Airsoft Schweiz

  • Hey Forum!


    Da ich nächste Woche 8 Tage beruflich in der Schweiz bin hab ich mir gedacht ich nehm meine AEG mit um am Abend im Hotel an Ihr rum zu schrauben.


    Spricht rechtlich irgend etwas dagegen?


    Danke im Voraus.


    mfg

    • Offizieller Beitrag

    Je nachdem wen du fragst bekommst du eine andere Antwort, jedoch hat es sich bei mir um eine Anreise zu einem Spiel gehandelt was bestimmt begünstigend war.


    Ich habe diesbezüglich mit Fedpol (die sind in der Schweiz für Waffen zuständig) mal Mailverkehr gehabt und die haben behauptet ich brauche dafür keine Genehmigung, da ich so oder so keine Seriennummer habe, aber ich solle sie auflisten und mir das ganze beim Zoll abstempeln lassen.
    Zusätzlich würde ich eben eine Einladung zu dem Spiel benötigen. Der Zoll hat anfangs jedoch trotzdem darauf bestanden. Als ich ihm dann das Mail gezeigt habe hat er gesehen, dass ich mich deswegen bemüht habe und meinte so: "Eigentlich habt ihr nichts falsch gemacht, und die Information kommt von der zuständigen Behörde, also, ich habe nichts gesehen, fahrt weiter..."


    Hier ist es eigentlich sehr schön geschildert:
    http://www.asvd.sasf.ch/index.php?id=43&items=17


    Für normale Einfuhr ohne "Wettbewerbszweck" könntest du durchaus in normalen Import fallen wofür du definitiv eine Genehmigung benötigst. Diese kostet dich 50CHF.

  • Stimmt... Deutschland.... ;(


    über München wär ich so viel schneller... >:(


    Muss ich halt anders fahren.



    Naja eine Einladung... Ich hatte ungeschützten mailverkehr (sorry der musste sein ;D ) mit einem Geländebetreiber weil ich Shootingranch brauche.


    Sollte dann ein ähnlicher fall sein.


    mfg

    • Offizieller Beitrag

    Der schnellste Weg über Österreich ist meiner Erfahrung nach:


    Bischofshofen - Hochkönigstr. (sofern mittlerweile wieder frei von gröberen Baustellen und wenn du nicht Pech mit Verkehr hast, ansonsten Zell am See) - Saalfelden - Hochfilzen - St. Johann i.T. - Wörgl


    Frag Sicherheitshalber bei Fedpol nach wie ich es gemacht habe und Schilder dein Problem bezüglich Seriennummer, speicher den E-Mail Verkehr und lass dir von dem Geländebetreiber ausdrücklich eine Einladung für ein Spiel geben. Es wird dir die Sache bestimmt vereinfachen. Entweder du bekommst diese Bewilligung so ohne Seriennummer angeben zu müssen oder du hast von der zuständigen Behörde eine Aussage, dass du diese Genehmigung nicht benötigst. Das Ganze ist dann zudem aktuell und speziell auf dich bezogen und damit werden sie dich durch lassen. Ich rate dir an den Grenzübergang Hohenems/Diepoldsau zu nehmen. Die haben mit uns auch schon des öfteren Bekanntschaft gemacht und sollten dir keine all zu großen Steine in den Weg legen, sofern du die im Link angegebenen Ratschläge befolgst und dich bei Fedpol informiert hast.
    Sollten sie dich wider Erwarten wirklich nicht durch lassen (ist mir bei Einhaltung der obigen Ratschläge nie passiert), kann ich dir anbieten sie bei mir zu hinterlegen, so dass du sie auf deinem Rückweg wieder mitnehmen kannst. (Ich wohne sehr in Grenznähe.)


    Und @ Cooper, mit Laser und Lampen liegst du richtig.

