Hallo zusammen
Ich habe gelesen und gehört, dass man wohl in Wien schon ab 13 bzw 16 Airsoft spielen darf. Habe ich das falsch Verstanden oder stimmt es wirklich ?
Danke für eure Rückmeldungen
Hallo zusammen
Ich habe gelesen und gehört, dass man wohl in Wien schon ab 13 bzw 16 Airsoft spielen darf. Habe ich das falsch Verstanden oder stimmt es wirklich ?
Danke für eure Rückmeldungen
IN Wien definitiv nicht, das Wr. Jugendschutz Gesetz verbietet das eindeutig.
Nicht so aber UM Wien = Niederösterreich, hier fehlt es schlicht an einer entsprechenden Verordnung. Hier gilt es, mit dem Veranstalter vorab abzuklären, ab welchem Alter und unter welchen Bedingungen (zB. Aufsicht durch Erziehungsberechtigten, Einsverständniserklärung, ..) eine Teilnahme U18 möglich ist.
Nachtrag: Wiener JugenschutzG, beachte §10 Abs 1 lit 1
https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…W&Gesetzesnummer=20000267
Danke für die Info
Mal einen Blick in die Broschüre zum Jugendschutz Ö geworfen?
Siehe #13 Jugendgefährdende Medien
Danke! Iwo um Wien gibt es dennoch so etwas, groß aufgezogen.
Es gilt offensichtlich das Prinzip, wo kein Kläger, da kein Richter.
Mal einen Blick in die Broschüre zum Jugendschutz Ö geworfen?
Siehe #13 Jugendgefährdende Medien
Broschüren sind zwar eine nette Orientierungshilfe, ich halt mich dann aber doch lieber an die zugrundeliegenden Verordnungen und Gesetze, falls vorhanden. Und zumindest für NÖ gibts dafür nach meinem Wissensstand bis dato keine.
Danke aber für den Link
Nachtrag: Der Vollständigkeit halber das JugendG des Land NÖ
https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…O&Gesetzesnummer=20000556
Man beachte, dass jugendgefährdende Gegenstände darin zwar genannt, nicht aber explizit definiert werden. Insbesonders findest sich keinerlei Bezug zu "Air", Soft" und "Gun".
Danke! Iwo um Wien gibt es dennoch so etwas, groß aufgezogen.
Es gilt offensichtlich das Prinzip, wo kein Kläger, da kein Richter.
Eher: wo keine gesetzliche Grundlage, da kein Verbot.
Ja, da hast du wohl recht. Haben die Broschüre wohl von nem anderen Bundesland abgeguggt.
Broschüren sind zwar eine nette Orientierungshilfe, ich halt mich dann aber doch lieber an die zugrundeliegenden Verordnungen und Gesetze, falls vorhanden. Und zumindest für NÖ gibts dafür nach meinem Wissensstand bis dato keine.
Danke aber für den Link
Nachtrag: Der Vollständigkeit halber das JugendG des Land NÖ
https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…O&Gesetzesnummer=20000556
Man beachte, dass jugendgefährdende Gegenstände darin zwar genannt, nicht aber explizit definiert werden. Insbesonders findest sich keinerlei Bezug zu "Air", Soft" und "Gun".
Ich denke mir das die Definition von jugendgefährdenden Gegenstände schon in der Broschüre als rechtliche Grundlage herangezogen werden kann. Das müsst man halt mit einem Anwalt klären.
Schlussendlich kann ich jedem nur raten, die Grauzone Airsoft unter 18 erst garnicht auszuprobieren, da unabhängig von der Auslegung der gesetzlichen Grundlage eines unbestritten ist: Im Falle der Haftung (nach einm Unfall/Verletzung) wirds mit Minderjährigen SEHR kompliziert.
oh ja das ist dann natürlich der supergau wenn auch noch was passieren sollte..
und wenn ma scho dabei sind: nicht nur das mitspielen lassen von u18 is scho riskant auch das zusehen lassen sollte man lassen
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