Umbau Dekowaffe auf Airsoftspielzeug

  • Ich stimm den Domsch zu in seiner Aussage bzgl. §42b, aber gleich am Anfang stehts eh scho (in meinen Augen, andere werdens anders lesen) drinnen das ich mein Airsoft MG53 (mach ja auch so wie da Domsch, nur bin ich bei da GB etwas hinten nach und hab ma den Lauf einfach aus Alu 1:1 gemacht mit ner Bohrung so groß wie mein Airsoftlauf) so haben darf. Da ich mit ner Flex ziemlich wichtige Teile vom Gehäuse permanent entfernt hab und sie dadurch für immer und ewig unbrauchbar gemacht hab (Außer ich tausch den Body vom MG53 gegen nen neuen aus ^-~ ).


    Just my drift ....

  • Jab Type 97 GB kommt rein, ich schneid doch ned mein Griffstück auf^^ Und die Switch Assembly werd ich auch weg nehmen. Ich bau ma einen speizellen Mosfet ein, der eigentlich für ne V2 gedacht ist. Das praktische bei dem is der hat nen eigenen el. Trigger der übern RS Abzug betätigt wird.

  • Zitat

    Und bzgl §42b: Don´t give a fuck anymore, es kann den Herren und anderwertigen Blunzn egal sein was ich mit meinem Eigentum mache, i hab die Schnauze voll von denen !


    Ja eh. +1.
    Wollte nur nochmal darauf hinweisen, da auch schon wegen Bedenken wegen rechtlichem Graubereich geschrieben wurde.
    Das ist jetzt neu und es gibt noch keine Verordnungen dazu. Zu Verdanken haben wir das der Frau Amtsdirektor P. Eine ganz besondere "Person" der Rehtsabetilung des BMLV/S
    In der Praxis kann das für euch heissen, dass wenn es mal Probleme mit Anrainern oder Spießerblockwarten gibt und ein bös gesinnter uniformierter Auskenner daherkommt, es Zoff gibt falls das Teil nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet wurde. Wie gesagt, im Moment gibt es eh noch keine Verordnungen dazu.
    In der Regel wird es eh keine zu genaue Kontrolle geben wenn festgestellt wird, dass es ein airsoft Gerät ist und der Eigner/Benutzer Ü18. Die rs Herkunft einfach nicht ansprechen und mit seinen Umbaukünsten nicht angeben.

  • Zitat

    Wie kennzeichnet man sowas eigentlich in Österreich gesetzeskonform?


    "Lustige" Geschichte:
    Das weiß niemand. Die Novelle ist in Kraft getreten und es gibt noch keine Verordnung dazu.
    Der 48b ist eine regelrechte Schweinerei. Ist praktisch ausschließlich auf dem Mist vom BMLV/S gewachsen. Trägt die Handschrift der Frau Mag. Andrea P. Die wollte eigentlich, weil das ist ihre Rechtsansicht, dass Kriegsmaterial gar nie demilitarisiert werden kann.

  • Ja, so habe ich das auch verstanden. Deaktivieren darf sie also nur ein Befugter (eh klar, und wer das genau ist, ist ja ebenfalls in der Novelle beschrieben). Der jenige muss dies dann der entsprechenden Behörde melden, inklusive der Daten der deaktivieren Waffe selbst sowie der Personaldaten des Käufers/Besitzers (?).


    Was mir allerdings noch unklar ist: Einerseits wird der Besitzer der Dekowaffe dann irgendwo registriert? Und andererseits, wie hat diese Kennzeichnung als Deko genau auszusehen? Wenn ich an skelettierte "Anschauungsmodelle" und farbige Markierungen denke, schwant mir Übles...

  • Nein, gilt auch für "Altbesitz".
    Registriert wird nichts. Weder Waffen noch Besitzerdaten.
    Altbesitzer müssen ihre Teile kennzeichnen lassen. Vermutlich wird das Nacharbeiten erfordern.
    Deko-Schußwaffen(ehemalige Kategorie B Waffen) werden wohl wie bisher gehandhabt werden, müssen nur gekennzeichnet werden. Da bestimmt das BMI und da ist weitestgehend Sach-und Hausverstand in der Fahabteilung. Zumindest war das bisher so.
    Gefährlich wirds mit ehemaligem "Kriegsmaterial" weil da wird das BMLV/S die Richtlinien festschreiben.
    Noch einmal: Im Moment gilt das Gesetz aber es gibt keine Verordnung wie die Kennzeichnung auszusehen hat und was genau wie umgearbeitet werden muss. Typisch österreichisch halt.

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