Ich stimm den Domsch zu in seiner Aussage bzgl. §42b, aber gleich am Anfang stehts eh scho (in meinen Augen, andere werdens anders lesen) drinnen das ich mein Airsoft MG53 (mach ja auch so wie da Domsch, nur bin ich bei da GB etwas hinten nach und hab ma den Lauf einfach aus Alu 1:1 gemacht mit ner Bohrung so groß wie mein Airsoftlauf) so haben darf. Da ich mit ner Flex ziemlich wichtige Teile vom Gehäuse permanent entfernt hab und sie dadurch für immer und ewig unbrauchbar gemacht hab (Außer ich tausch den Body vom MG53 gegen nen neuen aus ^-~ ).
Just my drift ....