Beiträge von Asbestos

    Also bei den beiden die ich hab hat sich zwar schon etwas Rost angesetzt, aber mit etwas Bürsten und Ölen is zumindest die Mechanik des Auslösers funktionstüchtig. Wenn der Auslöser entsichert und betätigt wird, dann schnepft eine Matallschiene (ober dem Ausgezogegen Rohr) ein paar cm nach hinten. Das scheint auch recht stark zu sein, also mit einem kleinen Hebel sollte sich auf jeden Fall eine AS-Granate betätigen lassen.


    Ich möcht aber ohne Granaten auskommen. Ich hab in meinem "Kartoffelwummen-Thread" schon geschrieben wie ich mir das vorgestellt hätte. Hier kurz einen Skizze:



    Die ganze Konstruktion aus (Druck)PVC-Rohren soll nur in den Werfer geschoben und fixiert werden und nur der Auslöser des Laws soll verwendet werden, aber der Druck wird von den Rohren getragen. Will nicht das mir das Ding auf der Schulter um die Ohren fliegt....
    Mit einem CO2 Quick-Charger (aus dem PaintballBereich) wird mit einer 12g CO2 Kapsel Gas in einem Behälter gefüllt (über Panzerschläuche) und dann nach betätigen eines kleines Auslassventils wird der Kolben kurz nach hinten "gezogen" und damit der Gastank geöffnet und das Gas in den Lauf ausgelassen.
    Für genauere Beschreibung einfach mal nach "piston valve" oder "QEV" suchen, da finden sich nette Videos die das genauer beschreiben.


    Wollt das ganze eigentlich erst präsentieren wenn ichs schon gebaut habe, damit ich auch weiß obs wirklich funktioniert ;D

    Hätte ich mir sicher auch selbst zurechtschleifen können, aber die Sauerei und Arbeit wollte ich mir echt nicht antun, zumal ich es sicher nicht so schön hinbekommen hätte.
    Bis sich diese Möglichkeit in RA aufgetan hat, war ich aber sehr kurz davor.


    Hehe, ja denk ich mir. Vor allem wenn man sich nur an Bildern orientieren kann ::)


    Schaut aber wirklich gut aus, bin schon gespannt wies weitergeht.

    Hab gerade vom IWÖ die Antwort bekommen:


    Zitat

    Das von ihnen geplante Gerät erfüllt m.A. nicht die Kriterien der Waffendefinition nach § 1 Zi 1 des Waffengesetzes, weil es sicher nicht geeignet ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen herabzusetzen.


    Das ist daher keine Waffe, auch keine Schußwaffe.


    Hätte mich auch gewundert, weils zb ok wäre so eine Granate http://www.gunzone.at/airsoft/…-Grenade-MadBull/2928/23/ mit solchen Gummibällen http://www.gunzone.at/airsoft/…-XMPB-5-MadBull/3531/163/ zu verwenden, was ja auch nicht ohne ist


    3:02 im 2. Video, so lande ich immer bei BF3.


    Cooper: das erste Video ist wirklich atemberaubend.


    Könnte man eigentlich auch das Gewicht einer Spiegelreflexkamera unterspannen für Aufnahmen? Entsprechend der Größe des Fliegers?


    also nachdem Cooper hier nichts gepostet hat, nehm ich mal an du meinst mich ;D


    Vom "Okto" gibts ein auch ein paar andere Videos. Ein Freund von mir hat den mal kennengelernt. Wenn ich mich richtig erinner, dann arbeitet der mit Go Pro HD Kameras. Ich glaub er hat mehrere an dem Teil und sieht live wo er hinfliegt und was er filmt seperat oder so.
    Die Bilder sind wirklich gut, hab wie ichs das erste mal gesehen hab gedacht das is mit einem Hubschrauber gedreht worden :)

    Naja die Definition von Waffe hab ich ja schon oben geschrieben, bin nur wirklich gespannt. "Schusswaffe" is dann wieder was anderes ::)


    Sollt das nämlich als "Waffe" gelten, dann wäre es auch eine Waffe wenn ich einen Schaumstoffball mit einem Airsoft-Granatenwerfer abfeuer, weil größer als 6mm und über 0,08 J...?


    Wenn ich aber näheres weiß, gib ich natürlich bescheid.


    Wär auch interessant wieweit das "selbstgebaut" einen Einfluss hat. Vielleicht muss ich ja erst zum TÜV mit meinem Plastikrohr das bunte Schaumstoffbälle verschießt?!

    Auf der ÖASV Seite steht das "schusswaffenähnliche Produkte" mit über 0,08 J erst ab 18 Jahren erhältlich sind. Unter 0,08J gelten sie als Spielzeuge.


    Ok und was sind schusswaffenähnliche Produkte?


    Zitat

    Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über das Inverkehrbringen von schusswaffenähnlichen Produkten (schusswaffenähnliche ProdukteV 2011 – SchPV 2011)
    Auf Grund des § 11 des Produktsicherheitsgesetzes 2004, BGBl. I. Nr. 16/2005, wird verordnet:
    Geltungsbereich
    § 1. (1) Gegenstand dieser Verordnung sind schusswaffenähnliche Produkte, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können, sofern sie weder Schusswaffen in Sinne des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 in der jeweils geltenden Fas-sung, noch Spielzeug im Sinne der SpielzeugV, BGBl. II Nr. 823/1994 in der jeweils geltenden Fassung, sind.
    (2) Softguns gelten jedenfalls als schusswaffenähnliche Produkte.


    Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/Dokum…COO_2026_100_2_245654.pdf


    Dann wäre also das mit den Softairs geklärt.
    Jetzt muss ich nurnoch rausfinden wann etwas nach WaffG eine "Schusswaffe" ist und wie "Softair" genau definiert ist.... womit ich eigentlich wieder am Anfang steh...


    is ja fast lächerlich das ich länger brauch um zu schauen ob etwas legal is, als das eigentlich zu planen und zu bauen.
    Ich werd einfach hoffen das der IWÖ mir da weiterhelfen kann, bis dahin lass ich das Jurist-Spielen besser sein....

    Ich blick nichtmehr durch....


    Also ich hab dem IWÖ eine Mail geschrieben, aber mich auch selbst auf die Suche begeben, was mich aber nur nochmehr verwirrt hat. Ich hab zb rausgefunden das für Luftdruckgewehre in D nur bis zu einer bestimmten Energie frei besitzbar sind. In Ö gilt dass scheinbar nicht.


    Erstmal is mir nicht klar ob das überhaupt rechtlich als "Waffe" gelten würde:


    Zitat

    § 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,

    1.
    die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
    2.
    bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden


    Quelle: Waffengesetz 1996, Fassung vom 20.01.2012 http://www.ris.bka.gv.at/Gelte…n&Gesetzesnummer=10006016


    Nach http://de.wikipedia.org/wiki/W…etz_%28%C3%96sterreich%29 sind "Druckluft- und gasgetriebene Waffen, "Softair" >0,08 Joule (=waffenähnliche Produkte)" frei ab 18 Jahren führbar.


    Im WaffG gelten gewisse Ausnahmen:


    Darunter fällt scheinbar auch die Meldepflicht, habe das:

    Zitat

    Luftdruckwaffen und CO2-Waffen sind nicht meldepflichtig, soferne das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt (§ 45 WaffG)


    hier gefunden: http://www.noeljv.at/waff3.htm


    Also schon klar das wir alle mit Präzissionsmun mit 5,95 mm spielen, aber genrell würd ich das dann so verstehen das auch Airsoft-Geräte zu melden sind?


    Ich bilde mir eine gehört zu haben das Airsoftgeräte aber rechtlich nicht als "Waffen", sondern als "Spielzeuge" gelten. Wäre toll wenn da jemand die genaue Definition bzw. das Gesetz hat auf das sich das bezieht?

    ups, jetzt hab ich mich bedankt obwohl ich antworten wollt... egal ;D


    Also es gibt wie gesagt beide Arten von Kartoffelkanonen, wobei eben die mit der Zündung häufiger sind, weil einfacher Herzustellen.


    Aber wenn man ein bisschen schaut dann findet man auch Amis die mit Druckluft "pneumatic-Spudguns" auch fette Kartoffeln durch 20m entfernte Holzbretter (wie Doka-Platten) pfeffern....


    Ich hab schon welche gesehen die auch mit 12g CO2 und nerf-Raketen arbeiten und die schießen glaub ich ~50m bei 45° Abschuss, also kein Vergleich!

    Hallo,


    ich tüfftel jetzt schon länger an einem Projekt zum Bau einer "Airsoft-Kanone". Soll mit 12g CO2 Kapseln betrieben werden und BBs/Paintballs oder Schaumstoffbällen/Nerfraketen (alles unter 6cm Durchmesser) abfeuern.
    In erster Linie gehts dabei eher um den Spass am Bauen, weiss nicht ob das Ding mal auf eine Spielfeld finden würde...


    Bei der Konstruktion hab ich mich da an Pneumatischen Spudguns/Kartoffelkanonen orientiert. Diese werden eben mit Druckluft/Gas betrieben, das über ein Ventil ausgelassen wird und nicht wie die "üblichen" mit Verbrennung/Explosion ( zb. Haarspray + elektr. Grillzünder) funktionieren. Im Grunde ist es wie eine etwas größere Airsoftgranate.


    Jetzt hab ich aber gesehen das Kartoffelkanonen in D (natürlich ;) ) unter das Waffengesetz fallen und quasi verboten ("nicht erlaubnisfrei") sind.


    Weiß da jemand wie das bei uns auschschaut? Wie gesagt ist das vom Prinzip eine Airsoftgranate, könnte mir also schwer vorstellen das das wirklich verboten wäre? Oder gibts da eine Regelung was die Energie/Projektilgeschw. etc angeht?


    Würde mich nur gerne vorher absichern, also wenn jemand da was verlässliches weiß bitte ich um Aufklärung!

    godwin:
    Danke für das Tutorial, nur eine kurze Frage: du meinst wegen der entstehenden Hitze sollte man keinen Schrumpfschlauch drübergeben, was wären dann Alternativen?


    Und weil ich so ein N00b auf dem Gebiet bin, was wär denn zb ein guter passender Kühlkörper? Ich werds bei meiner m4 glaub ich wie airsoftaustriayoda machen, hät also platzmäßig den ganzen Handguard dafür zu verfügung ;D

    So, endlich heut das letzte Teil für meinen britischen Funk bekommen und ein paar Stunden löten, feilen und bohrern später:


    RACAL PRC 349 mit RACAL Cougar Fist Mic:


    und damit ich das Trum nicht umsonst herumschleppt, hab ichs umgebaut damit mein Midland reinpasst, und das ganze dann auch gleich mit dem originalen Steckern versehen:



    So schaut die Kombi dann in der Weste verstaut aus



    Hier noch schnell zwei Pics von den echten (sowohl SBS als auch Funkis ;) :(




    Nachdem ich wohl noch mindestens zwei davon für mein Team bastln werd, kann ich gern mal eine kleine Anleitung reistellen. Wenn Interesse da is?