WENN eine Airsoft Waffe in AT auch ins Waffen Gesetz fallen würde dann ja.
Und alle die sich eine echte PEQ 15 montiert haben strafbare oder?
Rekrut!!! sie haben was verloren!!
was denn??
AN GESCHWINDIGKEIT!!!!!
WENN eine Airsoft Waffe in AT auch ins Waffen Gesetz fallen würde dann ja.
Und alle die sich eine echte PEQ 15 montiert haben strafbare oder?
Rekrut!!! sie haben was verloren!!
was denn??
AN GESCHWINDIGKEIT!!!!!
Wenn ich einen verbotenen Gegenstand nicht so benutzte wie er gedacht ist, wird er deswegen legal?
Die die sich ein echtes PEQ 15 kaufen und beim Airsoft verwenden kannst an einer Hand abzählen. Aber ja du hast recht es machen sich dadurch alle strafbar.
Cooper
also ist der erwerb einer Lichtquelle die ich auf 22mm oder ähnliches montieren kann in Österreich verboten und darf sie somit auch nicht verwenden.
Ist das so richtig? Wenn ja frage ich mich warum jeder 3 ne PEQ, und jeder 2 ne Lampe auf seiner Airsoft hat wenn laut WaffenG §17 (1) 5. Sogar die Vorrichtung verboten ist.
Rekrut!!! sie haben was verloren!!
was denn??
AN GESCHWINDIGKEIT!!!!!
Um einfach zu sagen " Ja es ist verboten".....so einfach ist es aber nicht. Ist eine Lampe für eine Pistole konzipiert dann ist der Besitz und die Benutzung erlaubt.
Die von dir angesprochenen PEQ Boxen sind es definitiv nicht. Ich mag die Dinger sowieso nicht da ich von einigen die Leistung gemessen hab und die übersteigt teilweise die erlaubte um Längen.
Warum es so viele haben ist einfach auf zwei Punkte zurück zu führen: Die einen wissen es nicht und/ oder es ist denen einfach egal.
Mir zb ist es nicht egal. Ich bin Waffenbesitzer und hab keinen Bock sollte mal was sein dass mir jemand einen Strick draus drehen kann. Ich wusste es aber, um bei der Wahrheit zu bleiben, auch nicht bevor ich mich nicht mit den lauteren Kaliber beschäftigt habe.
Es ist wie überall im Leben, wo kein Kläger da kein Richter.
Unsere Funkgeräte als Beispiel zu nehmen. Jeder der ein Boafeng oder ein anderes Funkgerät benutzt, bei dem du die Leistung verändern oder die Antenne nicht fix montiert ist, macht sich strafbar weils auch verboten sind.
Gleiches Thema wie bei den Uniformen.....es interessiert keinen deswegen ists jedem auch wurscht.
hab's geteilt - ich hoffe das passt euch so!
RIS Montagen an sich sind nicht verboten bzw. ist es Auslegungssache. Immerhin kann man das für andere Sachen auch nehmen. Mittlerweile gibts das sogar fürs Fahrrad um die Lampe zu montieren.
Aber zum Glück trifft das auf Airsofts so nicht zu, da die Gesetzeslage sehr locker ist.
Es sei denn es hat sich wieder was geändert von dem ich nix weiß.
RIS Montagen an sich sind nicht verboten bzw. ist es Auslegungssache. Immerhin kann man das für andere Sachen auch nehmen. Mittlerweile gibts das sogar fürs Fahrrad um die Lampe zu montieren.
Aber zum Glück trifft das auf Airsofts so nicht zu, da die Gesetzeslage sehr locker ist.
Es sei denn es hat sich wieder was geändert von dem ich nix weiß.
Jein, RIS Montagen sind per se nicht verboten, aber sobald du eine Taschenlampe reinklemmst wird die Lampe inkl. der Rismontage zu einem verbotenem Gegenstand und ist somit illegal und man macht sich durch den blosen Besitz schon strafbar. Diese Gesetzelage trifft auch auf Airsofts zu, nur wie Cooper schon gesagt hat, interessiert es keinen.
Laut Waffengesetz sind alle Gewehrscheinwerfer (Surfire Scoutlight, M910 usw.) verbotene Gegenstände, auch die Airsoftkopien, da sie im Kern der Sache dazu gedacht sind an Gewehren montiert zu werden. Pistolenlichter sind legal, solange man sie auf eine Pistole klemmt. Da Airsofts aber nicht als Waffe zählen dürften auch Pistolenlichter legal sein (nicht rechtlich bindende Aussage).