  • Hallo zusammen


    Ich habe mich eine Zeitlang sehr intensiv damit beschäftigt, wie man nun als Schweizer mit einer Airsoft im Ausland spielen kann (Frankreich, Deutschland und Österreich). Da die Hompage vom Schweizer Airsoftverband (ASVD) gehackt wurde und down ist/war, gab es keine Möglichkeit sich zu informieren. Als ich in den Abklärungen war, musste ich feststellen, dass es sehr viele verschiedene Ansichten und Erklärungen in Bezug auf den Grenzübertritt gibt. Das hat mich dazu motiviert mit den Schweizer Behörden (FEDPOL, SECO und Zoll) rumzuschlagen und mich mit dem ASVD abzugleichen.


    Ich erlaube mir, hier eine kleine Zusammenfassung zu schreiben, damit ihr auch bei uns in der Schweiz Airsoft spielen könnt.


    Situation in der Schweiz
    Airsoft-Markierer gelten in der Schweiz nicht als Feuerwaffen, aber unterliegen dem schweizerischen Waffengesetz seit Dezember 2008, da eine Verwechslungsgefahr mit Feuerwaffen besteht (Art. 4 Lit. g Waffengesetz).


    Der Umgang und die Handhabung mit Airsoft-Markierer ist grundsätzlich gleich, wie mit Feuerwaffen


    Airsoft-Markierer können ab dem 18. Lebensjahr erworben werden, dabei gibt es allerdings noch weitere Voraussetzungen (Art. 8 Abs. 2 WG) die erfüllt werden müssen.
    Für den Erwerb (Kauf, Tausch, Schenkung, Miete, Erbschaft und Gebrauchsleihe) eines Airsot-Markierers wird kein Waffenerwerbsschein benötigt (Art. 10 Lit. g WG), aber es benötigt einen Kaufvertrag.


    Aufbewahren (Art. 26, Waffengesetz)
    Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen (Art. 26, Abs. 1, Waffengesetz) .


    Transport (Art. 28, Waffengesetz)
    Das Transportieren von Airsoft-Markierern ist nicht Bewilligungspflichtig, jedoch ist das Tragen und zeigen von Airsoft-Markierern in der Öffentlichkeit, in jedem Fall zu unterlassen.


    Airsoft-Markierer müssen in verschlossener (Mit Schloss) Waffentasche, oder Waffenkoffer transportiert werden. Munition (BB's), Magazine und Akkus, müssen vom Airsoft-Markierer getrennt sein.


    Hier findet ihr eine Broschüre zum Schweizerischen Waffenrecht:
    https://www.fedpol.admin.ch/da…re/waffenbroschuere-d.pdf




    Grenzübertritt in die Schweiz
    Wichtig: Es gibt kein offizielles vorgehen und Dokument, welches von den Behörden zur Verfügung gestellt wird. Das nachstehende vorgehen wurde von den Behörden akzeptiert. Je nach Grenzübertritt und Zollbeamten sind Diskussionen nicht zu vermeiden…


    Es bedarf keine Einführbewilligung für Airsoft-Markierer von Österreich in die Schweiz, wenn mittels einer mitzuführenden Einladung glaubhaft gemacht werden kann, dass man an einer Airsoft-Veranstaltung / Airsoft-Event teilnehmen wird. Es besteht jedoch eine Anmeldepflicht für Airsoft-Markierer am Zoll/Grenze, bei der Ein- und Ausfuhr von Airsoft-Markierer.


    Dokumente
    - Schriftliche Einladung für die Teilnahme an einer Airsoft-Veranstaltung.
    - "Deklaration für vorübergehende Einfuhr von Airsoftwaffen in die Schweiz"[21].
    - Kopie der Quittungen (Kaufvertrag) welche beweisen, dass die Airsoft-Markierer dir gehören (sofern vorhanden).


