"Führen" von ASGs

  • Hallo!


    Vorab: hier geht es nur darum was rechtlich erlaubt ist, nicht was "gscheit" oder "Hausverstand" ist.


    Soweit ich das WaffG jetzt verstanden habe, fällt eine Airsoft nicht unter den Begriff "Waffe", daher auch keine Waffenbesitzkarte oder Waffenpass notwendig.
    Das WaffG regelt nur das "Führen" von denen dort definierten Waffen, nicht aber von Schusswaffenähnlichen Produkten.


    Also rein rechtlich ist das Führen einer ASG erlaubt, bzw. nicht verboten (Ist ja auch ein unterschied zwischen den beiden).


    Nun zur Frage: Stimmt meine Annahme soweit? Oder habe ich da einen Paragraph oder eine Regelung überlesen?


    Natürlich weiß jeder dass das eine saublöde Idee ist mit der 1:1 Abbildung einer scharfen Waffe in der Öffentlichkeit herumzulaufen. Braucht man nur einen Freund&Helfer mit nervösem Zeigefinger dawischen und das ganze kann Gewaltig ins Auge gehen.


    So würd ichs machen:
    Transport nur in verschlossenem Behältnis (Tasche, Koffer, Kiste) wo man von aussen nicht sieht was drinnen ist. Idealerweise im Kofferraum vom Auto mit Sichtschutz drüber.
    Magazine aus der ASG, einfach deswegen falls man doch kontrolliert wird.
    Ob ich einen jeden Polizisten bei einer Kontrolle mit ASGs im Auto auch darauf hinweisen würde das ich welche mithabe... K.A. glaub eher nicht


    Kein Transport in Bus/Bahn/Bim

  • Du kannst sie auch in eine Gitarrentasche und von mir aus damit einkaufen gehen. Solange die Tasche/Koffer verschlossen ist kannst damit spaziern gehen.


    Ich wurde schon Kontrolliert und es war überhaupt kein Problem. Einmal war der Poizist etwas ungut aber naja, das wäre er auch so gewesen denke ich.


    Ich weise nicht darauf hin, da ich nichts mache worauf ich hinweisen sollte. Wenn dem Beamten etwas spanisch vorkommt fragt er bzw. kontrolliert er dich eh.


    Wenn da dann eine "Waffe" drin ist wird er auch sicher nach einer Waffenbesitzkarte fragen. Darauf sagt man einfach, dass es nicht notwendig ist, da es sich um eine Airsoft handelt. Dann lässt man Ihn in die Magazinaufnahme schauen. Bzw. er wird es selbst begutachten und sehen, dass es keine Waffe ist. Die wissen das schon wenn sie eine in der Hand haben keine Sorge. So doof wie alle denke sind die nicht!


    LG
    RF

  • Hallo Bonsai!


    Zu einer Waffe: Das Führen bedeutet nicht, dass du sie in der Öffentlichkeit herumzeigen oder in der Hand tragen darfst ohne triftigen Grund. Denn da fällst du ohne jegliche Frage sicher unter andere Paragraphen wie zB. öffentliches Ärgernis oder dergleichen.
    Einen Waffenpass habe ich nicht, aber ich bin zuversichtlich, dass es auch für das Führen strenge Regelungen gibt.
    Das Führen ist einem WBK Inhaber verboten, dass bedeutet, dass die Waffe nur zuhause bleiben darf, ausser, wenn ich zum Zweck des Soortes unterwegs bin (auch gemeinsames Putzen beim Buddy oder auf privaten Schießständen), dann darf ich sie auch dorthin mitnehmen, ohne Umwege und ohne Zwischenstops, denn fahre ich noch zum Spar mir ein Wurstsemmerl kaufen, dann ist es führen. Dabei hab ich sie noch nicht mal greifbar am Mann sondern gut verpackt im Kofferraum. Es ist natürlich dumm die Waffe unbeaufsichtigt, auch im abgesperrtem Auto zu lassen, vor allem wenn man sie nicht führen darf.
    Führen ist es also wenn ich meine Waffe zum Spaß oder Spazieren gehen oder zum Oma besuchen dabei habe. Auch verschlossen und Co.


    Zum Airsoften: Bei uns ist das ein Spielzeug. Ich fahre oft mit dem Zug/der Bim (Linz, manchmal auch zu Stoßzeiten, mit meinen Paintballs oder den Angeln oder für manche aussenstehende in die Kaserne. Ich wurde noch nicht kontrolliert von einem Polizisten oder sonst wie angepöbelt.
    Auch meine Waffe dürfte ich so zum Zweck des Sports transportieren!!! Ich hab extra bei meiner 5-Jahre-Nachschulung gefragt. Dann wäre es noch kein Führen, da ich von meiner Wohnung in Linz nach zB Wels zum PSV fahre. Ausser ich würd damit am Linzer Bahnhof nen Cheeseburger kaufen, dann komme ich von meinem direkten Weg ab.


