Airsoft in AT ab 14j wie??

  • Seas Leute

    ich weiß wie es um die Rechtslage in Sachen Kugelschubsgeräte in Österreich aus schaut da her prangert mich da bitte nicht an bei den was ich hier jetzt mitteile werde.


    Gesamte Rechtsvorschrift für Softairwaffenverordnung 2013, Fassung vom 06.01.2023
    das wichtigste hier ist der § 2. (1), ich werde in hier nicht rein Kopieren wer es genau wissen will selbst nach lesen


    um was geht es genau?
    nun ja es geht darum das ein Veranstalter/Betreiber eines beliebten und neu gestalteten Spielfeld Termine für U18 anbietet

    auszug aus den Insta post

    "Basic Kurs
    🗓️11.02.2023 U18 Game Day
    ⏰13:30-17 Uhr Einlass ab 13 Uhr
    ❗Basic Kurs Pflicht für jeden U18 Spieler
    🏃🏼Bootcamp Training von 12-13 Uhr"



    ich war gleich hellhörig da mir aus rechtlicher Sicht nichts bekannt ist das einen U18 jährigen ein Kugelschubsgeräte übergeben werden darf.
    daher hab ich in auch gleich kontaktiert wie es Reichlich in der Sache aus schaut.
    Screenshot_20230106_114911_Instagram.jpg

    hier noch der YT Kanal von HQ

    wie seht ihr das ganze gut oder schlecht?
    ich persönlich
    weiß das der Veranstalter aus der Scharf Waffen Szene kommt und bin der Meinung das hier ein kompetente Person bezüglich der Handhabung des Gärets am Steuer sitzen kann, was nicht gleich heißt das alle gut ist was die Airsoft Szene betrifft.

  • Servus Erondunen,


    ob und welche gesetzliche Regelung René hierfür nutzt, kann ich leider nicht beantworten, möchte aber eine Annahme deinerseits korrigieren: Die SoftairWaffenVO 2013 ist (nach gängiger Rechtsmeinung) NICHT der Grund, warum Airsoft pauschal erst ab 18 gespielt werden darf!


    Die von dir genannte Verordnung bezieht sich einzig und allein auf gewerbliche Händler, nicht aber auch Privatpersonen. Sie untersagt damit einzig den Verkauf und die Abgabe an U18.


    Was hingegen das Spielen u18 verhindert ist das Bundesjugenschutzgesetzt mit ergänzenden Verordnungen der einzelnen Länder (soweit vorhanden).

    Im Kern: Das BJSchG legt fest, dass jugendgefährdende Gegenstände nicht an Jugendliche u18 zu übergeben sind (auch nicht privat, durch Eltern, etc.). Was als jugendgefährdend gilt, haben die Länder ggf. per Verordnung festzulegen bzw. zu ergänzen.
    Nach meinem Kenntnisstand haben aktuell nur Wien, Oberösterreich, Salzburg und Tirol entsprechende Verordnungen für Softairs erlassen, alle anderen Bundesländer nicht - d.h. auch nicht Niederösterreich.


    Nach meiner persönlichen Auffassung heißt dies auch, dass in allen Bundesländer, außer den oben genannten, das Hantieren mit Airsofts nicht geregelt ist. In der Rechtssprechung (etwa Stmk 2013?) wurde bereits versucht, "den Willen des Gesetzgebers" mit erstgenannter AirsoftWaffVO 2013 zu argumentieren, dies hat aber einer Berufung am VerfGH nicht stattgehalten.

    Quellen:
    VO jugendgefährdende Gegenstände OÖ

    VO jugendgefährdende Gegenstände Slbg
    §17 Jugendgesetz Tirol (siehen Abs 1)

    §10 JugenschutzG Wien (siehen Abs 1 Lit 1)

    Für Eigenstudie: Suchergebnisee im RIS für "Softguns"

  • ich beziehe mich mit Absicht auf die Verordnung von 2013 den auch Leigeräte zu mieten auch Gewerblicher Handel ist oder man kann auch kauf auf zeit sagen. und somit u18 schon nicht mehr rechtes.

    Screenshot 2023-01-06 181806.png


    was den Jugendschutz betrifft ist es Österreich weit nicht einheitlich geregelt da hast du recht, das finde ich auch nicht richtig so nicht nur Airsoft sondern auch Alkohol und ausgezierten.

  • Okay, dass verliehen wird hab ich in deinem Startpost nicht gelesen.


    Nein, Verleih/Vermietung ist explizit nicht Verkauf. Du erwirbst keine Besitz- oder Eigentumsrechte. Damit bleibt nur das Wort "Abgabe" aus dem Gesetzestext, das aber nach meinem Rechtsverständnis ebenfalls nur auf den Handel, aber nicht den Verleih zutrifft. Ich muss aber an der Stelle anmerken, dass ich kein Jurist bin.

