Probleme mit (österreichischem) Airsoftshop

    • Offizieller Beitrag

    Ein Vereinskollege von mir hat gerade Stress mit einem Airsoft Shop. Sie haben ihm eine AUG verkauft in der die Platte hinten gebrochen war (schon bei Erhalt). Er hats daraufhin zurückgeschickt und sie haben es "repariert" indem Sie die Platte mit Baustellen Silikon reingepickt haben, weil Sie meinen er hat das durch unsachgemäße Handhabung selbst verschuldet.


    Das hat er nicht, weil er hat das Ding nicht zerlegt, sondern nur aus der Verpackung genommen, das ist dem Shop aber scheinbar egal. Nun ist das Gesetz, laut §928 ABGB da auf seiner Seite, in dem steht:


    Zitat

    Vermutung der Mangelhaftigkeit


    § 924. Der Übergeber leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.


    http://www.ris.bka.gv.at/Dokum…okumentnummer=NOR40018129.


    Also will er klarerweise eine Reparatur (nicht mit Silikon, sondern eine angemessene, was hier auf Tausch des AUG kolbens hinauslaufen würde, oder einen Ersatz).
    Nun kommen wir zu meiner eigentlichen Frage, vielleicht kennt sich da wer aus. Es steht nämlich weiters (§932 ABGB, Absatz 3)


    Zitat

    Abs. 3: Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind.


    Wie lange wäre hier eine "angemessene Frist"?


    Meiner Meinung nach, bei einem Shop der sowas wahrscheinlich lagernd hat, per sofort (max. Dauer des Postweges also maximal drei Tage) oder doch eine Woche?
    Bzw. müsste er das laut gesetz ja sogar abholen, da mein Kollege das per Onlineshop bestellt hat und sich liefern hat lassen:

    Zitat

    § 8. (1) Ist der Unternehmer zur Verbesserung oder zum Austausch verpflichtet (§ 932 ABGB), so hat er diese Pflicht zu erfüllen

    1. an dem Ort, an dem die Sache übergeben worden ist; hat der Unternehmer die Sache vertragsgemäß nach einem im Inland gelegenen Ort befördert oder versendet, so tritt dieser Ort an die Stelle des Übergabsortes; oder wenn es der Verbraucher verlangt
    ...
    ...



    Hat mit sowas Jemand schon Erfahrung, Gewährleistungsrecht oder hat schonmal ähnliche Probleme gehabt?

    • Offizieller Beitrag

    Also ich hab zumindest bei der Durchsicht nirgendwo was gefunden. Zumindest nicht was die Frist eines Austausches angeht.
    Demnach wäre die Frist von einer Woche, inkl. Austausch (darauf hat er sich jetzt festgelegt, weil das Gesetz spricht ihm die Wahlmöglichkeit zu) vor Ort (siehe oben) unter Anlegung des Maßstabes der ursprünglichen Dauer für die Geschäftsabwicklung durchaus gerechtfertigt.

  • Wenn die Ware einen Mangel aufweist könnte man eben auf die Reperatur bestehen oder die Zurückgeben da sie nicht ohne Mangel ist und nicht das was du haben wolltest.


    Der Verkäufer garantiert den Kunden ja praktisch unbenutzte intakte Ware. Wenn aber etwas bei Erhalt der Ware bereits zerbrochen warn zurück damit und Geld zurück.


    Welcher Shop ist den so Kundenfreundlich?

  • Ich frag mich ja ob Airsoftshops eigene Gesetze haben weil ja in jeden x beliebigen anderen Geschäft du mind. 14 Tage das Recht auf Umtausch hast. Die brechen sich ja kein Bein wegen so einem Futzibetrag was selbst die AUG kostet

  • Also eine angemessene Frist wäre 10 Tage bis 2 Wochen. Gelingt es dem Shop nicht in dem Zeitraum ein gleichwertiges Ersatzteil oder ein neues zu besorgen hat er den Kunden das Geld zurück zu erstatten oder eine Gutschrift zu geben. Ganz wichtig ist bei solchen Shops, sei höflich aber bestimmend und lass dich nicht verarschen.
    Ratsam ist auch alle Mails, Briefe die du erhalten bzw. geschrieben hast sicher zu verwahren, denn sollte es ernst werden zählt jedes Schriftstück udgl.


    Kenn mich da mittlerweile ein bisschen aus, mich haben auch schon ein paar Shops versucht zu verarschen. Wenn du noch was brauchst melde dich einfach. :)


    Lg Chris

  • Ich konnte jetzt nicht alles durchlesen, aber innerhalb von 6 Monaten liegt die Schuldlast beim Verkäufer. D.h. der Verkäufer muss die Ware zurücknehmen und umtauschen ohne wenn und aber.


    --> siehe primären Gewährleistungsbehelfe


    mfg

    • Offizieller Beitrag

    Kleines Update: Nach der schriftlich gesetzten Frist haben wir Antwort vom Shop bekommen, scheinbar versuchen sie es jetzt als Transportschaden hinzustellen weil angeblich Fotos davon vor dem Versand gemacht wurden.


    Nach wie vor liegt die Beweislast beim Verkäufer und ein nachträglich (und nachdatiertes) Foto irgendeiner JG Aug wo alles i.O. ist sind ja kein Beweis dafür dass die Ware auch so rausgegangen ist. Laut ihrer Nachricht prüfen sie und melden sich Montag.


    Scheinbar läuft es also doch auf den Konsumentenschutz raus, mal schaun was am Montag kommt.


    Wir halten euch am Laufenden.

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