    Transport & Vorgehen
    - Das Dokument "Deklaration für vorübergehende Einfuhr von Airsoftwaffen in die Schweiz"[22] pro Person ausfüllen. Das Dokument muss bei der Ein- und Ausreise (Am Schweizer Zoll) abgestempelt werden!
    - Schriftliche Einladung für die Airsoft-Veranstaltung mitführen.
    - Kopie der Quittungen (Kaufvertrag) von den Airsoft-Markierer mitführen (Sofern vorhanden).
    - Airsoft-Markierer in verschlossener (Mit Schloss) Waffentasche, oder Waffenkoffer transportieren.
    - Munition (BB’s), Magazine und Akku‘s, müssen von der Airsoft-Markierer getrennt sein.[23]
    - Es wird keine Waffenbewilligung benötigt, um die Airsoft-Markierer zu transportieren.[24]
    - Die Anzahl Airsoft-Markierer ist nicht begrenzt, muss aber angemessen und begründbar sein.

    [21] Kein offizielles Dokument (nicht von den Behörden)
    [22] Kein offizielles Dokument (nicht von den Behörden)
    [23] Artikel 28 WG, Transport von Waffen
    [24] Artikel 27 WG, Waffentragen und Artikel 28 WG, Transport von Waffen


    Hier findet ihr weitere Details zum Grenzübertritt:
    [url=https://www.teamhoneybadger.ch/airsoft/grenzuebertritt/[/url]


    Feuermodus & Waffenzubehör
    Feuermodus: Semi, Burst und Auto sind erlaubt.
    FPS-Limit: In der Schweiz gibt es keine FPS-Limit für Airsofts.
    Waffenzubehör: Tacitical Light, Zielfernrohr, Tracer, Red-Dots, Airsoft-Schalldämpfer (leer) sind erlaubt, jedoch sind Nachtzielgeräte und Laser verboten!


    PS: Wenn ihr Inputs habt, um in Österreich zu spielen, bin ich euch sehr dankbar.


    (Stand: April 2016)

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe bei der Ein- und Durchreise durch die Schweiz feststellen müssen, dass die Broschüre zu mehr Problemen führt als sie hilft. Da drinnen wird nämlich nicht viel genauer auf die Airsoft eingegangen als dass es sich nicht um Feuerwaffen handelt. Die Zöllner verweisen dann gerne auf den Punkt der nicht gewerblichen Verbringung von Waffen (Seite 25 der Broschüre) und bestehen auf eine Genehmigung. Wenn du da dann nicht ne Mail von der Fedpol hast, dass du für Airsoft keine brauchst, dann kann das zu ordentlichen Reiseverzügen führen.
    Ab und zu haben sie das Heftchen selbst rumliegen und wollen sich damit auf die selbe Art aufspielen. Daher empfehle ich stark ein aktuelles E-Mail aus dem selben Jahr mit einer Anfrage an die Fedpol mitzuführen, das dir bestätigt, dass du ohne besondere Bewilligung ein- und durchreisen darfst.


    Bei uns in Österreich gibt es eigentlich nicht wirklich was zu beachten. Es sind keine Waffen und solange du keinen Shop eröffnest betrifft dich als Spieler eigentlich nur das Jugendschutzgesetz und eben die Regeln des Veranstalters. Nicht öffentlich rumtragen, aber das sagt eigentlich schon der Hausverstand und mit den Vorgaben die bei euch in der Schweiz gelten, die ihr so oder so einhalten müsst wenn ihr retour rein wollt, seid ihr auch bei uns auf der sicheren Seite. Es ist nur der Schweizer Zoll der lästig ist. ^^

  • Wenn wir nach Frankreich spielen gehen, nutzen wir den Grenzübergang Autobahn St. Louis. Freunde von uns gehen gerne mal von Deutschland rüber nach Zürich zum spielen, sie nutzen dann den Grenzübergang Autobahn Thyangen. Das bedeutet, dass das Formular dort bestens bekannt ist.


    Leider ist es so, dass die Zollstellen nicht generell informiert werden und die Dokumente und das Vorgehen fast nur an wenigen Zollstellen bekannt ist. Daher bin ich absolut einverstanden, dass es zu Reiseverzögerungen kommen kann.


