Gelände Genehmigung

    • Offizieller Beitrag

    Neueste Erkenntnis mit einem Gespräch mit einem Amtsleiter!


    Airsoft Gelände sind in der Regel frei zugänglich und gehören von der BH genehmigt (auch nur für Trainings)!
    Da mit "Zivilisten" jederzeit etwas sein kann und der Verein sonst die volle Verantwortung frisst!


    Da unsere Veranstaltungen FFA, OP usw. ja unter das Veranstaltungsgesetz fallen und als öffentlich Veranstaltung gelten sind so ziemlich alle Spiele bei der Gemeinde zu melden!


    Das größte Problem bzw. aufwand ist wohl die Genehmigung der Veranstaltungsbetriebsstätte!

    • Offizieller Beitrag

    Deswegen ist ja die Vereinsdeckung da oder?


    Auszug aus dem Veranstaltungsgesetz:

    Zitat


    (3) Auf Veranstaltungen, die zur Religionsausübung gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften gehören oder die in Gesetzgebung Bundessache sind, insbesondere solche auf dem Gebiet des Schulwesens, des Vereins- und Versammlungswesens, des Gewerbes, des Verkehrswesens bezüglich der Eisenbahnen und der Luftfahrt und des Glückspielwesens, sowie auf Veranstaltungen, die dem Lichtspielgesetz oder dem Spielapparategesetz unterliegen, sind die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht anzuwenden.


    Ich kann mich erinnern, dass wir damals die Statuten von einem Anwalt erstellen ließen um eben genau das abzudecken. Dadurch sollte eben sichergestellt worden sein, dass man eben nicht jedes Spiel einzeln genehmigen muss. Melden bei der Polizei, ja natürlich, aber eben nicht jedesmal einzeln genehmigen lassen. Dass man an Schäden an 3. weiterhin haftbar ist, ist nichts neues, deswegen gibt es aber ja auch Versicherungen.

  • Das was falcon schreibt. Dazu sei noch gesagt, wenn man zb in schottergruben oä Privatbesitz spielt ist man nochmal sicherer da unbefugtes betreten untersagt ist. Sprich kommt einer auf die lustige idee da auf ein feld zu laufen ruft man die Polizei die denjenigen entfernt. Sollte denoch ein Unfall passieren muss er sich mal vor Gericht wegen unerlaubten betreten verantwortlich machen.

    • Offizieller Beitrag


    Deswegen ist ja die Vereinsdeckung da oder?


    Auszug aus dem Veranstaltungsgesetz:


    Ich kann mich erinnern, dass wir damals die Statuten von einem Anwalt erstellen ließen um eben genau das abzudecken. Dadurch sollte eben sichergestellt worden sein, dass man eben nicht jedes Spiel einzeln genehmigen muss. Melden bei der Polizei, ja natürlich, aber eben nicht jedesmal einzeln genehmigen lassen. Dass man an Schäden an 3. weiterhin haftbar ist, ist nichts neues, deswegen gibt es aber ja auch Versicherungen.


    Es hat sich seit der Vereinsgründung einiges geändert (zumindest bei uns)
    Wenn das Spielfeld nicht als solches genehmigt ist hast du keine Handhabung und gesetzlich keine Deckung!
    Gerade in einem Wald wo du in Zutritt nicht verwehren kannst wegen dem allgemeinrecht, mit Genehmigung kannst du das aber schon

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe diese Statuten nicht mehr, aber ich glaube viele haben damals die selben Statuten kopiert die wir damals beim ASVV erstellen ließen, da gab es doch einen Absatz drinnen der direkt darauf hinweist, dass es dem Verein erlaubt auf Privatgelände regelmäßig Spiele zu veranstalten. Ich kann mich erinnern in den Statuten wurde das explizit geklärt, dass diese Veranstaltungen eben erlaubt werden und nicht jede einzelne von der BH beantragt werden muss. Ich kann mich nämlich an genau die Auflagen die du beschreibst mit begrenzter Anzahl Spieler, private Einladung usw. erinnern die wir eben ohne genau diese Statuten in Verbindung mit dem Mitgliedsantrag gehabt hätten. Mit dem Mitgliedsantrag wird es nämlich eine Vereinsinterne Veranstaltung.


