Beiträge von Lynx

    Mir ist gerade nicht klar, woher nun plötzlich ein überarbeiteter Richter, der über Landesgrenzen pendelt und daher die geltenden Gesetze verwechseln sollte, herkommt, und was das mit einem 15 Jahre alten Prozess aus Deutschland über einen Verstoß nach dem dt. Waffenrecht (offen verwahrte Anscheinwaffe) zu tun hat?
    Nach dieser Interpretion könnte ein Richter praktisch alles frei nach Schnauze entscheiden, statt nach geltendem Recht und gelebter Rechtspraxis... Übrigens beinhaltet JEDES Urteil auch eine schriftliche Urteilsbegründung, inklusive der dafür zu grunde liegenden Gesetze/Verordnungen, sowie Überlegungen zu deren Auslegung, Wertung und Gewichtung.

    Mich würde ürbigens unsabhängig davon interessieren, welchen Fall du hier beschreibst. Auf die schnelle konnte ich keinen vergleichbaren Prozess aus DE finde.

    Nachtrag:
    nvm, hab mir die Frage nach dem erwähnten Prozess selber beantwortet: https://sechsmillimeter.info/b…etz-weil-0-5j/#post483839 (nur sichbar nach Registrierung).
    Ja, ist vom Richter sicherlich sehr schwammig entschieden worden, wohl aber auch, weil der Rechtsbeistand des Geschädigten nciht sonderlich interssiert war (nach seiner eigenen Aussage). Sachwert lag da ürbigens bei 1.000 und nicht 10.000 EUR.

    Ich wäre vorsichtig das so auszulegen wie du es tust. Bloß weil es nicht explizit erwähnt wird in anderen Jugendschutzgesetzen würde ich mich als Verein/Veranstalter nicht in Sicherheit wähnen, speziell wenn sie in anderen Bundesländern glasklar als Jugendgefährdend eingestuft sind. In Vorarlberg gibt es keine explizite Liste was ein jugendgefährdender Gegenstand ist und auch keine klare Definition. Es wird nur auf besondere Fälle hingewiesen, schließt andere nicht aus. Ich halte es für gefährlich hier zu suggerieren, dass U18 erlaubt ist, denn das ist Auslegungssache und hier sind wir dann beim springenden Punkt. Die Auslegungssache entscheidet sich letztendlich vor Gericht. Ich würde keinem Verein/Veranstalter raten das auszuloten und es dann dort drauf ankommen zu lassen wenn im Nachbarbundesland der Gegenstand explizit als solcher eingestuft und erwähnt wird. Daher auch meine Aussage, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass sich ein seriöser Verein dabei di Finger verbrennen wird.

    Der Jugendschutz arbeitet da sehr eindeutig: Der Bund legt fest, DASS es jugendgefährdende Gegenstände, Medien, etc. gibt und definiert, dass über ein gewisses Fundament hinaus es eindeutig Sache der Länder ist, festzulegen (per Verordnung oder Gesetz), was dann konkret (!) darunter fällt. Was in OÖ, S, W, T verboten ist, gilt NICHT in den anderen Bundesländern, ebensowenig, wie z.B. deutsche Gesetze in Ö gelten - Ein Hoch auf den Föderalismus :S !


    Weil du Vlbg als Beispiel nennst: bei euch ist zwar festgehalten, dass
    "§14 (1) Das [...] Weitergeben und Zugänglichmachen von [...] Gegenständen [...] an Personen unter 18 Jahren ist verboten, wenn von diesen Gefahren für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ausgehen. Dies gilt besonders auch dann, wenn (.) Gewalt verherrlicht wird, [...]".
    Aber:
    "§14 (3)
    Die Landesregierung kann durch Verordnung [...] Gegenstände [...] bestimmen, für die das Verbot des Abs. 1 gilt. [...]"

    Da Airsofts/Softairs/Airguns/etc. im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht explizit bestimmtsind, müsste deren Eignung als jugendgefährdend gerichtlich geprüft werden.
    Dagegen sind mir aber Urteile bekannt, die genau diese pauschale Zuordnung ausschließen und stattdessen in der Urteilsbegründung den Gesetzgeber in die Pflicht nehmen, Klarheit zu schaffen.



    Ich bin aber komplett bei dir, dass ich als Veranstalter unabhängig vom Bundesland keine Experimente starten würde, wenn auch vorrangig aus Haftungsgründen.

