Sobald es auf einem Spiel eine Zone gibt, in die man nur mit spezieller Schutzkleidung reindarf oder man bei den Veranstaltenden vor dem Betreten eine Verzichtserklärung unterzeichnen muss, ist das Spiel nicht mehr öffentlich, auch wenn "FFA" u.ä. das einem gerne so vermitteln würden.
Wenn auf der Verzichtserklärung oder in den Vereinsstatuten (die ja auch jedes Mitglied unterschreibt) die Sache mit den Fotos geregelt ist und die Leute dort unterschrieben haben, dann braucht man nachher nicht mehr meckern (das sollte man vor dem unterschreiben, wenn man den Schrieb durchliest). Bei der Sache mit dem Baum würde ich aber trotzdem einem Einspruch im Nachhinein gegen Veröffentlichung gute Chancen prognostizieren, weil derjenige tatsächlich persönlichen Schaden durch die Veröffentlichung nehmen könnte, der zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung für ihn nicht absehbar war (ganz im Gegenteil zum normalen Gruppenfoto im Airsoftoutfit... damit musste er zu diesem Zeitpunkt rechnen).