Servus Comrades!
Ich habe aktuell ein Thema, bei dem der ASCW Hilfe benötigt.
2007 kam das Veranstaltungssicherheitsgesetz, 2009 lernten wir den Unterschied zwischen privater und öffentlicher Veranstaltung kennen.
Seither sind unsere Veranstaltungen natürlich privater Natur.
Und es war mit den Behörden relativ ruhig. Einen Exkurs hatten wir noch zum Thema Rodung.
Seit kurzem habe ich folgendes Thema: Man kommt dem ASCW bzw. natürlich den Grundstückseigentümern mit dem Thema Widmung.
Also, wir dürfen in einem Wald gar nicht Airsoften, ungeachtet ob es sich um eine private oder öffentliche Veranstaltung handelt. Weil wir die Widmung, die klarerweise "Forst" oder "Land- und Forstwirtschaft" lautet, damit nicht einhalten.
Hier wird es aber sofort massiv kompliziert.
Aktuell muss ich die Untersagung der betroffenen Gemeinde abwarten, um den Rechtsgrund kennenzulernen, bevor man mir an anderer politischer Instanz weiterhelfen kann.
Hat jemand von euch hier bereits Erfahrungen gemacht? Inwiefern verstoßen wir mit ca. 7 Tagen im Jahr zu 8 Stunden gegen die bestehende Widmung?
Es ist ein sehr frisches und aktuelles Thema, das uns vmtl. alle betrifft. Wenn das nämlich einmal durchgeht, ist es für jeden weiteren Airsoftverein anwendbar. Allenfalls mal in OÖ, aber sicher auch in ähnlicher Form auch in unseren anderen Bundesländern.
Ich arbeite an mehreren politischen Instanzen, die ich hier aufgrund von OPSEC nicht nennen möchte, (aber nicht gegen die Szene ), und bin für jede Erfahrung und jede weitere Information sehr dankbar!
Vielen Dank,
Bort Ende
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Zum Thema Umwidmung bin ich sehr gut informiert und die höchste Instanz hierbei ist der Gemeinderat, ich bitte daher von diesen Vorschlägen abzulassen. Da der Ausgang jedweder Gemeinderatssitzung zur Umwidmung für Airsoft vollkommen klar und eindeutig ist: einstimmig dagegen.