Beiträge von DonJulio

    Hi


    Die beiden Dinge solltest du ohne gröbere Probleme miteinander kombinieren können.

    Einstellen musst du jedes Reddot sowieso. Dazu gibt es auf dem Reddot zwei Einstellmöglichkeiten (rauf-runter und links-rechts).

    Stell dir das Reddot am Besten auf die Distanz ein, auf die du später dann auch schießen wirst, bei mir sind das immer 40-60m.

    DonJulio ,moment...du meinst es waren haufen "airsoftler" außerhalb des Veranstaltungsareal unterwegs gewesen?


    Alter...wieso tut man sowas?Die Leuten gehören hier informiert und aufzeigen was sie mit dieser Aktionen anrichten können. Die Schaden sich ja selbst. Vielleicht können hier ein paar Vorzeige Spieler/Influencer/Youtuber etwas tun? blick zum Novritsch

    Nein, ausserhalb des Areals nicht. Am Areal selber. Für mich auch ein wenig bedenklich wenn ich das mal so formulieren darf.

    Ausserhalb des Areals sind mir nur zwei Cosplayer aufgefallen, die mit ihren "pew pews" Fotos gemacht haben. Und anhand der Verkleidungen war halt schon ersichtlich, dass das nix ernst zunehmendes ist.


    Selbst meine Begleitungen an dem Tag (alles nicht Airsofter) haben mich halt auch gefragt ob das notwendig ist und ob das so Gang und Gebe in der Szene ist.


    Auf die Influenzer würde ich fast schon pfeifen, weil es da durchaus welche gibt, die sich am Filmen in der Öffentlichkeit beteiligen. Wenns Videos etc brauchts, einfach Bescheid geben. Ich such euch die raus und schicks euch per PN.


    Lg Don

    Ich war auf der VIECC und konnte das leider auch feststellen. Das war halt leider nicht nur einer, sondern gleich ein ganzer Haufen: Zwei in einem Multicamo Setup und fullblown-Operatorstyle und Drei oder Vier in ganz Schwarz mit Umbrella Patches/Aufnäher.


    Leider ist aber auch zu verzeichnen, dass es vermehrt Spieler gibt, die unter Autobahn-/Straßen-/Ubahn-/Zugunterführungen, auf Parkplätzen usw. ihre Shorts für ihre Social Medias drehen. Mitunter, wie Lynx bemerkt hat, mit markanten Geländemerkmalen.

    Hier hast du noch eine Sammlung an Input:

    https://forum.ascw.at/forum/in…3%25B6sterreich#post44956


    Freu mich auf deine!

    Besten Dank für deine Sammlung.

    Mein Diskurs zu dem Thema ist bei uns auf der Vereinsseite in den News zu finden.

    Airsoft und Minderjährige – Delta Force Austria

    Der Beitrag wird stehtig überarbeitet, wenn es also Feedback gibt, dann lasst mich das bitte wissen. Speziell, wenn ihr Fehler findet.


    Vielen lieben Dank. Auch für eure Hilfe bei der Recherche und der Quellenangaben.

    Ich meld mich auch wieder retur.

    Ich habe jetzt zu dem Thema etwas weiterführende Recherche betrieben. Zusammenfassen werd ich alles aber in einem Blog-Post auf unserer Vereinsseite dann.


    Jugenschutz ist Ländersache. Tirol beispielsweise regelt das exakt. Genauso wie Wien. Diese Bundesländer erwähnen nämlich Airsoftguns und werten diese auch als jugendgefährdende Gegenstände.


    Niederösterreich, zB, macht das nicht. Erwähnt aber Verherrlichung von Gewaltdarstellung. Ähnlich formuliert es die Steiermark. Durch das Urteil des Landesverwaltungsgerichts ist aber ganz klar die Airsoftgun auch in der Steiermark ein jugendgefährdender Gegenstand. Heißt, die Auslegung wäre, meiner Meinung nach, auch in Niederösterreich anzuwenden. Auch die anderen Bundesländer (Burgenland, Kärnten, usw) haben sehr ähnliche Formulierungen.

    Ich trau mich also behaupten, dass sich Richter und Anwälte dann stehts auf dieses Urteil beziehen werden und daher Airsoftguns generell in ganz Österreich jugendgefährdende Gegenstände sind.


