EU-Waffenrechtsverschärfung - Achtung - auch Airsoft betroffen

  • Na gut, das beruhigt mich ein wenig. Allerdings kenn ich auch unsere EU hörigen Politiker sehr, die kippen doch glatt die öst. Softairverordnung und ersetzen sie sang- und klanglos durch die EU-Spielzeugverordnung.

    • Offizieller Beitrag

    Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber müsste nicht das Waffengesetz in die Richtung verschärft werden, dass sie darin als Schusswaffen aufgenommen werden? Das Problem der Deutschen war ja, dass die 0.5J nicht mehr Spielzeug sein sollten und die damit bei ihnen zu Waffen geworden wären, da sie bei ihrem Gesetz in die Definition fallen. Bei uns wäre auf Grund der von Lt. Dan geposteten Softairwaffenverordnung ja nichts passiert. Die Spielzeugverordnung hätte ja nur gesagt, dass ASGs nicht mehr Spielzeug ist, was bei uns ja mit dem ohnehin schon der Fall ist. Bei uns fallen sie ja auf Grund der Formulierung im Waffengesetz nicht rein weshalb ja explizit die Softairwaffenverordnung erstellt wurde.

  • sofern ich das alles richtig verstanden hab sagt die EU Verordnung nur das Spielzeug (betrifft alles das als solches auch vom Gesetz des jeweiligen Landes auch als Spielzeug definiert ist) keine Verletzungen verursachen darf.


    Österreich hat Makira für Airsoft und Paintball schon mit einer Verordnung nicht als solches definiert.


    Deutschland hat/hatte das Problem das Airsoft Makira als Freie Waffen definiert haben (von 0,5-7,5J{bei der Obergrenze bin ich mir nicht ganz sicher})und somit ein F im 5eck haben müssen, so 0,5J Makira brauchten kein F im 5eck und wurden als Spielzeug angesehen.
    Dann kam die EU Richtlinie und die deutsche Regierung wollte die 0,5J ins Waffen Gesätz auf nehmen was zur Folge haben würde das Tausende Personen von heut auf morgen zu illegalen Besitzern machen würde.


    solte etwas falsch sein bitte ich um Korrektur, beim Deutschen Nachbar ist mein Wissensstand über ein mon her also kann sich da auch schon was geändert haben


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    Rekrut!!! sie haben was verloren!!
    was denn??
    AN GESCHWINDIGKEIT!!!!!

  • Ich stimme dem Gesagten vollkommen zu was Österreich angeht. Insofern macht es mich sehr stutzig so etwas zu lesen:

    Zitat

    Softguns – sogenannte Anscheinswaffen – sehen scharfen Waffen oft zum Verwechseln ähnlich, der Unterschied ist damit für den Bedrohten meist nicht zu erkennen. Sie werden unter anderem für taktische Geländespiele genützt. Der Besitz von Softguns ist in Österreich – je nach Art und Größe der Waffe – im Grundsatz ab 18 Jahren erlaubt. Wenn jedoch gegen eine Person ein Waffenverbot aufrecht ist, gilt dieses Verbot auch für Softguns, heißt es von der Polizei.


    Quelle:
    https://vorarlberg.orf.at/stories/3050342/

  • Da hat der Herr Polizist einfach Müll geredet.
    Hierfür wäre eine Registrierung der ASG notwendig.


    Kann schon sein, dass die ASG welche ein Beweisstück ist, sichergestellt wird.
    Aber man kann 5min danach in den nächste Shop laufen und sich wieder eine holen.
    Und das legal!


  • Ich stimme dem Gesagten vollkommen zu was Österreich angeht. Insofern macht es mich sehr stutzig so etwas zu lesen:


    Quelle:
    https://vorarlberg.orf.at/stories/3050342/


    Ein Polizist wollte mich mal nicht auf unser Gelände fahren lassen, weil er meinte, dass ich auf die Zufahrtsstraße nicht rauf darf weil da immer eine Fahrverbotstaffel hing (mit dem Zusatz nur für Anrainer).
    Ich meinte darauf dass sie nicht mehr da ist und man ja jetzt die Straße benutzen darf abgesehen davon bin ich Pächter eines Grundstücks was mich zum Anrainer macht. War ihm herzlich egal und unter Androhung von Strafen musste ich, auch auf seine Angaben hin eine andere Straße nutzen die ebenfalls gesperrt war aber das Schild noch hing.
    Du siehst, oft reden die Beamten in Blau auch ordentlichen dünnfpfiff.

