Hallo!
Vorab: hier geht es nur darum was rechtlich erlaubt ist, nicht was "gscheit" oder "Hausverstand" ist.
Soweit ich das WaffG jetzt verstanden habe, fällt eine Airsoft nicht unter den Begriff "Waffe", daher auch keine Waffenbesitzkarte oder Waffenpass notwendig.
Das WaffG regelt nur das "Führen" von denen dort definierten Waffen, nicht aber von Schusswaffenähnlichen Produkten.
Also rein rechtlich ist das Führen einer ASG erlaubt, bzw. nicht verboten (Ist ja auch ein unterschied zwischen den beiden).
Nun zur Frage: Stimmt meine Annahme soweit? Oder habe ich da einen Paragraph oder eine Regelung überlesen?
Natürlich weiß jeder dass das eine saublöde Idee ist mit der 1:1 Abbildung einer scharfen Waffe in der Öffentlichkeit herumzulaufen. Braucht man nur einen Freund&Helfer mit nervösem Zeigefinger dawischen und das ganze kann Gewaltig ins Auge gehen.
So würd ichs machen:
Transport nur in verschlossenem Behältnis (Tasche, Koffer, Kiste) wo man von aussen nicht sieht was drinnen ist. Idealerweise im Kofferraum vom Auto mit Sichtschutz drüber.
Magazine aus der ASG, einfach deswegen falls man doch kontrolliert wird.
Ob ich einen jeden Polizisten bei einer Kontrolle mit ASGs im Auto auch darauf hinweisen würde das ich welche mithabe... K.A. glaub eher nicht
Kein Transport in Bus/Bahn/Bim