Rechtsfrage: Herstellung einer Airsoft mit einem 3D-Drucker

  • Hallo allerseits,


    kann mir einer der Bastel-Spezialisten hier einmal anhand von einschlägigen Paragraphen sagen, ob irgendetwas dagegen spricht, wenn man mit einem 3D-Drucker eine Airsoft im Eigenbau herstellt?


    Basis wäre eine P90 Gearbox sowie ein Standardlauf und M4-Magazine. Alle anderen Teile kommen aus dem 3D-Drucker.


    Außerdem soll es eine 0,5 Joule Airsoft werden.


    In Deutschland ist alles unter 0,5 Joule ja quasi "Spielzeug", aber scheinbar ist die eigene Herstellung dennoch mehr oder weniger verboten.


    Wie sieht es in Österreich aus?


    Grüße

  • Also was ich weiß ist alles, was echte Munition verschießen kann, nicht erlaubt zu drucken, aber auch nicht wirklich gesetzlich so verankert, dass es verboten ist.


    Für Airsoft-Sachen würd ich mir da keine Gedanken machen.

    &quot;They have a fucking Toilet Seat as their Insignia!&quot;<br />-If the Emperor had a Text-to-Speech Device

  • https://www.ris.bka.gv.at/Doku…1997_185_2/1997_185_2.pdf


    Auf die Schnelle habe ich nur das hier gefunden. Gibt es da was ausführlicheres bzw. aktuelleres?


    "Beschränkung des Inverkehrbringens
    § 2. (1) Schußwaffenähnliche Produkte dürfen nur von Gewerbetreibenden mit einer Bewilligung
    zur Ausübung des Waffengewerbes (§ 127 Z 1 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994) an
    Letztverbraucher abgegeben werden."


    Wäre das auch so auszulegen, dass ich ohne Bewilligung und ohne Stand eines Gewerbetreibenden nicht dazu berechtigt bin, so etwas herzustellen? Ich weiß, der Paragraph spricht von Abgabe an Letztverbraucher, aber wer weiß, wie das ausgelegt werden könnte.

  • Ganz ehrlich, ich glaube keiner hier ist im Stande dir eine verbindliche Auskunft zu geben!


    Aber mM dazu ist: In Ö ist es wurscht, kräht kein Hahn danach. Wenn du in Deutschland keinen Ärger willst kauf dir eine gee"f"te dort und gut ists. Das Problem in Deutschland ist das sie dir sogar eine 0,5er einziehen dürfen um sie zu testen und spätestens dann bist du sie los und alle arbeit war für die Katz.


    In Österreich darfst du schrauben und basteln was du willst, sonst würde es ja zb auch keine kompletten Umbaukits geben bei denen das Endprodukt auch komplett was anderers ist als der Urzustand. Bei uns bekommst ja zb auch die PTW in Einzelteile und alles ist legal wenn du nicht einen Ausflug mit den Joule ins Waffenrecht machst.

  • Ich habe ansonsten ausschließlich S-AEGs mit "F" daheim.


    Die neue Bullpup ist aktuell nur ein Versuch, um zu sehen, was möglich ist.
    Im deutschen Sechsmilimeter-Forum wird schon heiß diskutiert deswegen. Die Rechtslage scheint hier abermals nicht so ganz klar zu sein, da das deutsche Recht diesbezüglich einfach mal wieder zu viel Interpretationsraum gibt.


    Vielleicht fahre ich auch nie damit nach Deutschland, wer weiß. Sollte dem so sein, werde ich sie vermutlich wieder auf eine vernünftige Schussenergie umbauen.

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