Vereinsgründung - noch keinen Bescheid erhalten

  • Hallo Leute,


    wir haben Anfang Mai die Statuten und die Vereinsanzeige auf die Behörde gebracht.


    Mittlerweile sind 5 Wochen vergangen (ohne Bescheid o.Ä. für eine Verlängerung der Frist), ohne dass wir irgendentwas von der Behörde hörten. Braucht es überhaupt einen Bescheid o.Ä. für eine Verlängerung der Frist?


    Kommende Woche ist auch die 6-wöchige Frist vorbei. D.h. der Verein entsteht als juristische Person.
    Erhalten wir überhaupt noch einen Bescheid? Eine Ausfertigung der gültigen Statuten, etc?

  • also ich hab das bei mir am magistrat alles innerhalb eines tages erledigt - und ja, man bekommt ein stück papier das belegt, dass der verein rechtsmäßig gestattet ist.


    da stehen dann so sachen wir vereinsnummer, vereinssitz usw drauf.

    • Offizieller Beitrag

    bei mir hatte es 1 Woche gedauert aber der Brief hätte an meine Adresse kommen sollen ist aber bei dem obmann gelandet. aber frage einfach mal bei deiner BH nach die reagieren sehr schnell auf E-Mails.


    aber wen die Statuten so wie das anmelde Formular keine Fehler haben sollte es sehr schnell gehen.

    Das ist blaues Licht. „Und was macht es?“ Es leuchtet blau.


  • bei mir hatte es 1 Woche gedauert aber der Brief hätte an meine Adresse kommen sollen ist aber bei dem obmann gelandet. aber frage einfach mal bei deiner BH nach die reagieren sehr schnell auf E-Mails.


    aber wen die Statuten so wie das anmelde Formular keine Fehler haben sollte es sehr schnell gehen.


    Das mit dem Brief stimmt nur bedingt. Wenn du die Statuten einreichst aber nicht der Obmann bist. Dann bist du ab dem Moment wo der Verein entsteht nicht die erste Ansprechperson und auch nicht mehr dafür verantwortlich.


    Der Brief ist dann da gelandet wo er soll.


    Ist aber nur eine Formsache wollts aber loswerden ;)

  • Hello,
    ja, du erhältst eine Bestätigung von der BH. Erst diese bestätigt die Gründung des Vereins und ist erst ab diesem Zeitpunkt gültig. Das schreiben erhält der Genannte an die im Vereinsregisterantrag/auszug eingetragene Adresse.


    Üblich sind kürzere Bearbeitungszeiten. Aber 6 Wochen sind jetzt auch keine allzu lange Bearbeitungszeit (für BHs). Ruf einfach zur Sicherheit dort an und erkundige dich.

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