Seas Leute
ich weiß wie es um die Rechtslage in Sachen Kugelschubsgeräte in Österreich aus schaut da her prangert mich da bitte nicht an bei den was ich hier jetzt mitteile werde.
Gesamte Rechtsvorschrift für Softairwaffenverordnung 2013, Fassung vom 06.01.2023
das wichtigste hier ist der § 2. (1), ich werde in hier nicht rein Kopieren wer es genau wissen will selbst nach lesen
um was geht es genau?
nun ja es geht darum das ein Veranstalter/Betreiber eines beliebten und neu gestalteten Spielfeld Termine für U18 anbietet
auszug aus den Insta post
"Basic Kurs 🗓️11.02.2023 U18 Game Day ⏰13:30-17 Uhr Einlass ab 13 Uhr ❗Basic Kurs Pflicht für jeden U18 Spieler 🏃🏼Bootcamp Training von 12-13 Uhr" |
ich war gleich hellhörig da mir aus rechtlicher Sicht nichts bekannt ist das einen U18 jährigen ein Kugelschubsgeräte übergeben werden darf.
daher hab ich in auch gleich kontaktiert wie es Reichlich in der Sache aus schaut.
Screenshot_20230106_114911_Instagram.jpg
hier noch der YT Kanal von HQ
wie seht ihr das ganze gut oder schlecht?
ich persönlich weiß das der Veranstalter aus der Scharf Waffen Szene kommt und bin der Meinung das hier ein kompetente Person bezüglich der Handhabung des Gärets am Steuer sitzen kann, was nicht gleich heißt das alle gut ist was die Airsoft Szene betrifft.