    Die Problematik ist mir zu 100% bekannt, und ich erinnere mich noch ganz genau, dass wir das eben von nem Anwalt abwickeln ließen um das zu umgehen, das war schon vor über 12 Jahren so. Leider kann ich mich an die Details nicht mehr genau erinnern wie das da zusammengespielt hat. Vielleicht kann ein anderer der alten Hasen, bzw. ein Vereinsvorstand mit Zugang zu den Statuten da ein wenig mehr Einblick geben.

  • Zodiac bitte um Paragraphen oder gleich dem link.


    So wie Falcon das in Erinnerung hat, hab ich das auch noch im Hinterkopf. Ich hab mir wie der Zufall es will vor wenigen Wochen erst das Veranstaltunggesetz und Vereinsgestz zu gemüte geführt kann mich aber nicht erinnern so etwas gelesen zu haben.


    Btw was ich mir damals schon dachte und auch bei uns geschrieben habe die Gesetze sind teilweise aus dem 19 jhdt also doch schon etwas veraltet und wurden bis heute kaum bis gar nicht geändert.


    Was mir noch gerade einfällt. Wenn sich so viel verändert hat/hätte würdean nicht vom zuständigen Amt informiert werden?

  • Also bei dem von dir gelinkten finde ich gleich auf den ersten zwei Seiten zwei punkte die airsoft ausnehmen.


    Zitat

    Veranstaltungen, die unter die Bestimmungen des Vereinsgesetzes 2002 oder
    des Versammlungsgesetzes 1953 fallen oder


    Zitat

    Sportveranstaltungen, die ihrer Art nach eine Gefährdung der Zuschauer nicht
    erwarten lassen.

    da es keine Zuschauer gibt fällt es auch unter diesem Punkt.


    Aber gut unsere Gelände liegen in bzw gleich an wien und da sind die Wiener zuständig. Und da filt auf jeden Fall das vereinsgesetz vor dem veranstaltungsgesetz.
    Ist aber auch in NÖ so, zumindest auf Privatbesitz, oder was glaubst ein Fischerverein muß jedes Fischen als Veranstaltungen anmelden ^^

    • Offizieller Beitrag

    Warum sollte aursoft da ausgenommen sein?


    Es ist ja keine Versammlung, Sitzung o.ä. oder versteh ich das falsch


    Airsoft ist keine Sportart (zumindest nicht anerkannt)
    Wenn an der Spielfeldgrenze ein Passant vorbei geht und ihm die Kugeln um die Ohren sausen ist er sehr wohl gefährdet!


    Privatbesitz macht da keinen Unterschied!


    Angeln gehst in der Regel ja auch allein und nicht auf a Veranstaltung

    • Offizieller Beitrag

    Der Teufel liegt wie immer im Detail.


    Es ist zuerst einmal zu klären ob es eine öffentliche oder nicht öffentliche Veranstaltungen .


    Eine Veranstaltung ist öffentlich bei folgenden Punkten:
    1) Öffentlich ist es wenn es öffentlich zugänglich ist.
    2) Personen kommen welche vom Veranstalter nicht geladen worden sind.
    3) Veranstaltungen in denen die Erwerbabsicht des Veranstalters zu Grunde liegt
    4) Speziell bei Vereinen: keine Mitglieder an der Veranstaltung teilnehmen.


    Von dem her wenn die obigen Punkte nicht zutreffen ist es KEINE öffentliche Veranstaltung.


    1.
    Wenn es ein Privatgelände ist auf dem gespielt wird, ist ein betreten Fremder nicht erlaubt da Besitzstörung. Ausgenommen sind hier zum Teil Wälder. Jedoch weiß ich nicht genau wie das im Detail ist mit den Bestimmungen. Es gibt da jedoch etwas.


    2.
    Auch bei einem FFA werden die Personen im Vorfeld geladen und können nicht einfach vorbeikommen weil sie Lust haben. Zumindest sollte so jedes FFA geregelt werden, das man sich anmeldet und vom Veranstalter die Zusage hat teilnehmen zu dürfen.


    3.
    Da man als Verein sowieso nicht erwerbstätig sein darf, entfallt dieser Punkt. Die Spielgebühren sind in der Regel nur da um die Kosten des Vereins zu decken. Wenn jemand mit dem Verein Geld verdienen will, wird gegen das Vereinsgesetz verstoßen!


    4.
    Gäste können über eine temporäre Mitgliedschaft zu Vereinsmitglieedern werden und darum entfallt dieser Punkt auch da KEINE vereinsfremden Leute an der Veranstaltung teilnehmen.


