es gäbe auch noch das Ansuchen ob Kriegsmaterial oder nicht selbst, aber davon wurde mir abgeraten. Warum weis ich nach etwa einem Jahr Wartezeit nicht mehr.


    Ist aber hier ein bisschen anders als mit dem Deaktivierungskennzeichen. Wird wohl eher für Gewehre sein.
    Man konnte/kann seine deaktivierten Teile aber entsprechend markieren lassen. (1,5 Jahre Übergansfrist?)


    Müsst aber bitte selbst googlen.


    Darabos Gesetzesnovelle Waffen Kriegsmaterial, war dazumals viel in den Medien.

  • Das Gesetz ist in Österreich "schwammig"


    Kriegsmaterialverordnung
    Deaktivierungsverordnung
    Waffengesetz


    wir haben das "Deko Problem" -> Deaktivierungsverordnung


    Die Deaktivierungsverordnung bezieht sich auf das Waffengesetz §17


    Waffengesetz


    §18 bezieht sich auf die Kriegsmaterialverordnung

    Zitat

    § 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
    I. Waffen, Munition und Geräte
    1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
    b) Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen.
    c) Läufe, Verschlüsse und Lafetten für Kriegsmaterial der lit. a und b.


    Wenn wir schon über Kriegsmaterial reden, sehr interessant ist folgender Punkt weiter unten

    Zitat

    8. Für den militärischen Gebrauch speziell entwickelte und gefertigte elektronische oder optronische Geräte zur Nachrichtenübermittlung, Zielerfassung, Zielbeleuchtung, Zielmarkierung, Zielverfolgung, Feuerleitung, Aufklärung, Beobachtung und Überwachung.


    Mit etwas phantasie fallen, Funk, Laser, Lampe, Nachtsichtgerät genau da rein - "theoretisch, wärst du mit einem Airsoftnachbau auf der sicheren Seite, da es nicht für die Echte ist, sondern für die "Softgun" sehr dünn und schwamig


    Teleskopschlagstock, Kreditkartenmesser, "Kampfkugelschreiber" -> Kat A, sieht man leider immer wieder ::)


    Auch ein sehr begehrtes Thema Lafetten -> Kriegsmaterial
    z,b.: "Drehkranz/Lafette für ein M249 auf einem fahrbaren Untersatz", das Problem mit der Lafette ist, dass sie den Schützen "effektiver" macht, als wenn er das Ding selber in der Hand halten müsste beim Schießen.


    Ich empfehle jedem, sich die 3 Verordnungen/Gesetzte selbst durch zu lesen, und dann nochmal!


    Um beim eigentlichen Thema zu bleiben, das STG44 ist Kriegsmaterial, aber


    die Deaktivierungsverordnung geht aber nur auf Kat A-D Waffen ein, jedoch nicht auf Kriegsmaterial!


    Das Waffengesetz hingegen sagt im §42b, wenn Kriegsmaterial deaktiviert wurde, ist es keine Waffe mehr!

    Zitat

    § 42b. (1) Schusswaffen, einschließlich der als Kriegsmaterial gemäß § 1 Art. I Z 1 lit. a und b der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977, anzusehenden Schusswaffen sowie Läufe und Verschlüsse gemäß § 1 Art. I Z 1 lit. c dieser Verordnung sind deaktiviert, wenn
    1. alle wesentlichen Bestandteile dieser Gegenstände irreversibel unbrauchbar sind und nicht mehr entfernt oder ausgetauscht oder in einer Weise umgebaut werden können, die jeweils eine Wiederverwendbarkeit als Waffe ermöglicht, und
    2. diese Gegenstände als deaktiviert gekennzeichnet sind.


    Das sollte das wichitgste sein, man muss immer wieder rauf und runter scrollen um es "richtig" zu interpretieren und zu verstehen wie die einzelnen Paragraphen "zusammenarbeiten"


    Immer noch offen, wollte der T Rex bloß eine nichtfunktionsfähige "Softgun" STG44(AGM, Erma, Shoei), bzw wie die vom Fido erwähnten, nicht Schussfähigen "Modellnachbauten" oder tatsächlich eine Deko, wie vom Yoda (fehl)interpretiert?


  • Ums kurz zu machen : Ich such nach AEGs, sonst hätt ich es auch nicht hier in dieses Forum geschrieben . Die Dinger müssen nicht mal funktionieren , dienen rein zu Deko Zwecken .


    Und so wie es aussieht sind Dekos auch in AT nicht soooo ein Problem, denn dann wäre dieser Shop ja hochillegal , da in AT ansässig :


    http://dekowaffen-tuerk.com/_WebShopDekoWa/


    Hab ich mir eh 'dacht... aber es ist ein wichtig, da es immer wieder vorkommt!


    Jaja unten in Kärnten, der Klassiker! Dekos sind eine "Grauzone" - schwammig^^


    Waffengesetz

    Zitat

    § 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
    1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen


    § 2.
    (1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können;


    (3) Schusswaffen, einschließlich der als Kriegsmaterial gemäß § 1 Art. I Z 1 lit. a und b der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977, anzusehenden Schusswaffen, die jeweils gemäß § 42b deaktiviert worden sind, sind keine Waffen im Sinne dieses Bundesgesetzes.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habs mal geteilt und abgespaltet in den Allgemeinen Bereich, da es z.T. doch Bezug zu Airsoft hat gerade falls jemand in Betracht ziehen will sowas auf AS umzubauen, wobei es da schonmal nen Thread gab.


    Wichtig ist auch, dass man Deko und Deaktiviert unterscheidet! Dekos gibt es auch als einfache Gussmodelle die niemals eine echte Waffe waren und daher nicht da rein fallen. Dann gibt es auch noch die Cap firing Model Guns wie sie auch in Japan häufiog sind. Das sind Blankfiring Nachbauten ähnlich den Filmwaffen.

  • Deaktivierte Schusswaffen die Kriegsmaterial waren müssen gemäß der aktuellen Deaktivierungsverordnung für Kriegsmaterial (mit Dekostempel) umgebaut sein, ist zwar eine bodenlose Frechheit da alte Dekos nun wieder Kriegsmaterial sind, ist aber so.


    Man könnte eine Ausnahmegenehmigung beantragen, da warten die Sammler aber nun schon seit 2 Jahren obwohl die Behörde verpflichtet ist innerhalb von 6 Monaten einen Bescheid auszustellen, Konsequenzen für die verantwortlichen Personen hat das aber Keine.


    Bei Kat. B Waffen (Pistolen, Revolver etc.) gibt es einen Erlass von BMI, dass da die Altdekos auch Deko bleiben und nicht erneut nach den neuen Bestimmungen umgebaut und gestempelt werden.


    Wer also eine Dekowaffe kaufen will sollte dies bei einer österreichischen Firma tun (z.B.: Dekowaffen Türk, DWM Shop etc.), da die deutschen Dekos den Dekostempel nicht drauf haben.


    Die reinen Gussdekodinger und die Airsofts sind natürlich von sowas nicht betroffen.


    GBBonly
    Das Gesetz ist ziemlich klar, wenn man es mal verstanden hat. Man muss halt alle Verordnungen und Erlässe berücksichtigen.


    Bort
    Ich würde eine Säumnisbeschwerde machen und mich beim Volksanwalt melden, die sind da nämlich gerade dran weil dort nix weiter geht...


    Mit "reine Dekos" habe ich übrigens die Gussmodelle gemeint, ehemaliges Kriegsmaterial dass auf Deko umgebaut wurde kann man noch im Inland bei einigen Händlern beziehen die den Dekostempel haben.

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