    Ich möchte mich an dieser Stelle bei euch bedanken, eure Hilfestellung hat mich in meinen Recherchen sehr viel weitergebracht!

    Naja, ohne lückenlose gesetzliche Grundlage darf zumindest kein Urteil gesprochen werden, bzw. bleibt ein solche anfechtbar. In der Stmk gab es dazu in 2018 einen Fall, dass einem Einspruch gegen eine Geldstrafe stattgegeben wurde, da dort eben kein explizites Verbot besteht und ein "könnte jugendgefährdend sein" definitiv nicht für Strafen ausreicht. Im selben Urtiel wurde auch festgestellt, dass zwar eine Einordnung als jugendgefährdend sicherlich sinnvoll wäre, zuerst aber der Gesetzgeber gefragt wäre, die vage Gesetzeslage zu novellieren.

    Hättest du dazu eine Quellenangabe, ich konnte es leider nicht finden. Da mich diese Materie unlängst selber beschäftigtst, wäre ich dir da sehr dankbar.

    Ich erlaube mir auch ein paar Worte zu dieser Thematik zu äußern.

    Meine Spielerfahrung beläuft sich auf gute 12 Jahre und ein paar zerquetschte Monate. Und ja, die Limits sind hinaufgegangen. Was aber für mich eher erschreckend ist, ist die grobe Fahrlässigkeit mit der manche diese Energien zum Einsatz bringen.

    Und, meiner Meinung nach, liegt dort das eigentliche Problem.


    Ein erheblicher Aspekt des Hobbies für mich ist auch das Ausreizen der technischen Möglichkeiten. Zur Erklärung : Ich spiele als Position Sniper und mir ist es ein Anliegen, die Reichweite und Konsistenz meines Gewehres zu verbessern. Ja, ich kann das Ding bis 2.8 Joule züchten. Wenn ich aber mit 2.3J zB ein besseres Ergebnis erziele, dann ist das so und dann strebe ich persönlich die 2.8 gar nicht mehr an. Wieso auch?

    Auf was ich hinaus will ist, ist die Tatsache, dass wir diese Energien auch gewissenhaft einsetzen. Eng damit verbunden ist die Selbstüberschätzung (mangelhafte Abschätzung von Entfernungen ect). Und so kommen Verletzungen zustande. Natürlich, wir spielen einen Risilosport, bei dem immer etwas passieren kann. Das sollte uns allen auch klar sein, und daher für ausreichend Selbstschutz, durch adäquate Schutzausrüstung, zu sorgen. Ist immer wieder erstaunlich, wie Leute ohne Facemask sich ins CQB Geschehen stürzen und dann heulen, dass Sie einen Termin beim Zahnarzt brauchen, weil die Galerie eine Lücke bekommen hat.


    Eine Abhilfe wäre also ehrlich gesagt, dass jeder mal mit seiner eigenen Gun mal so richtig gscheit abgeschossen wird, damit man weiß wie das zwirbelt. Ich glaube, das würde dem stursten Schädl auch ne kleine Lehre sein. Zeitgleich sollte aber auch jeder für ausreichrnd Selbstschutz achten.


    Wir sollten uns also eher Gedanken machen, wie man aktuelle Spielergenerationen zu einem gewissenhaften und verantwortungsbewussten Umgang mit den Gerätschaften erzieht und wie man das dann auch an zukünftige Spielergenerationen weitergibt. Denn die sehen und kopieren einfach von uns Alteingesessenen (Bitte das "alt" nicht falsch verstehen, hab selber schon genug graue Haare 😂).


    Lg und schönen Start ins Wochenende

    Wenn ihr gestattet würde ich auch gerne noch eine Frage stellen.


    Die Verordnung sieht ja das Verbot der Abgabe an unter 18 jährige vor.


    Den Begriff "Abgabe", kann ich so interpretieren und verstehen, wie er beispielsweise im BtMG steht? Also als Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt, ohne der Notwendigkeit eines Kaufvertrages oder sonst einer Gegenleistungen die erbracht wird.


    Besten Dank!

    Den Haftungsausschuss vom Paintpallpark habe ich mir auch durchgelesen. Da ist von Airsoft nicht viel, korrekt. Ich werd mir beim nächsten Mal den Haftungsausschuss von der Actionbase mal durchlesen, ob der anders ist. Schließlich waren beides mal Paintballfelder, die für Airsoft zugänglich gemacht wurden.