    Nein, Paintball wird Airsoft in Österreich rechtlich gleichgesetzt. Ich möchte aber Falcons Aussage noch präzisieren:

    • Der Verkauf und die Abgabe sind bundesweit durch die SoftairWaffenverordnung 2013 erst ab 18 Jahren gestattet.
    • Das Benutzen und Spielen ist lediglich in 4 von 9 Bundesländern durch den Landesjugendschutz verboten, konkret:
      • Wien, Oberöstrreich, Salzburg und Tirol verbieten Airsoft unter 18, da es hier als "juegndgefährdend" eingestuft ist. Hierfür ist auch das Einverständnis einen Erziehungsberechtigten nicht rlevant.
      • Niederöstrreich, Burgenland, Steiermark, Kärnten uns Vorarlberg kennen keinerlei solche Verordnungen, die Altersgrenze ist daher rein vom Veranstalter abhängig. Auf kommerziellen Plätzen in diesen Bundesländern gibt es manchmal entsprechenden Jugendangebote.


    Disclaimer: Ich bin kein Jurist, daher sind alle Angaben nicht rechtlich bindendund lediglich nach bestem Wissen zum aktuellen Zeitpunkt.

    Ich halte halt weiterhin an meiner Einschätzung fest, dass die Widmung erstmal kein Hindernis sein sollte und hoffe, da nicht eines Besseren belehrt zu werden - ansonsten wäre nämlich ein Präzedenzfalls geschaffen, der schlussendlich in ganz Österreich Anwendung finden könnte und weitergedacht das Ende der meisten gemeinnützigen Spielstätten und damit der AS-Vereine bedeuten kann.

    Da heute auf einem anderen Kanal angemerkt wurde, dass auch Jagdverantwortliche ein nicht unwesentliches Wörtchen mitzureden haben (wie der ASCW ja selber erfahren durfte), hab ich mich heute auch noch mit dem OÖ Jagdgesetz 2024 beschäftigt: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…O&Gesetzesnummer=20001285
    Entsprechende Regelungen finden sich ebenfalls in allen anderen Landesjagdgesetzen.


    Wesentliche Inhalte:

    • §41 - Befugnisse: In IHREN Jagdgebieten sind JägerInnen gleichzusetzen mit beamteten Exekutivorganen, insbesondere, um Wilderei zu verhindern. Das umfasst das Recht auf Anhaltung, Personenkontrolle (Ausweis..), ggf. Festnahme (!), Gebraucht der Waffe zur Verteidigung, ... für alles andere brauchts aber zumindest die Polizei
    • §52 - Ruhezonen: In Absprache mit dem Grundbesitzer (!) können Ruhezonenen bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Geminde) beantragt werden, die ein Betretungsverbot zur Schonung des Wildes nach sich ziehen.
    • Als Jagdberechtigte sind sie berechtigt, juristisch die "Beunruhigung des Wildes" zu verhindern, u.a. durch Klage auf Unterlassung - auch ohne den Grundbesitzer. Hierzu hab ich eine Urteil des OLG NÖ aus 2021 gefunden, dass einem Paintball-Verein in Revision der 2. Instanz die Nutzung des eigenen Grundstückes des Vereins-Obmanns untersagt: https://www.ris.bka.gv.at/Doku…0_000&Suchworte=RS0038544
      Pauschal wird darin festgestellt, dass Paintball (und damit wohl auch Airsoft) jedenfalls für manche Arten von Wild eine "erheblich Störung" bedeuten. Es wird aber auch die Möglichkeit offen gelassen, dass im EInzelfall bereits eine Gewöhung des Wildes an Störungen eingetreten sein kann.

    Ich kopier mal (sinngemäß) meinen Kommentar aus der off. Telegram-Gruppe hierher und ergänze noch ein paar Referenzen.

    Zitat
    • Widmung (Forst..) ist nach meiner Auffassung zuerst mal nur relevant im Baurecht (Genehmigung..), aber nicht für das Betreten, den Aufenthalt und das "Bespielen". Stichwort Jedermannsrecht und Erholungsraum.
      Ihr baut nichts, habt keine sanitären Anlagen, ... Airsoft ist weitestgehend gleichzusetzen mit "Verstecken im Wald".
    • Campen kann ein Thema sein, mit Zustimmung des Besitzers aber okay.
    • Betreten kann nur untersagt werden, wenn zB Sicherheit gefährdet wäre (Fällungen), in Bannwäldern, Neuaufforstungen, ... aber auch dann nur über den Besitzer.

