Airsoft in Österreich ab 17 mit Jagdschein?

  • Hallo liebe Forenmitglieder!

    Anfangs gleich geklärt: Ich frage für einen Freund!

    Also, er ist vor kurzem 17 geworden und hat den Jagdschein in der Schule gemacht.


    Da er noch nicht 18 ist - zwecks waffenführen - hat er ein psychologisches Gutachten für eine Ausnahmegenehmigung gemacht und darf jetzt mit 17 im Sinne der Jagd eine Waffe mitführen.


    Da meine Frage, ob es da irgendeine Außnahmeregelung gibt, dass er mit 17 und dem Jagdschein eine Airsoft kaufen/damit auf ein Spiel gehen darf? :/

    Danke im voraus für die Antworten!


    Ps: Wäre ja dumm, wenn er mit einer echten Waffe rumlaufen kann, aber mit einer Airsoft nicht

  • Airsofts sind in Österreich weitestgehen nicht reguliert, jedoch gibt der Jugenschutz wenisgterns in Slbg., OÖ. und Wien eindeutige Antwort: In diesen Bundesländern sind Replikas "jedenfalls" als jugendgefährdende Gegenstände eingestuft und damit für Minderjährig - egal unter welchen Rahmenbedingungen - verboten, Strafmaß bis etwa 7.000 EUR.

    Zu anderen Bundesländern sind mir keine konkreten Gesetzgebungen bzw. Verordnungen bekannt, welche die Nutzung selbst verbieten würden. Jedoch ist die Abgabe durch Händler an <18 jedenfalls in der SoftairwaffenVO untersagt und es sind keine Ausnahmen angeführt, obwohl Echtwaffen-Händler explizit in Bezug auf die Ausstellung von Softairs erwähnt werden.

  • Ok, danke trotzdem für die Antworten.

    Find ich zwar ziemlich perves, dass man mit 16/17 mit einer Jagdwaffe aber nicht mit einer Airsoft hantieren darf, aber Gesetz ist halt Gesetz.

    Unabhängig davon, wie sinnhaftig (oder nicht) ich selbst Gesetze finde, könnte man argumentieren, dass der Jagdschein den Umgang mit einem (Jagd-)Werkzeug ermöglicht, während Airsoft explizit eine Freizeitbeschäftigung ist, die am ehesten einem militärischen Vorbild folgt und damit implizit mit Gewalt an Menschen verbunden werden kann... Die Geräte mögen sich ähneln, die Anwendung aber definitiv nicht.

  • Unabhängig davon, wie sinnhaftig (oder nicht) ich selbst Gesetze finde, könnte man argumentieren, dass der Jagdschein den Umgang mit einem (Jagd-)Werkzeug ermöglicht, während Airsoft explizit eine Freizeitbeschäftigung ist, die am ehesten einem militärischen Vorbild folgt und damit implizit mit Gewalt an Menschen verbunden werden kann... Die Geräte mögen sich ähneln, die Anwendung aber definitiv nicht.

    Genau das wird der springende Punkt sein. Es wird vom Jugendschutz her wohl am ehesten das Problem sein, dass militärische Waffen nachgestellt werden, und sie dafür ausgelegt sind auf Personen zu feuern. Dass dafür eine entsprechende Schutzausrüstung benötigt wird, macht es vermutlich nicht besser.


    Übrigens, in Vorarlberg ist es durch ein von der Landesregierung beauftragtes fachpsychologisches Gutachten als jugendgefährdender Gegenstand verboten für U18, auch wenn es nicht explizit aufgeführt ist. Hier ist die Formulierung des Jugendschutz Gesetzes zudem noch wesentlich härter auslegbar als im Rest Österreichs. Auf Basis dieses Gutachtens wurde es dann auch explizit in den genannten Jugendschutzgesetzen aufgenommen.

    Hier noch eine Quelle dazu:

    6 / Juni 2006 G Waffenmarkt-Intern. Business Magazin für Outdoor & Security - PDF Kostenfreier Download
    6 / Juni 2006 G Waffenmarkt-Intern Business Magazin für Outdoor & Security Foto: Laguiole Voll im Trend: Laguiole Kultmesser aus Frankreich Waffentransport…
    docplayer.org

    Ich weiß auch noch durch meinen engen Kontakt mit dem ASVSt damals, dass sie damals auch auf dieses Gutachten verwiesen wurden und es für sie in der Steiermark relevant ist. MWn wurde das in allen Bundesländern Schritt für Schritt darüber geregelt, auch wenn nicht explizit im Gesetz selbst erwähnt wird.

