Ganz so einfach ist das auch nicht... Es steht in den AGB entweder Auftragsbestätigung oder Versand.
Allerdings gehen sie nirgends darauf ein was die Auftragsbestätigung genau ist... Ich hab mir grad die Mühe gemacht meinen E-Mail-Eingang durchzuwühlen und meine letzte Bestellung bei dem Shop gesucht.
Direkt nach dem Kauf kam bereits eine Mail in der nochmal die AGB standen, die Auftragsdetails, eine Aufschlüsselung der Kosten, sowie die Bankverbindung mit dem Hinweis das da so und so viel unter Angabe dieser und jener Daten einzuzahlen wäre... Man könnte das bereits als Auftragsbestätigung bewerten weil man ja zur Zahlung aufgefordert wird. So eine "gmahte Wiesn" wie man auf gut Steirisch sagt ist das jetzt leider auch nicht.
Kotte und Zeller zum Beispiel macht das bei internationalen Kunden so, dass zuerst eine Mail kommt dass der Auftrag eingelangt ist - was auch explizit so steht - und dann kommt im Laufe des Tages eine Mail von einem Mitarbeiter von KotZe wie viel man wohin überweisen soll... Bei Airsoftsports ist das nicht so woraus man seine Schlüsse ziehen könnte.
Und das der Shopbetreiber in dem Fall bequem ist und das automatisch machen lässt könnte ihm in diesem Fall zum Verhängnis werden.
Und was UGB und KSchG betrifft: Ersteres gilt nur Business to Business... Wir befinden uns da im ganz normalen ABGB, aber woraufs ankommt ist, dass der Kunde hier glauben kann, dass sein Kaufwunsch angenommen würde. Deswegen steht in den ganzen Prospekten von Discountern immer drinnen, dass das Prospekt eine "Invitatio ad Offerendum" ist und kein gültiges Angebot (Dh. eine Einladung ein Angebot zu machen) und dass man sich Satz und Druckfehler vorbehält... Davon hab ich leider auf der HP von Airsoftsports nichts gesehen.
Ich denke also, dass man als Kunde der hier jetzt bestellt hat unter Umständen durchaus damit durchkommen könnte.
Ob das wünschenswert und gut ist, lass ich mal dahingestellt... Deshalb hab ich auch überall könnte in Kursiv geschrieben. Persönlich steh ich da auch auf dem Standpunkt von Squirrelman... Durch so einen Fehler soll kein guter Shop ruiniert werden!
Und dann kommts auch noch darauf an wie diese Mail mit der neuen Auftragsbestätigung formuliert ist... Das ganze wird noch richtig kompliziert werden. Da braucht man dann nur an depperte Kunden mit einer guten Rechtschutz geraten und der Zirkus geht gscheit los... Eine Rechtschutz empfehl ich ja sowieso jedem Airsoftspieler... Zwar nicht für solche Fälle, aber generell sind die mittlerweile in den meisten Versicherungspaketen dabei.