Ab wievielten Jahren Airsoft in Österreich

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    ich habe nicht gesagt, dass Sie ein „Altersverifikationssystem“ auf Ihrer Website einführen müssen. Ein solches System sollte dann bestehen, wenn Inhalte angeboten werden, die junge Menschen in ihrer Entwicklung gefährden könnten. Letztlich ist es die Entscheidung der Behörde, ob Inhalte junge Menschen in ihrer Entwicklung gefährden könnten oder nicht.

    Die letzte Info die ich bekommen hab.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist ja wieder mal ne Aussage...

    Soweit haben wir das auch verstanden, aber welche Behörde ist dafür verantwortlich und was empfinden die als gefährdend für die Entwicklung junger Menschen? Bilder und Videos von Spielen? Sind es eben auch schon Fotos von ASGs wie man es im Vlbger Jugendschutzgesetz rein interpretieren könnte? Also wenn ich mal nen Job mit nichts tun verbringen will, bewerb ich mich bei denen. Das ist ja keine Antwort.

    Nichtsaussagende Antworten schreiben und weiterleiten, das bekomm auch ich noch hin wenn es um Rechtsauskunft geht.

  • Die typisch Österreichische Variante von:

    Solang sich keiner aufregt und nix passiert wirds schon passen, wenn dann was vorfällt können wir uns noch immer entscheiden ob wir nach rechts oder links umfallen ;)


    Warum reicht es nicht wenn man ein +18 only popup wegklickt wie bei einer pr0n seite auch?


    Welche Gesetzlage ist hier überhaupt gültig? Die des Landes in dem der server steht oder die des Domain Inhabers?

    • Offizieller Beitrag

    Das ist eben die gute Frage. In Themen bez. Jugendschutz bei Computerspieleforen, die ja auch mit FSK usw. eine ähnliche Thematik haben, habe ich gefunden, dass eben die Gesetzeslage beim Hauptwohnsitz des Seitenbetreibers Gültigkeit habe, sprich derjenige der im Impressum steht. Dementsprechend war ich bislang auch die ungünstigstmögliche Wahl, was wir nun ja geändert haben. In Wien ist es wesentlich genauer formuliert und lässt glücklicherweise schon deutlich weniger Interpretationsspielraum, sofern diese Information auch stimmt.

  • Ich will hier keine Leiche ausgraben. Ich habe nur keinen anderen Thread gefunden wo das dazupasst. Und mein Anliegen fällt ohnehin in dieses Topic.


    Es geht darum, dass mir neulich ein Verein aufgefallen ist, der sehr wohl Minderjährige zum Airsoftspielen animiert, weil das so scheinbar Vereinszweck ist. Zumindest geht das so aus den Instagramposts hervor. Dort ist mir nämlich das auch mit den Minderjährigen aufgefallen. Auf den Fotos sind nämlich klar Minderjährige zu erkennen, die Airsoftguns in Händen halten und damit auch spielen.

    Mein Dilema ist nun, dass dieser Verein auf einem Feld spielt, das wir als Verein und Team auch frequentieren.


    Ich würde daher gerne mit der Vertretung dieses Vereins ein ernsteres Wort sprechen, denn davon hängt ja unser aller Ruf ab. Das eröffnet sich mir aber dahingehend als schwierig, weil ich zum Begriff Anscheinswaffen immer nur bei Gesetzestexten in Deutschland lande, das niederösterreichische Jugendschutzgesetz den Begriff Airsoft oÄ scheinbar nicht enthält und damit für mich nicht klar wäre, ob es in Niederösterreich tatsächlich als jugendgefährdend anzusehen ist.


    Ich hab jetzt den Thead von euch gefunden und ihr habt den Eindruck auf mich erweckt, dass ihr da etwas gesetzeskundiger seid und mir evtl. die Pasagen nennen könnt, die für diese Unterhaltung dann relevant sein können.


    Glg und Danke für eure Zeit und Hilfe

    Don Julio

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Don Julio,
    die Frage ist halt auch ob die Bilder in Österreich entstanden sind und die Minderjährigen in Österreich spielen oder diese nur bei Spielen im Ausland dabei sind. Dann wäre es zwar ethisch klar zu hinterfragen, aber womöglich nicht gesetzeswidrig. Ihr habt es im Osten ja schnell in Länder zu kommen, wo das kein Problem darstellt.


    Explizites finde ich nichts zu Niederösterreich von offizieller Stelle, das ist aber auch für Vorarlberger der Fall.

    2005 gab es aber ein von der Vorarlberger Landesregierung beauftragtes fachpsychologisches Gutachten, welches Airsoft letztendlich als jugendgefährdende Gegenstände eingestuft hat.