    Ich glaube, hier wird einfach erstmal IRGENDWAS vorgeschoben, um den Besitzer zu verunsichern und ihn dazu zu bewegen, euch die Genehmigung zu entziehen

    Erste Referenz: Raumordnungsgesetz - https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…O&Gesetzesnummer=10000370

    Darin wird festgehalten, dass Flächen eine Widmung (Baugrund, Forste, etc.) erhalten und nach dieser eine allfällie Baugenehmigung erteilt werden darf (oder auch nicht). Mit keinem Wort geht es darin aber um die eigentliche "Nutzung" einer Fläche. Damit ist dieses Gesetz für uns mMn erstmal irrelevant.


    Zweite Quelle: Forstgesetz 1975 - https://info.bml.gv.at/dam/jcr…%20I%20Nr.%20144-2023.pdf
    und Kommentar des BML (praktische ein Inhaltsverzeicnis) - https://info.bml.gv.at/themen/…rstrecht/Forstgesetz.html


    Für uns wesentlich:
    "§33 (1) Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten."
    Ich halte fest: Airsoft ist ein Erholungszweck, weil Freizeitbeschäftigung (vgl. beliebige andere Sportart)

    (3) Beschreibt, dass weitere Verwendung nur mit Zustimmung des Waldeigentümer gestattet ist, etwa Campieren, etc.

    §34 beschreibt umfassend Gründe für begrenzte oder dauerhafte Sperrungen, alle im Einvernehmen mit dem Eigentümer: Forstarbeiten, Aufforstung, Bundesheerübungen, ... .
    §27 geht explizit auf Bannwäder ein, die ein behördliches Betretungsverbot nach sich ziehen - dafür muss aber ein Grund vorliegen, wie Lawinenschutz, Windschutz, .... etc.


    Was noch relevant sein könnte, wäre die regelmäßige Nutzung als Veranstaltungsstätte. Da sind wir dann im Veranstaltungssicherheitsgesetz und den Fragen: Privat oder öffentlich und damit meldepflichtig (hast du für den ASCW selber oben beantwortet), und der Glaubensfrage, ob unser Sport/Freizeitbeschäftigung ein Gefahrenpotential für Zuschauer beinhaltet. Mein pragmatischer Ansatz: Nein, da wir keine Zuschauer haben, sondern nur mitspielende Vereinsmitglieder.

    Das Problem sind die Transportbestimmungen unserer Post. In anderen Ländern und bei anderen Beförderern können die Bestimmungen anders sein. Bei uns ist es, sofern mir bekannt, nur GLS bei denen du nicht gegen Geschäftsbedingungen verstößt wenn du ASGs versendest. DHL, DPD, UPS, Post haben mWn alle einen Paragraphen der besagt, dass sie das nicht transportieren. Dummerweise lassen sie es auch nicht zu das direkt beim Zoll abzuholen... Hatte da schon vor vielen Jahren als es die Post noch nicht in ihre Geschäftsbedingugnen aufgenommen hat mal ein Päckchen das Monate beim Zoll war und ich vor Ort vorbei wollte um das zu beschleunigen. Das lassen sie aus welchem Grund auch immer nicht zu.

    Mal eben grob recherchiert:

    Bei allen gilt: Für einen Ausschluss muss ein Paket überhaupt erstmal geprüft werden (was von Versandhändlern prinzipiell weniger warschienlich ist, als z.B. Second-Hand/privat) und jeder behält sich vor, Gegenstände rel. frei einzuschätzen.
    Zoll-Übertritte sind aber ohnehin nochmal ein ganz eigenes Kapitel..
    Und: Alle Angaben oben sind subjektive Einschätzungen meinerseits ohne Gewähr..

    Die einzige - durchaus reale - Gefahr ist leider genau das, was du schon im letzten Satz sagst: Dass die Novelle so stümperhaft resp. übereilt umgesetzt wird, dass Airsoft als Beifang plötzlich im Waffengesetz mitgemeint wären. Aber um das beurteilen zu können brauchts, wie vorher schon erwähnt, halt konkrete Textentwürfe, die noch nicht vorliegen.

