Das Zauberwort ist hier "Anscheinswaffe". Womit auch klar geregelt ist wie damit umgegangen wird. Der wichtigste Punkt ist hier das das führen in der Öffentlichkeit verboten ist! Wo hoffentlich jeder soviel Hirn hat alles in einer Tasche, Koffer oder IKEA Sackerl transportiert.
Das durch ein generelles Waffenverbot auch ein besitzen von Anscheinswaffen verboten sein kann ist durchaus möglich, nur ist halt die Frage wie es mit der Exekutierebarkeit aussieht in dem Fall.
Jedoch ohne Juristen ist das alles wieder nur Mutmaßung, mir persönlich würde es definitv zu denken geben wenn jemand da ist der ein Waffenverbot hat (ausgenommen die Sperre von Zivis, sofern die noch existiert). Sowas bekommt man ned einfach so "aufgebrummt".
während ich dir prinzipiell recht gebe, möcht ich nur anmerken, daß zumindest um die jahrtausendwende herum schon der besitz von ein paar gramm marihuana ausgereicht hat, um ein waffenverbot zu kassieren, wenns zu einer anzeige kam (nicht ich sei an dieser stelle gesagt, aber jemand aus dem freundeskreis vor gefühlten 1000 jahren)...