    Für Airsofts gult also wie Redfield gut aufgezeigt hat sich zu nenehmen zu wissen, dann gibtts nichts, wobei ich immer gleich darauf hinweise bei Polizisten.

  • Rechtlich darfst du mir ASGs tun und lassen was du willst, das Einzige das dir in die Quere kommen kann ist Erregung öffentlichen Ärgernisses.

    AKA X-Ray Actual


    "Can you belive this retard is in charge of people?"

    - Cpl. Josh Raymond Person

  • Das ist so nicht ganz richtig. Eine Airsoft fällt unter Anscheinswaffen und das "Führen" kann sehr wohl rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
    Wenn deine ASG beispielsweise offen einsehbar im Kofferraum liegt oder du eine öffentliche Straße zu einem Spielgelände überquerst, könnte das theoretisch unter Führen einer Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit fallen.


    In Österreich wird das zwar nicht so schwer geahndet, aber in Deutschland bekommt man schon Probleme, wenn die ASG nicht verschlossen in einem adäquaten Behältnis transportiert wird. Allerdings sind da eben auch Softairs über 0,5 Joule mit "F"-Kennzeichnung vom Waffengesetz erfasst, weswegen besondere Sorgfaltspflichten bestehen.


    Ich denke, es ist im Interesse eines jeden, seine ASG einfach mit Bedacht zu transportieren und aus dem Sichtfeld unbeteiligter Dritter zu halten.

  • Sie sind ja auch im Waffengesetz bei uns verankert. Zwar nicht als Schusswaffen aber aktuell gilt die SoftairWAFFENverordnung 2013.


    Leichtsinnig rumliegen lassen (z.B. Rückbank) würd ich sie nicht. Sie werden zwar hier nicht als Waffen bezeichnet und auch im Gesetz klar als keine Schusswaffen dargestellt aber der rechtlich korrekte Ausdruck lautet bei uns Softairwaffe so wie in DE.


    Daher auch bei einer Kontrolle ernst nehmen und nicht sagen es ist ein Spielzeug denn das ist es nicht. Und da wird der Herr in Uniform auch ungemütlich. Wurde da einmal ganz schön belehrt weil ich sagte, dass er sich keine Sorgen machen soll weil das nur ein Spielzeug ist.



    Fazit.... sieht keiner = weis keiner -- und somit auch keine Probleme.

  • [member=141]Bort[/member]
    Das mit der WBK ist nicht ganz richtig. Ich darf die Waffe sehr wohl transportieren wenn ich will solange Waffe und Munition immer getrennt ist. Dh auch wenn ich beim Spar stehen bleibe und die beiden Koffer (Munition und Waffe) im Auto getrennt bleiben darf ich sie mithaben. edit: sie nicht geladen ist und es nicht zumutbar war sie unter verschluss zu bringen.


    Sobald du die Waffe führen darfst, darfst du sie auch mithaben. Kleines Beispiel, mein Vater hat seine Dienstwaffe immer dabei, auch wenn sie nicht Dienstlich vorgeschrieben wird. Immerhin hat er ja eine Erlaubnis dafür und nicht nur für Situationen für die er die WBK bzw Waffenpass beantragt hat. (Ausser bei öffentlichen Privatveranstaltungen etc)
    Das einzige mit dem man aufpassen muss ist wenn man sie mit offenen Hawaiihemd im Holster trägt und jeder sie sehen kann.


    Das führen in der Öffentlichkeit ist verboten da sie als Scheinwaffe ausgelegt wird und deswegen sind wir wieder beim Thema Erregung der Öffentlichkeit.
    Also zu Fasching damit herumlaufen ist eine ganz blöde Idee ^^
    Hab mich mit dem Thema etwas beschäftigt und mit einigen Polizisten darüber gequatscht.


  • Bort
    Das mit der WBK ist nicht ganz richtig. Ich darf die Waffe sehr wohl transportieren wenn ich will solange Waffe und Munition immer getrennt ist. Dh auch wenn ich beim Spar stehen bleibe und die beiden Koffer (Munition und Waffe) im Auto getrennt bleiben darf ich sie mithaben.