    Hier auch nochmals dokumentiert auf Seite 6:

    6 / Juni 2006 G Waffenmarkt-Intern. Business Magazin für Outdoor & Security - PDF Kostenfreier Download
    6 / Juni 2006 G Waffenmarkt-Intern Business Magazin für Outdoor & Security Foto: Laguiole Voll im Trend: Laguiole Kultmesser aus Frankreich Waffentransport…
    docplayer.org

    Leider konnte ich dieses Gutachten auch nie zum Lesen finden. Nichts desto trotz, bringt das bei uns seither §14 ins Spiel.

    Dies entspricht im Wesentlichen §19 im niederösterreichischen Jugenschutzgesetz.

    MWn stützen sich bei der Kategorisierung alle Bundesländer auf dieses Gutachten von 2005, auch diejenigen, die es nicht für notwendig empfunden haben, Airsoft explizit im Gesetzestext zu erwähnen. Bei einer Anzeige wird sich ein Richter auf jeden Fall immer auf das berufen können.

  • Vielen herzlichen Dank. Ich werde mir das mal zu Gemüt führen.


    Ja, die Bilder sind definitiv in AUT entstanden ist auf den Fotos jedenfalls eindeutig erkennbar. Jetzt kann man durchaus argumentieren, dass die Personen darauf nicht Minderjährige sind. Ich hab die Bilder mal sicherheitshalber dokumentiert. Aus meiner Menschenkenntnis heraus sind da ettliche dabei, die weit vom vollendeten 18 Lebensjahr weg sind.

    Mein nächster Schritt wäre halt, definitiv mit dem Verein Kontak aufzunehmen, weil entwerder

    - Der Verein weiß um die gesetzliche Lage nicht Bescheid oder

    - der Verein legt die Abwesenheit von Airsoft im niederösterreichischen Jugenschutzgesetzt dahingehend aus, dass es in diesem Bundesland doch erlaubt ist (was ich mir einfach nicht vorstellen kann - hier kommt aber meine Rechtsunkenntnis auch ins Spiel. Ich muss mir das niederösterreichische Jugendschutzgesetz nochmal durchlesen mit Ruhe)

    In beiden Fällen denke ich sollte dennoch ein klärendes Gespräch abgehalten werden indem Kontakt aufgenommen wird um die Lage zu beleuchten.


    Auf jeden Fall, danke ich für diese erste Hilfe.


    Glg Don Julio

  • Wem gehört das Feld auf dem gespielt wird? Einem Verein, einer "Firma", Privat?

    Sollte es zB. einem Verein gehören der es anderen Vereinen und Spielern ermöglicht dort zu spielen, sollte dieser auch in Verantwortung genommen werden.

    Leider nehmen es einige Vereine, Spieler oder Teams oft etwas zu locker und setzen sich nicht mit der genaueren Gesetzeslage auseinander. Wie man es am Thema Wehrmacht Uniformen/Ausrüstung immer wieder mal sieht.

    Wie es gesetzlich zum Thema Mindestalter aussieht weiß ich aber ehrlich gesagt auch nicht. Aber jeder seriöse Verein in AT lässt unter 18 jährige eh nicht mitspielen.

  • Ja bei uns setze ich mich aktuell mit der Gesetzeslage ausseinander. Und ich will da zumindest so viel wissen, dass ich getrost sagen kann ich weiß wovon ich rede.

    Deswegen meine Frage.


    Dir Frage zwecks Firma ist aich leicht beantwortet: Ja, laut website ist das eine Firma, die das Feld betreibt.

    Ich weiß nur nicht, ob dem Feldbetreiber das mal jemand erwähnt hat. Das entzieht sich jedenfalls meinem Wissen - Obwohl man ja als Eigentümer wissen sollte, wer auf seinem Grund spielt, sag ich mal.

  • uff grad in heutigen zeiten muss man mit sowas aufpassen. da kommt so schnell ein shitstorm dahergeflogen.....und ein bild ohne kontext kann in soviele richtungen ausgelegt werden, da beidls mich in alle richtungen!


    allein schon von der haftung bei u18 isses haglich das thema. sollte da was passieren erklär das mal bitte wie es dazu gekommen ist - bei einem minderjährigen....noch dazu


    eventuell kannst es denen auch genau so erklären, ohne grossartig mit gesetzestexten herumzuwerfen (die ansch. eh schwer zu finden san oder absichtlich schwammig weil eh scho wissen)


    einfach an den menschenverstand appelieren und den feldbetreiber wissen lassen das wenn das auf insta is (!!!) also eh öffentlich der schuss nach hinten losgehen kann und das sfeld chnell zudraht wird wenn kids gefährdet werden, oder es auch nur den anschein hat

    oder noch schlimmeres


    wenn das zb morgen in der heute ist und die dann morgen das aus der heute in weitere grössere nicht heute zeitungen tragen, gute nacht




    also kurz: einfach mal sachlich versuchen zu erklären das es ungut ist für die airsoftszene bzw für ihre eigene haut, quasi ohne moralapostel spielen oder den punisher meine ich

  • Also den Moralapostel zu spielen liegt mir ohnehin nicht.

