Also ich hab jetzt mit einem Polizisten in Reichenfels telefoniert und die fraglichen Punkte erläutert.
Er macht natürlich keine Zugeständnisse aber er hat gesagt dass er sich bei solchen Sachen informiert hat (also glaub ich schon dass da was wahres dran ist).
Wegen Versammlungsgesetz: Trifft nur bei öffentlichen Versammlungen zu wo man Kleidungsstücke trägt die zur Unkenntlichmachung der Identität dienen (Schutzausrüstung im Gesichtsbereich trifft da nicht zu).
Wegen Paramilitär: Da das eine Ausübung einer Sportart ist, fällt man da nicht rein.
Er hat auch gesagt dass das eine rechtliche Grauzone ist aber wenn man aufpasst wo man hinschießt, also das man aufpasst nicht auf z.B. Wanderer zu schießen und bei der Polizei den Standort des Geländes wo das Spiel stattfindet hinterlegt, kann nicht viel passieren (außer ein Wanderer regt sich z.B. wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit auf wenn ihm die BB's um die Ohren fliegen).
Was auch sein kann ist, dass man ins Gerangel mit der Jagdaufsicht kommt wegen dem Wild was im Wald heimisch ist (Verschreckung von Wild usw.) aber das klär ich dann auch noch ab.