    Tut mir leid Cooper, das sind zwei Legenden die für WBK Inhaber nicht stimmen. Bitte frage deinen Ansprechpartner deines Vertrauens nochmal.
    Waffe und Munition müssen nicht getrennt voneinander transportiert werden. Die Waffe darf lediglich nicht geladen sein.
    Ob Munition im Magazin als geladen gilt ist eine Grauzone, der Rat meines "Nachschulers": besser mit leeren Mags transportieren.
    Nur mit WBK sind keine Zwischenstopps erlaubt, auch wenn die Waffe im Auto verbleibt.
    Meine letzte Schulung hatte ich Mitte November und obige Fragen beschäftigten mich schon davor, weshalb ich da genau nachgehakt habe.
    Natürlich: Wie immer gilt, wo keiner kontrolliert...


    ACHTUNG:
    -Falls du aus Jagderfahrung sprichst. Für Jäger gibt es Ausnahmen, bei denen ich mich nicht auskenne.
    -Weiters sollten wir beachten: Ist das Waffengesetz Länder- oder Bundesangelegenheit?
    Ich vermute zweiteres. Wenn ersteres zutrifft, dann kommen hier natürlich mind. 9 verschiedene Antworten. ;)

  • Achtung: Wenn du eine WBK-pflichtige Waffe transportierst, darf diese unter keinen Umständen im Auto bleiben. Rechtlich gesehen nichtmal für das kurze Zahlen an der Tankstelle - eine Kategorie B (bzw. A) Waffe ist _immer_direkt bei dir zu transportieren, nur C und D Waffen dürfen Tagsüber bis zu 8h im Auto liegen, Nachts bis zu 6.


    Ob ein Weg "ohne Zwischenstopp" sein muss hängt im Zweifelsfall von der Zumutbarkeit ab - wenn du deine Waffe von Innsbruck nach Wien transportierst, kann keiner von dir verlangen ohne Pause durchzufahren. Auch wenn du mit dem Zug unterwegs bist, kann dir keiner einen Strick draus drehen, wenn du während den 10min Wartezeit beim Spar auf eine Semmel vorbeigehst.
    Wenn du allerdings vom Schießstand aus nur 10 Minuten heim brauchst, aber zwischendurch eine Stunde in die andere Richtung fährst und bei Ikea vorbei schaust, dann wird's im Zweifelsfall eher als führen ausgelegt.


    Zuletzt: Erregung öffentlichen Ärgernisses hat in Österreich nur Relevanz für öffentliche geschlechtliche Handlungen (§218 StGB), wenn du also offen mit einem Airsoftgewehr herumspazierst kann dir diesbezüglich nichts passieren. Auch gibt es keine Einschränkung für "Anscheinswaffen" im Österreichischen Waffengesetz. Rechtlich also grundsätzlich kein Problem - dass es von einem Vernunftstandpunkt aus ziemlich unklug wäre und du vermutlich ein ziemlich unangenehmes Gespräch mit der Polizei führen wirst wenn du es tust ist aber denke ich ungeachtet der rechtlichen Lage klar.

  • Ohne jetzt die anderen Beiträge gelesen zu haben:


    Da es sich bei 97% der AEGs um optische Nachbildungen von realen Schusswaffen handelt und - würdest du sie auf offener Straße offen führen - ohne genauerer Kontrolle kein Unterschied zu sehen ist könnte es sich für einen Betrachter um eine echte Schusswaffe handeln, was zu "Gefahr in Verzug" führen könnte und eine berechtigte Person z.B. Polizisten dazu berechtigt, dich über den Haufen zu schießen.(jetzt grob zusammengewürfelt)


    Bzw. darfst dich beim offenen Tragen einer Airsoftgun nicht wundern, wennst plötzlich umstellt wirst oder ähnliche Situationen auftreten.

    „Alles erscheint lächerlich, wenn man an den Tod denkt.“ (Thomas Bernhard, österreicherischer Schriftsteller)<br /><br />

  • Nein, trägst du die AEG herum ohne irgendwas damit zu tun, dann berechtigt das niemanden zu so etwas, keine Privatperson und schon gar keinen Polizisten. Ist für Polizisten im Waffengebrauchsgesetz eindeutig geregelt, insbesondere in §4 und §7.
    Was anderes ist natürlich, wenn du anfängst damit Leute tatsächlich zu bedrohen, dann greift unabhängig davon, ob du eine scharfe Waffe oder nur eine täuschend echte Nachbildung (Softair oder auch nur Dekozeug) dazu verwendest u.U. die sogenannte Putativnotwehr - jemand geht von der irrigen Annahme aus, es liegt eine tatsächliche Notwehrsituation vor und verteidigt sich dagegen, kann aber nicht dafür bestraft werden weil er ja nicht unterscheiden kann, ob der Angreifer eine echte Waffe oder nur einen Nachbau hat.