    Leute, hier gehts um Wahlkampfkleingeld. Karner wird sich nicht Proteste von allen Seiten (Sportschützen, Airsofter) holen wollen, die ihm die Zustimmung fürs Messerverbot übertönen könnten. Er will Stimmen holen, die nicht rechts/links positioniert sind, sondern zivilgesellschaftliche Wählerinnen gewinnen - welche Frau wäre gegen ein solches Gesetz? Die Rechten sind ohnehin dagegen, die kriegt er nicht, und die "Linken" (SPÖ, Grüne) wollen eh schon auf den Zug aufspringen. Aber die werden sich mit den Versuchen, Karner zu toppen, die Nase anrennen - die kriegen die Publicity eines Erfolgs nicht von der ÖVP, jede Wette. Es wird auf Messer begrenzt bleiben, Airsoft haben die nicht auf dem Radar.


    Zunächst wird sich gar nichts ändern, außer bei den Messern. Und ich sehe gute Chancen, dass das Gesetz so schlecht gemacht ist, dass es dann zuerst für Verwirrung und dann für Ärger sorgen wird - um letztlich beim Verfassungsgerichtshof zu landen.

    Tragisch genug. Uns sollte das auch als Spielern = Konsumenten ein Anliegen sein, zum einen, weil wir alle, die Airsoft spielen, grundsätzlich im selben Topf köcheln, zum anderen, weil sich Spielfelder/Veranstalter angreifbar machen und Verbote riskieren (ist ja auch noch niiie vorgekommen *räusper* Heart of Darkness *hust*... und damit die Möglichkeiten, unseren Sport unter (einigermaßen) kontrollierten Bedingungen auszüben, nicht gerade mehr werden.

    Wie jemand was interpretiert, was er auf der Straße (im Wald) sieht, ist aber für die rechtliche Einordnung nicht relevant.

    Eine (mögliche) Änderung des Waffengesetzes ändert nichts daran, dass du auch heute schon deine Airsoft nicht öffentlich zur Schaustellen sollst (bzw. nicht darfst!). Der Grund hierfür liegt aber im Sicherheitspolizeigesetz §81 "Störung der Öffentlichen Ordnung" und nicht im WaffG - eben darum sage ich ja, bei uns herrscht DRINGENDER Aufklärungsbedarf über anzuwendendes Recht.

    https://www.derstandard.at/sto…ganz-oesterreich-aussehen


    Moin - ich hätte hierfür dann mal den passenden Knaller der auch uns betrifft. Das macht es sicher schwieriger unser Hobby auszuleben. Den da kommt die Frage: Ab wann gilt öffentlicher Raum?.


    Für Spielfelder die von Vereinen Privat betrieben werden wird das sicher interessant.

    Davon abgesehen, dass hierfür noch kein (veröffentlichter) schriftlicher Entwurf vorliegt, um auch nur annähernd beurteilen zu können, was sich ändern KÖNNTE, trifft uns das bisher propagiert eben genau nicht:

    Airsofts fallen in Österreich NICHT unter das Waffengesetz (siehe WaffG 1996, §1) - solange das gilt kann uns daher vollkommen egal sein, was darin verboten und/oder erlaubt ist.


    In diesem Sinne: bitte nicht die Pferde scheu machen. Stattdessen sollten Veranstalter/Vereine ihren Fokus darauf setzen, gültige Gesetze zu lernen, ihre Spiele entsprechend zu organisieren und ausreichend Vorsichtsmaßnahmen treffen, und allgemein über Dos & Don'ts aufklären, da gibts nämlich noch reichlich Baustellen...

    Läufe werden mit Innendurchmesser-Sprüngen von 0,01mm ausgeliefert - ich bezeifle, dass irgendwer mit einem Kunsststoff aus dem 3D-Drucker auch nur annähernd diese Präzision zusammenbekommt....

    Und du glaubst tatsächlich irgendwer würde sich das betreffende Gesetz dann durchlesen und sagen "Oh ich geh dann doch nicht mit vollem Gear und ASG raus auf die Straße"

    Nein, sicher nicht.

    Aber nach ein paar Zwischenfällen mit entsprechenden Konsequenzen hast du zum einen Erfahrungsberichte, die die Runde machen, und als Anbieter von Spielen (sei es gewerblich oder Verein) auch etwas in der Hand, auf das man verweisen kann - das fehlt in Ö nämlich.


