Beiträge von Joule

    Hallo,


    Alle Angaben ohne Gewähr. Das ist mein Wissenstand, ich lasse mich da gerne berichtigen:


    zur Deutschen Gesetzgebung. Airsoftwaffen bis 7,5 Joule sind Anscheinswaffen.
    Anscheinswaffen dürfen in der öffentlichkeit nicht geführt werden. Transportiert werden darf sie nur wenn sie nicht zugriffs und schussbereit ist. Das sichert vor allem ein verschlossenes Behältnis.
    Die Lagerung und Handhabung in der Wohnung oder in befriedeten Bereichen ist meines wissens nach nicht geregelt. Ob du sie dir nun an die Wand nagelst, mit ins Bett nimmst oder neben das Klo stellst - ist völlig egal. Ein entsprechender Schrank in der die Airsoft entsprechend sicher lagert, trägt aber zu einem verantwortungsvollen Umgang bei und sorgt auch dafür, dass sich spontane Besucher bei dir wohl fühlen und nicht jeder deiner Bekannten gleich daran herumgrabscht.


    Airsoftwaffen ab 7,7 Joule fallen unter das Waffengesetz. Hier sind mir aber keine zusätzlichen Bestimmungen bekannt die das Lagern betreffen würden.


    Ausführlich kannst du das hier nachlesen: http://www.airsoft-initiative.…ffassungen_airsoft.html#0


    Ich persönlich besitze zwei Waffenschränke einen für Langwaffen und einen für Kurzwaffen. dort lagere ich meine Airsoft und meine anderen Schusswaffen. Der Zugang ist nur mir selbst vorbehalten.


    beste Grüße