Rechtliche Lage
Das Tragen von Uniformen und Abzeichen ist in Österreich generell gestattet, solange sie folgende Kriterien erfüllen:
Sie sind nicht durch Landes-, oder Bundesgesetze verboten
Sie werden nicht von staatlichen Organisationen getragen
Diese Regelung umfasst daher alle Uniformen der Sicherheitsexekutive (Polizei, ehem. Gendarmerie) und des Bundesheeres, sowie die jeweils von diesen verwendeten Aufnähern und Abzeichen.
Des Weiteren erstreckt sich diese Bestimmung auch auf die Uniformen und Abzeichen der Wehrmacht, der SS oder sonstige, durch Gesetze verbotene Organisationen.
Der Ausdruck „Abzeichen“ bezeichnet hier jedoch keine Rangabzeichen, sondern Einheitenabzeichen.