LEICHENSCHÄNDUNG!!
Im neuen WaffG sind die Gewehrscheinwerfer rausgenommen worden
somit jetzt für alle legal erwerbbar
Nur ist das neue WaffG noch nicht in komplett in Kraft getreten!
https://www.help.gv.at/Portal.…nt/171/Seite.1711046.html
Das wird sich noch etwas verzögern bis Dezember 2019.
Grund sind zuviele Ungereimtheiten
Aber das mit den Lampen soltle schon gelten, und somit sinds endlich legal
So nach einiger Studie des neuen WaffG und des KMG stellt sich eine neue Frage:
Nach WaffG sind "Gewehrscheinwerfer" nun legal, ABER laut Kriegsmaterialgesetzt, genauer der "VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial" vom Zoll, steht da unter Anlage 1 §1 Abs 8 folgendes:
ZitatFür den militärischen Gebrauch speziell entwickelte und gefertigte elektronische oder optronische Geräte zur Nachrichtenübermittlung, Zielerfassung, Zielbeleuchtung, Zielmarkierung, Zielverfolgung, Feuerleitung, Aufklärung, Beobachtung und Überwachung.
Vor allem das Wort Zielbeleuchtung macht mich hier nachdenklich, den darunter fällt auch das Anstrahlen mit einer Taschenlampe.
Zielmarkierung schließt Laser für Waffen aus (ja, auch den Besitz). Andererseits relativiert der erste Satz "Für den militärischen Gebrauch speziell entwickelte und gefertigte" das ganze wieder. Denn ich meine Airsoftkopien sind nicht für den mil. Gebrauch entwickelt oder gedacht.
Weiters fallen auch noch Nachtsichtgeräte mit eingebauten/eingespiegelten Strichplatten (Anlage 4) unter das Kriegsmaterialgesetzt. Also alle Arten von Nachtsichtzielfernrohren...
Bin gespannt ob das mal wer ausstreiten will vor Gericht
Was verstehen die eigentlich unter Zielerfassung? Weißt du das? Ein Ropunktvisier ist ja auch ein elektronisches Gerät zur Zielerfassung wenn mans genau nimmt. Aimpoints und EO-Tech sind dabei auf jeden Fall speziell für den militärischen Gebrauch entwickelt und gefertigt worden, wie ein Großteil dieser Visiere. Würden die dann nicht darunter fallen?
Was verstehen die eigentlich unter Zielerfassung? Weißt du das? Ein Ropunktvisier ist ja auch ein elektronisches Gerät zur Zielerfassung wenn mans genau nimmt. Aimpoints und EO-Tech sind dabei auf jeden Fall speziell für den militärischen Gebrauch entwickelt und gefertigt worden, wie ein Großteil dieser Visiere. Würden die dann nicht darunter fallen?
ich würde dien sogenannte Markierungsleser als Zielerfassung ein ordnen.
Ropunktvisier sind ja keinen Zielerfassungsgeräte sondern Zielhilfen oder nicht?
ich würde dien sogenannte Markierungsleser als Zielerfassung ein ordnen.
Ropunktvisier sind ja keinen Zielerfassungsgeräte sondern Zielhilfen oder nicht?
Grundsätzlich sind das alles Zieloptiken und wenn man sich zumindest bei den Händlern umschaut, wird das nur technisch eingeordnet(Zielfernrohre/Leuchtpunktvisiere/Iron Sights/Spektive/etc…), die Differenzierung ist recht schwammig denk ich...
Ich glaub die Quintessenz ist bei der Definition der Part:
ZitatFür den militärischen Gebrauch speziell entwickelte und gefertigte
Da ist doch ein gravierender Unterschied ob man sich ein Licht, Laser, NVG oder aus auch immer kauft der für den militärischen und zivilen Markt entwickelt worden ist, oder eben ausschließlich für den militärischen Markt. Im Regelfall ist ja auch alles das eben speziell für den militärischen Einsatz entwickelt worden ist schwer bis gar nicht kaufbar und wenn dann meist über dubiose Kanäle.
Diversen Dinge sind auch am zivilen Markt ja irgendwie komplett irrelevant wie Feuerleitsysteme
Ist aber halt alles Mutmaßung da es wie immer bei den Gesetzestexten ist, hochgradig schwammig und unpräzise
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