"Führen" von ASGs

  • Hallo,


    erstmal danke für die schnellen und informativen antworten.


    Da ich die ganzen Sachen nicht weis, frag ich eben nach. Ich kann nur das wiedergeben was mir von der Polizei gesagt wird. Es gibt leider keine "offizielle" anfrage stelle bzw. wenn es eine gibt hab ich sie nicht gefunden.


    Ich werde sicher Fragen stellen wo sich mancher fragt "was soll die komische frage" aber ich geh lieber auf Nummer sicher


    Ich hab nicht vor mit einem Billasackerl o.ä auf einer Veranstaltung auftauchen, da würd ich mich ja selber schämen.

    • Offizieller Beitrag

    Kann dir keine Quellen nennen wegen Waffenverbot, jedoch ist eine Airsoft ja Anscheinswaffe!
    Eine Anscheinswaffe gibt eben, wie der Name nur sagt, den Anschein. Die Wirkung ist doch eine grundlegend andere.
    Von dem her würde ich nicht davon ausgehen das ein Waffenverbot auch für Airsofts alias Anscheinswaffen gilt.


    Was jedoch dazu kommt, da sie als Anscheinswaffe kategorisiert ist, das eine Handhabung in der Öffentlichkeit nicht erlaubt ist. Aus dem Grund ist es korrekt wie du geschrieben hast, dass Airsofts nicht offen transportiert werden dürfen.


    Persönlich rate ich jedem Airsoft zu behandeln wie Echte auch wenn es nicht in allem nötig ist und vllt sogar für Echte strenger ist als das Gesetz. Keiner wird einem böse sein, wenn man für dich selber ein strengeres Gesetz auferlegt als der Gesetzgeber vorgibt ;)
    Darum: Gescheite Tasche, Magazine entladen, Magazine in separates Fach, Akku abgesteckt, ohne volle Gastanks, usw.
    So etwas zeigt einfach das nötige Maß an Seriosität und Ernsthaftigkeit und ein Stein fallt auch keinem aus der Krone.

  • Ein Freund aus DE hat mir mal erzählt, dass die dort eine AEG nur mitführen dürfen, wenn man mind. 3 Schritte braucht um sie verwenden zu können. Wie wahr das ist hab ich nie hinterfragt, da es mich/uns in AT nicht betrifft und ich meine AEG sowieso so führe.
    Stock auf, Akku & Magazin rein, auf Semi schalten, Abzug betätigen und dann ist das Magazin noch leer.


    Also ich würde mir nicht so viele Gedanken machen, eine Tasche/einen Koffer kaufen und fertig. Eventuell ein kleines Schloss drauf.


  • Danke für die schnelle Antwort.


    Aber das mit dem Transport ist halt so eine Sache, die einen sagen so, die anderen so


    Achja eine Anmerkung noch zum Waffenverbot, es geht nicht immer mit einer Anzeige einher. Wenn man den Zivildienst abgeleistet hat ist man mit einem 15 Jährigen Waffenverbot belegt


    Ich weiß es ist schon eine Weile her, trotzdem zur Anmerkung: du kannst als Zivi sogar echte Waffen kaufen (Repetiergewehre zB.), mit Airsoft hat das überhaupt nix zu tun.


    Zum Rest - da wurde ein bisschen Halbwissen und klassisch verwechseltes zwischen Österreich und Deutschland gepostet. Rechtlich gesehen sind AEG keine Waffen - das WaffG bezieht sich schlicht nicht auf sie. Du hast damit keine unmittelbaren vorgaben was du damit tun darfst - rein Rechtlich darfst du sie grundsätzlich vollgeladen im Holster in der Öffentlichkeit führen. Anscheinswaffen gibt es in Österreich auch nicht, dementsprechend auch kein Verbot damit in der Öffentlichkeit zu hantieren.
    Aus naheliegenden Gründen ist das nicht ratsam - erstens wirst du mit ziemlicher Sicherheit unguten Kontakt mit der Polizei machen, zweitens kannst du selbst wenn es nicht explizit verboten ist Airsofts so führen dennoch zB. verboten durch "ein Verhalten, das geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, die öffentliche Ordnung [zu stören]" (§81 SPG), was man dir wohl nachsagen kann wenn du mit der umgeschnallten M16 Einkaufen gehst. Ist eine Verwaltungsübertretung mit bis zu 500€ Strafe - und auf allzu verständnisvolle und freundliche Polizisten darfst du kaum hoffen in dem Zusammenhang


    Damit ergibt sich, es ist ratsam und du bist auf der sicheren Seite, wenn du jede Airsoft irgendwie verpackt transportierst. Es ist aber in keinster Weise vorgeschrieben, dass du sie entladen musst, dass du Magazine in einer anderen tasche haben musst, dass die Tasche versperrt sein muss oder sonstwas

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