Ich blick da nicht ganz durch. Hat der neue Entwurf eine Auswirkung auf Airsofts? Werden AS jetzt von der EU zu Waffen gemacht?
EU-Waffenrechtsverschärfung - Achtung - auch Airsoft betroffen
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Ja, sie wären dann Registrierungspflichtige Waffen der Kategorie C.
Damit kannst du dann nurmehr auf Eingefriedeten Grundstücken bzw. als Schussstädten gewidmeten Gelände schießen. Sprich Wälder kannst eigentlich knicken weil du die (außer in Sonderfällen) nicht umzäunen darfst. -
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Gibt es was spezielles in der Broschüre auf das du uns aufmerksam machen willst?
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Falls ihr etwas kreativen Input für den Widerstand braucht:
http://german-rifle-associatio…nrichtlinie-protestieren/
Ist zwar auf Waffen getrimmt, aber in den Grundzügen sollte das für AS auch funktionieren.
Ich bitte euch aber auf jeden Fall, nichts à la "Waffen brauchen wir eh nicht, lasst uns die Airsofts" zu schreiben.
Erstens ist Sportschießen genauso ein Hobby und zweitens sitzen wir im selben Boot! -
Hab bis jetzt nur nicht rausgelesen, dass AS zu Waffen werden
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In dem PDF ist auch die derzeitige Gesetzeslage abgebildet.
Hier findet man Details zum Gesetzesvorschlag:
http://ec.europa.eu/DocsRoom/d…ions/en/renditions/native -
Hab mich erkundigt.
Der rechtliche Begriff ist Softairwaffe (lt. Softairwaffenverordnung 2013) sofern in der Gesetzesänderung nicht ausdrücklich eine Softairwaffe lt. Softairwaffenverordnung 2013 angeführt wird, dann darf es keinen Einfluss haben. D.h. sollte das Gesetzt ohne diesen Wortlaut in Ö eine Auswirkung auf uns haben würde eine Sammelklage wegen falscher Auslegung des Gesetzes mit 50 Personen schon reichen.
Tritt dieser Fall ein hat man ab da sogar eine Rechtlich Grundlage für die Airsofts was sich laut diesem Anwalt sogar positiv auswirken würde.
Auch wenn von Attrappen und Anscheinswaffen geredet wird. Diese sind seit 1. Okt. 2013 von Softairs getrennt worden.
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Das ist richtig, aber die Vo ist national und darauf nimmt die EU keine Rücksicht. Es geht um die Repliken, die per EU Recht gemeint sind.
Kann aber sein, dass sich die nationale Einteilung mit der der EU deckt. Da bin ich nicht im Bilde. Es soll ja eine EU Richtlinie der Verordnung zugrunde liegen.
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Es ist aber von Replikaten die Rede. Dieser Begriff ist im Gesetz aktuell nicht vorhanden und trifft auch definitiv auf Airsofts zu. Kannst du da nochmal nachfragen? Dass sie keine Anscheinswaffen/Attrappen mehr sind, das mag sein aber dieser Begriff ist auch bei der Änderung nicht genannt.
€dit:
Außerdem ist ein Satz in der Verordnung der dem ganzen wieder einen Strick drehen kann:Zitat§ 1. Gegenstand dieser Verordnung sind
1.
Softairwaffen (Softguns), die Nachahmungen echter Schusswaffen sind, und
2.
Paintball-Markierer,die weder dem Waffengesetz 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 in der jeweils geltenden Fassung, unterliegen noch Spielzeug im Sinne der Spielzeugverordnung 2011, BGBl. II Nr. 203/2011 in der jeweils geltenden Fassung, sind.
Somit würden sie mit dem allgemeinen Begriff wohl in die geltende Fassung fallen und die Verordnung erübrigt sich.
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Hinzu kommt, dass es keine Schusswaffen sind. Sondern "mindere Waffen" im maximalfall.