    Weil du die Haftung angesprochen hast: Könntest du mir da weiterführende Informationsquellen empfehlen? Ich würd mich da gerne umfangreich einlesen.

    Denn, Unwissenheit schützt ja vor Strafe nicht. Und besser wissen und nicht brauchen, als brauchen und nicht wissen.


    Das mit dem Schuss nach hinten ist mir eh klar. Deswegen hat mich das auch eher alarmiert als ich es gesehen habe. Denn, im Endeffekt zahlt die ganze Airsoft Community drauf. Denn um die rare Lage von Feldern in AUT wissen wir ohnehin eh alle Bescheid.

  • Interessant, das sieht wohl der Paintball Park Wien anders. Ich weiß nicht ob das gesetzlich abgesichert ist oder ob er als Unternehmer eine Sondervereinbarung hat.


    Trotzdem Mindestalter bei Vereinen ist 18 Jahren. Wir wollen nicht wegen Skandalen unseren Sport verboten bekommen. Wenn man den Sport ausüben will, dann soll man auch an die Gemeinschaft denken, denn nicht nur du willst Airsoft spielen sondern auch viele andere und das Risiko wird kein Verein eingehen nur um jemanden vor 18 Jahren spielen zu lassen.


    Ich geb jedem Anfängen der Tipp sich mal mit Elektronik zu befassen. Da lernt man schon mal was nützliches fürs Leben und für Airsoft wirst du es später auch brauchen. Bissl Löten etc...


    Auszug vom Paintball Park Wien von "Wie alt muss ich sein?" (Stand 10.03.22)

    Zitat


    Du kannst bei uns ab 13 Jahren Paintball & Airsoft spielen, dazu muss jedoch dein Erziehungsberechtigter (oder eingesetzter Vertrauensperson) vor Ort sein, auch kontrollieren wir ob die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung passend ist. Ab 16 Jahren ist Paintball & Airsoft-Spielen mit Erlaubnissschreiben des Erziehungsberechtigten, von diesem unterschriebenem Haftungsausschluss und einer Ausweiskopie möglich.

    "Battlefield Vietnam was my childhood. I learned how to napalm villages before I could read." - irgendein YouTube Kommentar xDD

    • Offizieller Beitrag

    Na das würde mich brennend interessieren wie die auf das kommen. Ich nehm mal schon an, dass ein kommerzieller Betreiber sich auch rechtlich entsprechend informiert was erlaubt ist und was nicht, bzw. sich auch absichert. Umso interessanter, wenn der dann so komplett weg von der allgmeinen Rechtsauffassung agiert. Das lässt mich irgendwie vermuten, es gibt ein Schlupfloch von dem er weiß.

    • Offizieller Beitrag

    Davon bin ich eigentlich auch ausgegangen.
    Ich mein, ich kann ja auch nicht nen Strip Club aufmachen und sagen ab 16 mit Einverständniserklärung der Eltern.

    Oder ist euch etwas dergleichen bekannt?

    Das fällt nämlich unter genau den gleichen Paragraphen im Jugendschutzgesetz.

  • Dass der Paintball Park Minderjährige spielen lässt wurde mir im Zuge einer Anfrage eines Eleternteils letztens auch so versichert. Hierfür würde eine Einverständnis erklärung eingefordert werden, die der Jugendliche (ab 14) vorlegen muss.

    Ich hab mir das entsprechende Formular angesehen: Dieses spricht ausschließlich von Paintball, Airsoft ist darin mit keinem Wort erwähnt. Ob das nun eine Nachlässigkeit oder Methode ist, kann ich natürlich nicht feststellen, rechtlich gesehen bezweifle ich aber, dass der Park sich damit aus der Haftung nehmen könnte.

  • So lustig das ja bei div. USA Airsoft Videos rüberkommen mag wenn kiddis am Feld sind...

    Ich hab das selbst bei einem Besuch im PaP gsehen, die Kids haben dann zum Glück auf einem anderen Feld gespielt, ich wär sonst gegangen.


    Ich für meinen Teil hätte aber auch Hemmungen auf "Kinder" zu schießen

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