    ------


    Von dem her bin ich der Meinung das das Veranstaltungsgesetz betreffend der öffentlichen Veranstaltungen welche die div. Meldungen/Bekanntgaben mit sich bringt nicht zutrifft.

  • Zodiac aus den Gründen die bonkers unter anderem aufgezählt hat.


    Zu dem Beispiel angeln. Ein preisfischen bzw ein vereinsfischen ist auch eine Veranstaltung. Egal ob du alleine sitzt oder nicht. Genauso wie airsoft, du bist ja auch auf einem Gelände. Der sniper ist auch nicht in fer Menge unterwegs.


    Privatbesitz macht da einen großen unterschied. Nichtgeladene Personen haben auf einem Privatbesitz nichts zu suchen.

  • Ich denke die Info von Bonkers ist korrekt.


    Solange keine exorbitanten Preise veranschlagt werden (Gewerbsmäßigkeit) und alle eine temporäre Vereinsmitgliedschaft erwerben (Name + Unterschrift, Spielbeitrag ist Mitgliedsbeitrag) fällt ein Airsoft Game unter das Vereinsgesetz und muß daher nicht gesondert angemeldet werden.


    Privatbesitz macht einen großen Unterschied, aber wenn er als Forst gewidmet ist, wird es schon komplexer, weil es da ein Nutzungsrecht gibt. Wenn jedoch darauf hingewiesen wird, dass Airsoft gespielt wird, dann sollte auch das kein Problem sein.

    • Offizieller Beitrag

    https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…O&Gesetzesnummer=20000630


    1 Abs. 2 besagt eindeutig das wir unter öffentliche Veranstaltung fallen!


    Und Privatbesitz ist in den meisten unseren fällen irrelevant, da im Wald das jedermannsrecht gilt!
    Schottergruben gehören meistens einer Firma und sind somit auch nicht privat!


    Oder?

  • Also irgendwie funktioniert der link nicht.


    Zodiak wenn du uns nicht glaubst dann rate ich dir geh zu einem Anwalt, besser zu zwei dann bekommst wahrscheinlich eh zwei verschiedene antworten :D
    Keiner von uns hat zufällig Jura studiert, ist Anwalt oder gar Richter um dir da eine hieb und stichfeste Antwort zu geben.


    So viel sei aber gesagt auch Firmengelände sind Privatbesitz und ich hab die ganze Zeit von dem Fall geschrieben da mMn im Wald spielen, zumindest im “öffentlichen“, eine schwere Grauzone ist.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht helfen unten angeführte Links ein wenig weiter.


    http://www.neumarkt-muehlkreis…mt/download/223599101.pdf


    http://www.netteam.at/opmodule…altungsrecht_20120326.pdf


    Zur Argumentation ob öffentlich oder nicht wäre vielleicht auch beachtenswert, dass ein Spiel (im Gegensatz zu einem Fussballmatch z.B.) nicht dazu gedacht ist, Publikum zu unterhalten. Im engeren Sinne gibt es ja eigentlich gar kein Publikum, da die Teilnehmer der Veranstaltung ja an der Tätigkeit beteiligt sind. (Sollte wer mit einem Anwalt reden könnte man das u.U. mal zur Sprache bringen.)


    Im Zweifelsfall würde ich (im jeweiligen Bundesland) einen Anwalt oder die zuständige Gemeinde konsultieren. (Bei der Gemeinde schriftlich eine allgemeine Anfrage stellen und die Antwort aufbewahren.)


    Selbst für den Fall, dass die schlimmsten befürchtungen wahr werden. Da ließe sich evtl. eine Lösung über PACA erzielen. (Ich denke da daran, dass alle Vereinsmitglieder von Mitgliedsvereinen von PACA ja eigentlich ständige Mitglieder von PACA sein müssten und auch "Zeitmitgliedschaften" dann kein Problem mehr darstellen. Dann kann man auch die Einladung an "alle PACA Mitglieder" richten und u.U. Bgleitpersonen erlauben (falls Vereinslose spielen kommen). Das ist sichernicht von heute auf morgen realisiert aber wäre u.U. ein gangbarer Weg.


    Aber Achtung! Auch ein Anwalt kann keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Da würde die Antwort der zuständigen Gemeinde zählen (im Zweifelsfall halt).

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