Die Softairs können laut dieser Info nicht rein fallen. Es gibt so etwas wie eine "üblicherweise" Klausel bei Gesetzen. Vor dem EU Gerichtshof sagst zu dem Richter "üblicherweise werden Softairs nicht bei Terroranschlägen verwendet."
Selbst wenn es reinfällt. Eine Sammelklage reicht da schon.
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Aber mal ganz ehrlich was tut das zur Sache?
Es ist doch völlig wurscht ob sie nun rein fallen oder nicht, solche Enteignungen bzw solche wertlosen Beschneidungen unserer Rechte gehören unterbunden egal ob Airsoft oder nicht.
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Sehe ich auch so! Aber wir sind kein Rechtsforum und auch keine Community für Volksaufstände. Daher denke ich ist der Airsoftteil der einzig relevante daran.
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Sammelklagen gibt es im österreichischen Rechtssystem nicht!
Weiters beschreibt die Softairverordnung nur das "Inverkehrbringen von Softairwaffen und Paintball-Markierern"
Da ist nicht geklärt wie Softairs zu kategorisieren sind, denn sie sind in einem Beiblatt (das ich leider gerade nicht finde) klar als Anscheinswaffen kategorisiert.Edit:
Leider können wir nur von unserem demokratischem Recht gebrauch machen, bei genug Leuten muss das Volk angehört werden.
Wenn da jedoch drüber gefahren wird bin ich gespannt wie das alles gehandhabt wird mit den Dingen die im Umlauf sind.
Es ist einfach eine bodenlose Frechheit, es wirkt immer mehr als wäre es aller "Wenn der Blinde von der Farbe redet" -
Wenn es von Seitens User und Staff OK ist werde ich diesen Thread ausdrucken und an meinen Rechtsberater mit übergeben. Speziell in diesem Fall hilft er mir ehrenamtlich da er Jäger, WBK Besitzer und Teilzeit Airsofter und Paintballer ist.
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Von meiner Seite aus gerne. Eine Fachliche Meinung dazu ist natürlich ideal um ein besseres Bild davon zu bekommen. Wir sind ja, soweit ich das beurteilen kann, alles nur Laien.
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Shopbetreiber setzen sich schon intensiv damit auseinander aber wie du sagst ich kenn keinen Anwalt oder Richter hier. Also Laien!
Aber gerade weil der Bereich so unübersichtlich geregelt ist habe ich eine gute Rechtsberatung an meiner Seite. Es wollten mich schon welche verklagen weil sie sich mit der AEG verletzt haben oder andere verletzt haben.
Ein Vater hat bei mir eine GBB gekauft, sie seinem 12 Jährigen Sohn geschenkt und die kleine Schwester hatte einen Steckschuss im Oberschenkel.Alles meine Schuld gewesen laut Kläger.
Der Freut sich sicher, dass er mal was richtiges zu tun bekommt und nicht die ganze Zeit Behinderte von mir fernhalten muss.
Ich werde auch die WKO einschalten. Die haben schon viel für mich getan und sind an der Existenz jeder einzelnen Handelspate interessiert.
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Hat der Vater dann wenigstens wegen dem Jugendschutzgesetz und Aufsichtspflicht Probleme bekommen? ::)
Leute gibts... -
Hat der Vater dann wenigstens wegen dem Jugendschutzgesetz und Aufsichtspflicht Probleme bekommen? ::)
Leute gibts...Zwangsläufig! Im Verfahren kam es zu dem Beschluss, dass ich nicht schuld bin. Dann stellte sich die Frage wer denn jetzt schuld hat. Der Rest erklärt sich ja eh von selbst.
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Am Wochenende habe ich gute Neuigkeiten erfahren.
Erst dachte ich es handelt sich um einen Aprilscherz, aber ist es tatsächlich nicht.Lest selbst:
http://www.euroairsoft.org/index.php/425Der Vorschlag ging am 22.03. im EU Parlament ein, also nichts erster April:
http://www.europarl.europa.eu/…OC+PDF+V0//EN&language=ENDas könnte auch in Deutschland einiges ändern.
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