Ich stimme dem Gesagten vollkommen zu was Österreich angeht. Insofern macht es mich sehr stutzig so etwas zu lesen:
ZitatSoftguns – sogenannte Anscheinswaffen – sehen scharfen Waffen oft zum Verwechseln ähnlich, der Unterschied ist damit für den Bedrohten meist nicht zu erkennen. Sie werden unter anderem für taktische Geländespiele genützt. Der Besitz von Softguns ist in Österreich – je nach Art und Größe der Waffe – im Grundsatz ab 18 Jahren erlaubt. Wenn jedoch gegen eine Person ein Waffenverbot aufrecht ist, gilt dieses Verbot auch für Softguns, heißt es von der Polizei.