    Da APR ein Erklärvideo angekündigt hat, würde ich auf ebendieses warten udn ggf. juristische Fachmeinung hinzuziehen - soweit ich weiß gibt es Ombudsstellen zB. vom Verbaucherschutz, sowie kostenfreie juristische Erstauskünfte diverser Stellen.

  • ja das war nicht drin^^ sollte solche Sachen zukünftig besser Strukturieren.

    persönlich finde ich es nicht schlecht das neue an die Hand genommen werden um innen zu zeigen was Airsoft wirklich ist, das sollte zu besseren speil Erlebnissen führen wenn ich an manche (ich nenne sie Amazonspieler) denke die zu ersten mal auf spiel fahren und sich aufführen wie im Mittelalter und irgend welche ethnische oder ethisch unkorrekten Parolen von sich geben und das brauch wir wirklich nicht.

    da nehme ich lieber im kauf das ich mit U18 Spielern spiele die wissen was sich gehört und wissen wie man mit dem Kugelschubsgerät umgeht als mit Amazonspieler.

  • Lynx

    Super zusammengefasst, danke!


    In OÖ grenzt das Jugenschutzgesetz diese Möglichkeit ein.

    Außer man würde nur Airsofts verwenden, die Aussehen, wie Waffen aus dem Scifi-Bereich (zB. Starship Troopers, ist ja heute auch nicht mehr so einfach) oder gar nicht, wie Waffen aussehen. Bei uns hatte mal jemand einen dünnen Baumstamm mit Gearbox und Lauf ausgestattet. crysinn (wenn das derselbe Crysinn, wie im AMO-Board ist.

  • ja das war nicht drin^^ sollte solche Sachen zukünftig besser Strukturieren.

    persönlich finde ich es nicht schlecht das neue an die Hand genommen werden um innen zu zeigen was Airsoft wirklich ist, das sollte zu besseren speil Erlebnissen führen wenn ich an manche (ich nenne sie Amazonspieler) denke die zu ersten mal auf spiel fahren und sich aufführen wie im Mittelalter und irgend welche ethnische oder ethisch unkorrekten Parolen von sich geben und das brauch wir wirklich nicht.

    da nehme ich lieber im kauf das ich mit U18 Spielern spiele die wissen was sich gehört und wissen wie man mit dem Kugelschubsgerät umgeht als mit Amazonspieler.

    Bin ich voll bei dir - ich find die Grenze Ü18 pauschal auch sinnbefreit und würde begrüßen, wenn diese (unter Auflagen wie elterliche Zustimmung und nur in Vereinen) gelockert würde. Ich kenne selbst genug Jugendliche, die vernünftiger sind als so mancher volljährige Spieler, und Airsoft hat viele Aspekte, mit denen Jugend ihre Energie bündel könnten. Airsoft statt EgoShooter! :P

    APR geht hier meines Erachtens einen sehr guten Weg: Airsoft unter dem Aspekt "Safety First" professsionell und in einer kontrollierten Umgebung näher bringen.

    Lynx

    Super zusammengefasst, danke!


    In OÖ grenzt das Jugenschutzgesetz diese Möglichkeit ein.

    Außer man würde nur Airsofts verwenden, die Aussehen, wie Waffen aus dem Scifi-Bereich (zB. Starship Troopers, ist ja heute auch nicht mehr so einfach) oder gar nicht, wie Waffen aussehen. Bei uns hatte mal jemand einen dünnen Baumstamm mit Gearbox und Lauf ausgestattet. crysinn (wenn das derselbe Crysinn, wie im AMO-Board ist.

    Die Baumstammidee sollte man mal weiterverfolgen. Alternativ noch bei Computerspielen oder SciFy Serien bedienen... bumm, Kinder-FFAs :P

    Gerade das Beispiel zeigt ja wieder, wie undurchdacht die Gesetzgebung hier ist: Die hängt sich am Aussehen des Spielgeräts auf, ignoriert aber vollkommen den Aspekt "aufeinander schießen".

  • Im Grunde ist es in OÖ auch nicht das Jugendschutzgesetz, sondern ein Add-On der Landesregierung. Ich mags nicht zum 1000x schreiben.

    Hier hab ichs vor Jahren mal zusammengefasst:

    Airsoft und Österreich


    Dieses Add-On ist so gesehen erst 15 Jahre alt.

    Korrekt - in OÖ (und auch Slbg) ist es nicht Teil des JugendSchG, sondern eine separate Verordnung (VO), während in Tirol und Wien Softguns bereits im Landesjugenschutzgesetzt beispielhaft bennant werden, wie oben bereits beschrieben ;)

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