  • Naja, ohne lückenlose gesetzliche Grundlage darf zumindest kein Urteil gesprochen werden, bzw. bleibt ein solche anfechtbar. In der Stmk gab es dazu in 2018 einen Fall, dass einem Einspruch gegen eine Geldstrafe stattgegeben wurde, da dort eben kein explizites Verbot besteht und ein "könnte jugendgefährdend sein" definitiv nicht für Strafen ausreicht. Im selben Urtiel wurde auch festgestellt, dass zwar eine Einordnung als jugendgefährdend sicherlich sinnvoll wäre, zuerst aber der Gesetzgeber gefragt wäre, die vage Gesetzeslage zu novellieren.

    Als Beurteilungsgrundlage für Eignung, etc., kann das genannte Gutachten aber jedenfalls herhalten und das Thema national beeinflusse - ein Grund mehr, warum ich der Überzeugung bin, die Community sollte sich auf die Hinterhufe stellen und mal Strukturen bzw. (wieder) eine gemeinsame Interessensvertretung schaffen und passende Argumente bereithalten. Sonst besteht immer die Gefahr, dass sich ein Politiker anlassbezogen profilieren will und wir von unüberlegten Verboten einfach überrollt werden.

    Nachtrag:
    In deiner Quelle konnte ich in Bezug auf Vorarlberg nur einen Leserkommentar auf Seite 6 finden, dieser wiederum bezieht sich auf die nicht mehr gültige "Schußwaffenähnliche Produkte Verordnung 1997" (abgelöst durch die SoftairWaffenVO 2013) - eine Einordnung über die Schussenergie > 0,08J gibt es daher nicht mehr.
    Das JugendschutzG Vorarlberg legt weiters in §14 Abs 3 fest das [nur] eine Verordnung u.a. Gegenstände als jugendgefährdend einordnen kann. Erwähntes psych. Gutachten wurde zwar in 2006 (!) als Argumentationsgrundlage für ein Verbot verwendet, ein solches ist aber zumidnest in der aktuell gültigen Fassung des Jugenschutz in Vorarlberg genauso wenig zu finden, wie eine eineschlägige LandesVO.

    Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…g&Gesetzesnummer=20000423

  • Naja, ohne lückenlose gesetzliche Grundlage darf zumindest kein Urteil gesprochen werden, bzw. bleibt ein solche anfechtbar. In der Stmk gab es dazu in 2018 einen Fall, dass einem Einspruch gegen eine Geldstrafe stattgegeben wurde, da dort eben kein explizites Verbot besteht und ein "könnte jugendgefährdend sein" definitiv nicht für Strafen ausreicht. Im selben Urtiel wurde auch festgestellt, dass zwar eine Einordnung als jugendgefährdend sicherlich sinnvoll wäre, zuerst aber der Gesetzgeber gefragt wäre, die vage Gesetzeslage zu novellieren.

    Hättest du dazu eine Quellenangabe, ich konnte es leider nicht finden. Da mich diese Materie unlängst selber beschäftigtst, wäre ich dir da sehr dankbar.

  • Ich meld mich auch wieder retur.

    Ich habe jetzt zu dem Thema etwas weiterführende Recherche betrieben. Zusammenfassen werd ich alles aber in einem Blog-Post auf unserer Vereinsseite dann.


    Jugenschutz ist Ländersache. Tirol beispielsweise regelt das exakt. Genauso wie Wien. Diese Bundesländer erwähnen nämlich Airsoftguns und werten diese auch als jugendgefährdende Gegenstände.


    Niederösterreich, zB, macht das nicht. Erwähnt aber Verherrlichung von Gewaltdarstellung. Ähnlich formuliert es die Steiermark. Durch das Urteil des Landesverwaltungsgerichts ist aber ganz klar die Airsoftgun auch in der Steiermark ein jugendgefährdender Gegenstand. Heißt, die Auslegung wäre, meiner Meinung nach, auch in Niederösterreich anzuwenden. Auch die anderen Bundesländer (Burgenland, Kärnten, usw) haben sehr ähnliche Formulierungen.

    Ich trau mich also behaupten, dass sich Richter und Anwälte dann stehts auf dieses Urteil beziehen werden und daher Airsoftguns generell in ganz Österreich jugendgefährdende Gegenstände sind.


    Ich möchte mich an dieser Stelle bei euch bedanken, eure Hilfestellung hat mich in meinen Recherchen sehr viel weitergebracht!

  • Hier hast du noch eine Sammlung an Input:

    https://forum.ascw.at/forum/in…3%25B6sterreich#post44956


    Freu mich auf deine!

    Besten Dank für deine Sammlung.

    Mein Diskurs zu dem Thema ist bei uns auf der Vereinsseite in den News zu finden.

    Airsoft und Minderjährige – Delta Force Austria

    Der Beitrag wird stehtig überarbeitet, wenn es also Feedback gibt, dann lasst mich das bitte wissen. Speziell, wenn ihr Fehler findet.


    Vielen lieben Dank. Auch für eure Hilfe bei der Recherche und der Quellenangaben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!