"Kartoffelkanone" in Ö erlaubt?

  • Hallo,


    ich tüfftel jetzt schon länger an einem Projekt zum Bau einer "Airsoft-Kanone". Soll mit 12g CO2 Kapseln betrieben werden und BBs/Paintballs oder Schaumstoffbällen/Nerfraketen (alles unter 6cm Durchmesser) abfeuern.
    In erster Linie gehts dabei eher um den Spass am Bauen, weiss nicht ob das Ding mal auf eine Spielfeld finden würde...


    Bei der Konstruktion hab ich mich da an Pneumatischen Spudguns/Kartoffelkanonen orientiert. Diese werden eben mit Druckluft/Gas betrieben, das über ein Ventil ausgelassen wird und nicht wie die "üblichen" mit Verbrennung/Explosion ( zb. Haarspray + elektr. Grillzünder) funktionieren. Im Grunde ist es wie eine etwas größere Airsoftgranate.


    Jetzt hab ich aber gesehen das Kartoffelkanonen in D (natürlich ;) ) unter das Waffengesetz fallen und quasi verboten ("nicht erlaubnisfrei") sind.


    Weiß da jemand wie das bei uns auschschaut? Wie gesagt ist das vom Prinzip eine Airsoftgranate, könnte mir also schwer vorstellen das das wirklich verboten wäre? Oder gibts da eine Regelung was die Energie/Projektilgeschw. etc angeht?


    Würde mich nur gerne vorher absichern, also wenn jemand da was verlässliches weiß bitte ich um Aufklärung!

  • Also Kartoffelkanonen sind in Ö verboten, außer wenn dein Grundstück einen Schießstand beinhaltet der eine Abnahme für Kartoffelkanonen hat.


    Für dein Projekt würd ich ein Mail an die IWÖ unter iwoe@iwoe.at schicken, die beantworten dir die Frage sicher schneller als das BM.I bzw BM.J.

  • Also dein "Spielzeug" kannst net wirklich mit einer Kartoffelkanone vergleichen. Immerhin kannst mit der Kartoffelk. jemand umbringen u. ich schätz dass deine Konstruktion netmal annhähernd soviel Zunder drauf hat wie das verbotene Teil.


    Dann wäre die Airsoft M72 Law von Deepfire u. der RPG-7 auch verboten die brauchen auch ordentlich viel Gas zur Beschleunigung der verwendeten Munition. Obgleich, Nerf Bälle, BB´s od deren Granaten verwendet werden.

  • ups, jetzt hab ich mich bedankt obwohl ich antworten wollt... egal ;D


    Also es gibt wie gesagt beide Arten von Kartoffelkanonen, wobei eben die mit der Zündung häufiger sind, weil einfacher Herzustellen.


    Aber wenn man ein bisschen schaut dann findet man auch Amis die mit Druckluft "pneumatic-Spudguns" auch fette Kartoffeln durch 20m entfernte Holzbretter (wie Doka-Platten) pfeffern....


    Ich hab schon welche gesehen die auch mit 12g CO2 und nerf-Raketen arbeiten und die schießen glaub ich ~50m bei 45° Abschuss, also kein Vergleich!

  • Ich blick nichtmehr durch....


    Also ich hab dem IWÖ eine Mail geschrieben, aber mich auch selbst auf die Suche begeben, was mich aber nur nochmehr verwirrt hat. Ich hab zb rausgefunden das für Luftdruckgewehre in D nur bis zu einer bestimmten Energie frei besitzbar sind. In Ö gilt dass scheinbar nicht.


    Erstmal is mir nicht klar ob das überhaupt rechtlich als "Waffe" gelten würde:


    Zitat

    § 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,

    1.
    die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
    2.
    bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden


    Quelle: Waffengesetz 1996, Fassung vom 20.01.2012 http://www.ris.bka.gv.at/Gelte…n&Gesetzesnummer=10006016


    Nach http://de.wikipedia.org/wiki/W…etz_%28%C3%96sterreich%29 sind "Druckluft- und gasgetriebene Waffen, "Softair" >0,08 Joule (=waffenähnliche Produkte)" frei ab 18 Jahren führbar.