    Also den Moralapostel zu spielen liegt mir ohnehin nicht.

    Weil du die Haftung angesprochen hast: Könntest du mir da weiterführende Informationsquellen empfehlen? Ich würd mich da gerne umfangreich einlesen.

    Denn, Unwissenheit schützt ja vor Strafe nicht. Und besser wissen und nicht brauchen, als brauchen und nicht wissen.


    Das mit dem Schuss nach hinten ist mir eh klar. Deswegen hat mich das auch eher alarmiert als ich es gesehen habe. Denn, im Endeffekt zahlt die ganze Airsoft Community drauf. Denn um die rare Lage von Feldern in AUT wissen wir ohnehin eh alle Bescheid.

    Ja bei uns setze ich mich aktuell mit der Gesetzeslage ausseinander. Und ich will da zumindest so viel wissen, dass ich getrost sagen kann ich weiß wovon ich rede.

    Deswegen meine Frage.


    Dir Frage zwecks Firma ist aich leicht beantwortet: Ja, laut website ist das eine Firma, die das Feld betreibt.

    Ich weiß nur nicht, ob dem Feldbetreiber das mal jemand erwähnt hat. Das entzieht sich jedenfalls meinem Wissen - Obwohl man ja als Eigentümer wissen sollte, wer auf seinem Grund spielt, sag ich mal.

    Vielen herzlichen Dank. Ich werde mir das mal zu Gemüt führen.


    Ja, die Bilder sind definitiv in AUT entstanden ist auf den Fotos jedenfalls eindeutig erkennbar. Jetzt kann man durchaus argumentieren, dass die Personen darauf nicht Minderjährige sind. Ich hab die Bilder mal sicherheitshalber dokumentiert. Aus meiner Menschenkenntnis heraus sind da ettliche dabei, die weit vom vollendeten 18 Lebensjahr weg sind.

    Mein nächster Schritt wäre halt, definitiv mit dem Verein Kontak aufzunehmen, weil entwerder

    - Der Verein weiß um die gesetzliche Lage nicht Bescheid oder

    - der Verein legt die Abwesenheit von Airsoft im niederösterreichischen Jugenschutzgesetzt dahingehend aus, dass es in diesem Bundesland doch erlaubt ist (was ich mir einfach nicht vorstellen kann - hier kommt aber meine Rechtsunkenntnis auch ins Spiel. Ich muss mir das niederösterreichische Jugendschutzgesetz nochmal durchlesen mit Ruhe)

    In beiden Fällen denke ich sollte dennoch ein klärendes Gespräch abgehalten werden indem Kontakt aufgenommen wird um die Lage zu beleuchten.


    Auf jeden Fall, danke ich für diese erste Hilfe.


    Glg Don Julio

    Ich will hier keine Leiche ausgraben. Ich habe nur keinen anderen Thread gefunden wo das dazupasst. Und mein Anliegen fällt ohnehin in dieses Topic.


    Es geht darum, dass mir neulich ein Verein aufgefallen ist, der sehr wohl Minderjährige zum Airsoftspielen animiert, weil das so scheinbar Vereinszweck ist. Zumindest geht das so aus den Instagramposts hervor. Dort ist mir nämlich das auch mit den Minderjährigen aufgefallen. Auf den Fotos sind nämlich klar Minderjährige zu erkennen, die Airsoftguns in Händen halten und damit auch spielen.

    Mein Dilema ist nun, dass dieser Verein auf einem Feld spielt, das wir als Verein und Team auch frequentieren.


    Ich würde daher gerne mit der Vertretung dieses Vereins ein ernsteres Wort sprechen, denn davon hängt ja unser aller Ruf ab. Das eröffnet sich mir aber dahingehend als schwierig, weil ich zum Begriff Anscheinswaffen immer nur bei Gesetzestexten in Deutschland lande, das niederösterreichische Jugendschutzgesetz den Begriff Airsoft oÄ scheinbar nicht enthält und damit für mich nicht klar wäre, ob es in Niederösterreich tatsächlich als jugendgefährdend anzusehen ist.


    Ich hab jetzt den Thead von euch gefunden und ihr habt den Eindruck auf mich erweckt, dass ihr da etwas gesetzeskundiger seid und mir evtl. die Pasagen nennen könnt, die für diese Unterhaltung dann relevant sein können.


    Glg und Danke für eure Zeit und Hilfe

    Don Julio