    Das einzige, was dir _rechtlich_ passieren kann wenn du eine AEG nur offen spazieren trägst(!) und nicht in einer bedrohlichen Weise handhabst ist, dass die Polizei unter Berufung auf §81 SPG (Störung der öffentlichen Ordnung) eine Verwaltungsstrafe ausspricht. Wovon man aber ungeachtet der rechtlichen Situation ausgehen muss ist klarerweise, dass man falls man eine AEG oder irgendwas anderes Waffenähnliches offen herumträgt sehr schnell in Kontakt mit der Polizei kommen wird und vor allem, dass diese nicht besonders erfreut sein wird wegen solchen Blödheiten ausfahren zu müssen.

  • Ist privat angeeignetes Wissen (mit ein paar Semestern Jus als Unterstützung ;) ). "Interpretation" würde ich das aber bei so grundlegenden Dingen nicht nennen, die gehen ziemlich unstrittig aus dem Gesetz, den entsprechenden Verordnungen bzw. Erlässen und auch höchstgerichtlichen Urteilen hervor.

  • Hallo zusammen!


    Ich möchte mit AS anfangen und hab ein paar rechtliche Fragen die noch offen sind (auch nach der Nachfrage bei der Polizei)


    Ein bissi hab ich mich schon schlau gemacht


    ASWaffen dürfen gekauft werden wenn man 18+ ist und wenn kein Waffenverbot ausgesprochen wurde.


    Ich wüsste nicht das gegen mich ein Waffenverbot ausgesprochen wurde (hab keinen Bescheid etc.), aber wo kann man sich hinwenden um das zu überprüfen?


    Transport:
    Die Waffe/n darf/dürfen nicht sichtbar und geladen transportiert werden.


    Reicht es wenn ich die z.b in eine Tasche transportiere oder muss es ein verschlossener Gewehrkoffer sein? Das konnte mir die Polizei nicht beantworten. Was aber meiner Meinung nach ein wichtiger Punkt ist.


    lg
    Sera

  • Ein Waffenverbot wird nicht einfach so ausgesprochen und geht meist/immer? mit einer Anzeige einher.


    @Transport
    Ich denke es geht darum die "Waffe" nicht zu präsentieren also blickdicht zu transportieren --> siehe Anscheinwaffe
    Verschlossen ist imho keine Verpflichtung aber nice to have.

  • Also ein Waffenverbot ist sicher nicht wirksam bei einer AS....es sind ja auch keine Waffen. Und selbst wenn du ein Waffenverbot hättest, wennst daheim ein Bastard hängen hättest würdest deswegen auch nicht belangt werden.


    Gewehrtasche, Rucksack alles wo das Ding drin ist ist erlaubt solange man nicht sieht was drin ist.


    Wenn du eh schon die links postest ließ auch den Inhalt

    Zitat

    Ab Eintritt der Zivildienstpflicht ist dem Zivildienstpflichtigen für die Dauer von 15 Jahren der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen untersagt.


    Airsoft ist weder eine verbotene Waffe, Kriegsmaterial und noch weniger genehmigungspflichtig.


    Ich würde dir raten dir keinen Rat von Polizisten zu holen kaum einer ist Jusrist oder ist befähigt rechtsgültige Auskünfte zu geben (im Sinne von Rechtsbeistand)

  • Das mit dem Zivildienst ist sehr interessant, da ich denke, dass viele das nicht wissen, die meisten davon es aber auch nicht interessieren wird. Trifft aber auf Airsofts in Österreich nicht zu.


    Es gibt kein die einen sagen so, die anderen so.


    Es gibt drei Gruppen Deutsch (wird nicht näher kategorisiert, da hier nicht notwendig), Unwissende österreichische Airsofter, Wissende österreichische Airsofter.


    Du solltest hier auf letztere hören und das sind wir hier.
    Solange sie nicht sichbar ist, kein Problem. Musst du entscheiden, wie du auf Veranstaltungen auftreten willst. Seriös in mit nem akzeptablen Gunbag oder wie ein unzuverlässiger Lump mit nem Billasackerl.
    Beide erfüllen den gesetzliche Zweck, solange die Airaoft ins Sackerl passt. Ikea Sackerl ist grenzwertig, da man reinsieht, musst es ggf. umwickeln.
    Aber vergiss es mit den Sackerl, beim Gunfire gibts preiswerte Gunbags. www.gunfire.pl
    PS: Die Polizei mit der du zur Kommunikation kommst hat zu 97% keine Ahnung. Die andern 3% sind Airsofter oder habens zumindest mal probiert. Polizisten, die sich auskennen und recherchieren, sind meiner Erfahrung nach in höheren Positionen oder an interesannteren Stellen (Kripo, Spurensicherung, etc.)

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