    Im WaffG gelten gewisse Ausnahmen:


    Darunter fällt scheinbar auch die Meldepflicht, habe das:

    Zitat

    Luftdruckwaffen und CO2-Waffen sind nicht meldepflichtig, soferne das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt (§ 45 WaffG)


    hier gefunden: http://www.noeljv.at/waff3.htm


    Also schon klar das wir alle mit Präzissionsmun mit 5,95 mm spielen, aber genrell würd ich das dann so verstehen das auch Airsoft-Geräte zu melden sind?


    Ich bilde mir eine gehört zu haben das Airsoftgeräte aber rechtlich nicht als "Waffen", sondern als "Spielzeuge" gelten. Wäre toll wenn da jemand die genaue Definition bzw. das Gesetz hat auf das sich das bezieht?

  • Auf der ÖASV Seite steht das "schusswaffenähnliche Produkte" mit über 0,08 J erst ab 18 Jahren erhältlich sind. Unter 0,08J gelten sie als Spielzeuge.


    Ok und was sind schusswaffenähnliche Produkte?


    Zitat

    Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über das Inverkehrbringen von schusswaffenähnlichen Produkten (schusswaffenähnliche ProdukteV 2011 – SchPV 2011)
    Auf Grund des § 11 des Produktsicherheitsgesetzes 2004, BGBl. I. Nr. 16/2005, wird verordnet:
    Geltungsbereich
    § 1. (1) Gegenstand dieser Verordnung sind schusswaffenähnliche Produkte, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können, sofern sie weder Schusswaffen in Sinne des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 in der jeweils geltenden Fas-sung, noch Spielzeug im Sinne der SpielzeugV, BGBl. II Nr. 823/1994 in der jeweils geltenden Fassung, sind.
    (2) Softguns gelten jedenfalls als schusswaffenähnliche Produkte.


    Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/Dokum…COO_2026_100_2_245654.pdf


    Dann wäre also das mit den Softairs geklärt.
    Jetzt muss ich nurnoch rausfinden wann etwas nach WaffG eine "Schusswaffe" ist und wie "Softair" genau definiert ist.... womit ich eigentlich wieder am Anfang steh...


    is ja fast lächerlich das ich länger brauch um zu schauen ob etwas legal is, als das eigentlich zu planen und zu bauen.
    Ich werd einfach hoffen das der IWÖ mir da weiterhelfen kann, bis dahin lass ich das Jurist-Spielen besser sein....

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaub am Anfang des WaffG steht sogar unter den Definitionen, dass alles als Waffe gilt das einen gerichteten Lauf hat und ein Projektil darin beschleunigt :D


    Durch dieses Gesetzes Wirr-Warr durchzublicken ist fast nicht möglich :D


    Und ja auf die IWÖ Antwort zu warten ist sicher das Beste, alles andere sind nur wilde Spekulationen.

  • Naja die Definition von Waffe hab ich ja schon oben geschrieben, bin nur wirklich gespannt. "Schusswaffe" is dann wieder was anderes ::)


    Sollt das nämlich als "Waffe" gelten, dann wäre es auch eine Waffe wenn ich einen Schaumstoffball mit einem Airsoft-Granatenwerfer abfeuer, weil größer als 6mm und über 0,08 J...?


    Wenn ich aber näheres weiß, gib ich natürlich bescheid.


    Wär auch interessant wieweit das "selbstgebaut" einen Einfluss hat. Vielleicht muss ich ja erst zum TÜV mit meinem Plastikrohr das bunte Schaumstoffbälle verschießt?!

  • Hab gerade vom IWÖ die Antwort bekommen:


    Zitat

    Das von ihnen geplante Gerät erfüllt m.A. nicht die Kriterien der Waffendefinition nach § 1 Zi 1 des Waffengesetzes, weil es sicher nicht geeignet ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen herabzusetzen.


    Das ist daher keine Waffe, auch keine Schußwaffe.


    Hätte mich auch gewundert, weils zb ok wäre so eine Granate http://www.gunzone.at/airsoft/…-Grenade-MadBull/2928/23/ mit solchen Gummibällen http://www.gunzone.at/airsoft/…-XMPB-5-MadBull/3531/163/ zu verwenden, was ja auch nicht ohne ist

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