    Ich "brülle" auch nicht nach Verschärfung, würde aber eine klarere und vor allem österreichweit vereinheitlichte rechtliche Defintion begrüßen.

    Um die Verantwortung, Spezialisten wie die oben genannten direkt anzusprechen und pot. im Rahmen der eigenen Zuständigkeit von Verasntaltungen auszuschließen, kommt man ohnedies nicht rum.

    da bin ich auch bei dir ich würden denn auch unterstützen, nur ist immer die frage wer macht es da sehr viel Arbeit ist.
    und so lange es keinen gibt sehe ich die Vereine und Veranstalter hier in der Verantwortung aufzuklären, ein mal alle 2 Jahre ein tag der Offen Tür würde hier schon reichen. Nur wenn jeder immer nur seine eigene suppe kocht darf sich nicht wunder wenn dann sowas kommt wie sharingan es erläutert hat.

    Was das Haupt Thema betrifft bin ich echt der Meinung das die Leute nicht mehr nach denken ob das OK ist oder nicht. Und da würde ich mir es "wüschen" das die Kugelschupser genauso im WaffG eingebunden wären wie in DE oder ähnlich (ist echt nicht das Beste). Dann würde es ein klarere Regelung geben als bisher und dann kann man auch sagen: "Dummheit schützt vor straffe nicht".

    Ist zwar eine relativ unppuläre Meinung, aber wie du denke ich auch, dass ein wenig mehr rechtliche Orientierung hiflreich wäre. Ich bezweifle aber, dass man dafür in der Szene auch nur annähernd eine Mehrheit finden könnte, die das unterstützt - schon jetzt beruht die Rechtsmeinung weitestgehend auf einer Mischung aus Hörensagen, dt. WaffenG und "früher mal". Spannend anzusehen, wenn man Spieler dann mit konkreten Fakten überrascht. insbesondere, da es im Ö. Gesetz kaum welche gibt. Jede Anpassung wäre defactor eine Verschärfung, und bei weitem nicht jedem ist Sicherheit oder Missbrauch wichtig...

    (Zu) viele Spieler lassen eine notwendige Sensibilität vermissen, nicht nur bei Veranstaltungen, sondern auch in den sozialen Medien. Zuletzt hatten wir eine Gruppe bei einem FFA am Start, die sich auf youtube einmal als Geiselbefreier in einer Wohnanlage, dann als Gangster mit ihren Benzen und entsprechender "Bewaffnung" inzeniert haben - beides im öffentlichen Raum, mit sichtbaren Kennzeichen und eindeutigen Geländemerkmalen. Darauf hingewiesen (und von unserer Veranstaltung ausgeschlossen) wurden die Videos vorläufig entfernt, es wurde Verständnis gehäuchelt und Besserung gelobt, sowie beteuert, es wäre ja alles auf privaten Grundstücken gefilmt und vorher alle eingeweiht worden.

    Doch - oh Überraschung: 2 Wochen nach der dann doch gestatteten Teilnahme war wenigstens 1 Video wieder online - Link gibts per PM, falls Interesse besteht,


    Dass manche Spieler es nichtmal schaffen, ihr Zeug für ein FFA einzupacken, brauch ich hier ja wohl auch niemandem erzählen...

    Update: Offenbar waren die Magazine und die Waffe recht großzügig geölt. Vielleicht lag es auch an anderen Umständen, aber nach einer kleinen Reinigung und dem Verschießen von etwa 150BBs lief alles rund und zuverlässig. Ich mag E&L wirklich, weil sie so robust und etwa so schwer wie die richtigen Exemplare sind. Stahl ist einfach netter als Aluminium ;)

    Wart: Die Magazine waren geschmiert? *brrrrr*

    Ob es "richtig" ist, was wir im ASCL machen, wird im Zweifel ein Richter entscheiden.. aber bisher klappts so:


    Vorweg: Aus Haftungsgründen ist es sinnvoll, einen Verein zu gründen und als solcher sämtliche Rechtsgeschäfte abschließen.


