Bei einer Ausschreibung für ein Event würde ich persönlich so schreiben:
Laut geltenden Recht der Republik Österreich, ist bei der Uniformierung im Feld dem "Uniform-Verbotsgesetz" und
"Abzeichengesetz 1960" folge zu leisten.
Folgende Links führen euch auf das "Rechtsinformationssystem des Bundes" wo ihr die beschriebenen Gesetze nachlesen könnt:
https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…n&Gesetzesnummer=10005212 "Uniform-Verbotsgesetz"
https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…n&Gesetzesnummer=10005262 "Abzeichengesetz 1960"
Unwissenheit schütz vor Strafe nicht
Sollte dem Veranstalter der Verstoß gegen oben genanntes vorliegen, wird dies zur Anzeige gebracht.
Die AS Community distanziert sich ausdrücklich von der Verherrlichung/Verharmlosung des Nationalsozialismus.
Uniformen/Abzeichen sowie Utensilien oder Parolen dieser Zeit gehören ins Museum und nicht in den aktiven Einsatz auf dem Spielfeld.
!Wir bitten um Einhaltung!
Mit freundlichen Grüßen,
(Veranstalter/Verein etc.)
Ich war einmal so frei und habe das für zukünftige Ausschreibungen zusammengefasst. Für mich ist es wichtig das Airsoft auch außerhalb der Community nicht mit schiefen Augen angesehen wird. Ich bin Sportschütze und weiß wie schnell man da in einen Topf geworfen wird. Daher ich neu beim Airsoft bin, freue ich mich das dieses Thema auch hier Erntgenommen wird und Leute sich sehr positiv dafür einsetzen das das nicht noch einmal in zukunft passiert. Leider wird der WK2 in der Schule immer noch zu lasch durchgenommen, was meiner Meinung nach zu diesen Problemen führt. Ich hoffe euch gefällt der formulierte Text