    Der eigentliche Witz an der Sache ist, dass es mit einer Schusswaffe deutlich einfacher ist die Grenze zu passieren als mit einem Airsoft-Markieren, da es für Schusswaffen die entsprechenden Papiere gibt.
    Leider wird diese Genehmigung nicht für Airsofts erteilt, da es um keine Schusswaffen handelt.


    Soviel ich von der Sache verstanden habe, sind die Behörden wie folgt organisiert, in Bezug auf Airsofts:
    - FEDPOL (Bundespolizei) = Zuständig für die Einhaltung der Waffengesetze, Transport und Handhabung.
    - SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) = Zuständig für Einfuhr und Ausfuhr von Airsofts.
    - Zoll = Zuständig für Umsetzung der Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen sowie Kontrollen.


    Danke für das Feedback. in der Tat ist der Schweizer Zoll recht umständlich.


    Wie dem auch sei, ich hoffe dass ich euch etwas Licht ins Dunkel bringen konnte :)

  • Wie ist das bei der "Einfuhr" aus der Schweiz nach Österreich?


    Jetzt musst du unserem Zoll beweisen, dass...


    Da gabs letztes Jahr nen Fall in der Zeitung, Opa fährt mit seinem Hausnummer 90er Jahre BMW in die Schweiz rüber(ohne kennzeichen) und bei der Rückfahrt hat er das Auto dann verzollen müssen (12k Teuronen), wegen "Import" in die EU


    Weißt was ich mein? Ob das jetzt ein Auto ist, oder eine Softgun, des interessiert unseren Zoll ned... ::), der will min 23,5%(3,5% Zoll+20% Einfuhrumsatzsteuer)

  • @GBB: Über ne Grenze mit einem Auto ohne Papiere... Der Typ ist doch wohl selbst schuld. Dafür gibt es Papiere, auch ohne Kennzeichen, in denen die Zulassung, vor allem das Land geregelt ist. Hast du ein Auto? In den 90ern gabs sowas sicher auch schon, auch wenn es ein anderes Jahrtausend war. ;)
    Sonst hast du sicherlich Recht, du müsstest dir das vom Zoll bestätigen lassen, dass du deine Sachen schon zuhause besessen hast, oder so.


    Ich behaupte aber, dass der Zoll mehr will als deine (20+3,5)%. Er will zunächst 20% und davon noch die 3,5% oder? Das sind dann 24,2%, um bei deinen Zahlen zu bleiben. ;)

  • Abgesehen davon was Bort schreibt:


    das

    Zitat

    Das Dokument "Deklaration für vorübergehende Einfuhr von Airsoftwaffen in die Schweiz"[22] pro Person ausfüllen. Das Dokument muss bei der Aus- und Einreise abgestempelt werden!


    in Verbindung mit dem:

    Zitat

    - Kopie der Quittungen (Kaufvertrag) von den AirsoftMarkierer mitführen (Sofern vorhanden).


    sollte auch den dämlichsten Zöllner zeigen dass es die eigenen sind. Abgesehen davon sind die meisten ja eh gebraucht.

    • Offizieller Beitrag

    Weil auch jeder Schweizer Schifahrer der nach Lech am Arlberg hoch fährt seine Schi abstempeln muss oder im Sommer die Camper und Wanderer ihre Schlafsäcke...
    Mit dem ganzen Heckmeck den die Schweizer bei ihrer Zollstelle für die Ausreise machen müssen mit der Genehmigung haben sie eh schon genug in der Hand, sollte wider erwarten mal einer bei uns Interesse bekunden. Bis auf die 4 großen Grenzstellen sind auch keine mehr bei uns dauerhaft besetzt und es werden nurmehr Stichproben gemacht. Ich habe auf den anderen seit 2007 keine einzigen Zollbeamten mehr auf unserer Seite stehen gesehen.

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