    • Pachtvertrag oder Überlassungserklärung: Last euch von Besitzer bestätigen, dass ihr (= euer Verein) sein Gelände für Airsoft nutzen dürft. Relevante Daten darin: Namen des Besitzers, Name und ZVR eures Vereins sowei aktuelle Verantwortliche (Obamann + Stv./Schriftführer/Kasssier), das betroffene Gelände (Adresse, Koordinaten, Grundbuchsnummer oder sonstige eindeutige Merkmale), Gültigkeitszeitraum ("bis auf Widerruf"), Kündigungsformalien ("schirfltich per Einschreiben"). Im selben Schriftstück könnt ihr den Besitzer auch von der Haftung ausnehmen, darauf wird er ohnehin bestehen. Ob ihr Gegenleistungen (Geländemieten) festhaltet, bleibt euch überlassen, typicherweise will das aber kein Besitzer verschriftlicht haben...
      Klärt auch ab, wo ihr parken dürft (Stichwort Verkehrsbehinderung, Flurschäden, ...)
    • Meldung bei der Polizei: Wir haben dafür eine Vorlage mit Datum, Ort, Art der Veranstaltung, Zeitraum und Ansprechperson/Telefonnummer, die wir am Morgen der Vereinstaltung beim zuständigen Polizeiposten abgeben und eine Kopie gegenzeichnen lassen. Rechnet damit, dass ihr auch mal dem Diensthabenden erklären müsst, was Airsoft ist und warum ihr das meldet. Gut möglich, dass die ersten Male dann auch eine Streife vorbeikommt, in dem Fall solltet ihr das Spiel freezen :P
    • Spielfeldvorbereitung: Ihr solltet an allen Zugängen zumindest Warnschilder anBringen ("Achtung, poliz. gemeldetes Airsoft Spiel, Betreten auf eigene Gefahr und nur mit Augenschutz"), bestenfalls diese mit Flatterband absperren (sofern sie zum Gelände gehören. Unser Feld liegt an einem Wanderweg, daher sperren wir soagr das gesamte Gelände mit Flatterband ab (~800m... ).
    • Anreise: Macht jedem Besucher klar, dass Airsofts (und bestenfalls auch taktische Ausrüstung) außerhalb des Feldes verpackt/sichtgeschützt sein MÜSSEN. Kein "nur eben zum Auto" oder "ich halts versteckt unterm Arm". Aufmagaziniert wird ausschließlich am Feld.
    • Bio-BBs: Eh Standard, aber damit's wo steht: Kein Plastik im Wald.
    • Müll: Stellt sicher, dass ihr Müllsäcke dabei habt - Waldverschmutzung kann teuer werden.
    • Brandschutz: beachtet, dass im Sommer praktisch in allen Ö Wäldern offenes Feuer (also Rauchen, Grillen, pyrotechnsiche Granaten!, ...) verboten sind

    Mit Gästen:

    • Sicherheitsbelehrung: Bereits in der Einladung solltet ihr die groben Regeln eures Spiels kundtun: Joulelimits, Full/Semi, Granaten ja/nein, etc.
      Bevor ihr startet geht dann auch nochmal die groben Verhaltensregeln durch, relevant vorallem das Verhalten bei Zivilisten (Freeze!), San-Real, Wer die Admins sind, wo/ob ihre eine Safezone habt und ob/wann Brillen abgenommen werden dürfen, Spielfeldgrenzen.
      Nervig, aber eine Haftungsfrage (Hinweispflicht).
    • Haftungsausschluss: Verlangt von allen (externen) Teilnehmern, dass sie einen Haftungsausschluss für Verletzungen und von ihnen verursachte Schäden unterschreiben: Name, Adresse, Geburtsdatum, Gültigkeit (Datum und Gelände).

    Das sollte erstmal grob das wichtigste abdecken.


    Ein paar Stichworte, die ihr für Gästesopiele auch noch googlen solltet: "Jedermannsrecht" (im Forst), "öffentliche vs. private Veranstaltungen" + "Meldung/Anzeige von Veranstaltungen", "Lustbarkeitsabgabe/-steuer", "Jugendschutz / jugendgefährdende Gegenstände". Details dazu gerne auf Anfrage ;)

    Schlussendlich kann ich jedem nur raten, die Grauzone Airsoft unter 18 erst garnicht auszuprobieren, da unabhängig von der Auslegung der gesetzlichen Grundlage eines unbestritten ist: Im Falle der Haftung (nach einm Unfall/Verletzung) wirds mit Minderjährigen SEHR kompliziert.