  • OT: Diese Fahverbotstafeln hängen ja zu 99% auf Privatwegen. Womit wir bei Zivilrecht/Forstrecht und nicht beim Strafrecht wären. Somit auch kein Fall für die Polizei.


    BTT: Laut Verordnung ist eine ASG eine Softair Waffe und als solche definiert. Somit kein Spielzeug und keine Schusswaffe laut Waffengesetz.


    Hab das mal mit einem Juristen den ich privat gut kenne durchgekaut. Wenn man es drauf anlegt fallen Sie in eine ähnliche Nische wie z.B. Pfeil und Bogen oder ein Samurai Schwert.

    • Offizieller Beitrag


    BTT: Laut Verordnung ist eine ASG eine Softair Waffe und als solche definiert. Somit kein Spielzeug und keine Schusswaffe laut Waffengesetz.


    Das Zauberwort ist hier "Anscheinswaffe". Womit auch klar geregelt ist wie damit umgegangen wird. Der wichtigste Punkt ist hier das das führen in der Öffentlichkeit verboten ist! Wo hoffentlich jeder soviel Hirn hat alles in einer Tasche, Koffer oder IKEA Sackerl transportiert.
    Das durch ein generelles Waffenverbot auch ein besitzen von Anscheinswaffen verboten sein kann ist durchaus möglich, nur ist halt die Frage wie es mit der Exekutierebarkeit aussieht in dem Fall.
    Jedoch ohne Juristen ist das alles wieder nur Mutmaßung, mir persönlich würde es definitv zu denken geben wenn jemand da ist der ein Waffenverbot hat (ausgenommen die Sperre von Zivis, sofern die noch existiert). Sowas bekommt man ned einfach so "aufgebrummt".

  • es kommt immer auf den Umstand an.


    der Kauf und Besitz ist was anderes wie als wenn man den Anschein erwecken will wenn man sich so Ausstattet wie zB die Vega, was viele reenacter auch wollen und natürlich dürfen nur hald nicht in der Öffentlichkeit.


    und unser Blauen Freunde mit Weisser Kappe wissen auch nicht alles nur würde ich nie mit nen Beamten einen §en Ritt beginnen, da kann ich gleich mit einem 40cm Ast in ein Wespennest stochern.


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  • Das Zauberwort ist hier "Anscheinswaffe". Womit auch klar geregelt ist wie damit umgegangen wird. Der wichtigste Punkt ist hier das das führen in der Öffentlichkeit verboten ist! Wo hoffentlich jeder soviel Hirn hat alles in einer Tasche, Koffer oder IKEA Sackerl transportiert.
    Das durch ein generelles Waffenverbot auch ein besitzen von Anscheinswaffen verboten sein kann ist durchaus möglich, nur ist halt die Frage wie es mit der Exekutierebarkeit aussieht in dem Fall.
    Jedoch ohne Juristen ist das alles wieder nur Mutmaßung, mir persönlich würde es definitv zu denken geben wenn jemand da ist der ein Waffenverbot hat (ausgenommen die Sperre von Zivis, sofern die noch existiert). Sowas bekommt man ned einfach so "aufgebrummt".


    während ich dir prinzipiell recht gebe, möcht ich nur anmerken, daß zumindest um die jahrtausendwende herum schon der besitz von ein paar gramm marihuana ausgereicht hat, um ein waffenverbot zu kassieren, wenns zu einer anzeige kam (nicht ich sei an dieser stelle gesagt, aber jemand aus dem freundeskreis vor gefühlten 1000 jahren)...

    raindrops on roses<br />happy disney animals<br />this makes my parts hurt

  • Moin einmal ein Update und weil es den passenden Topic hierzu gibt als Post hier.


    Zitat von der IWA - Airsoftwaffen.
    Im Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der Richtlinie (EU) 2021/555 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen, COM(2021)647 final vom 27.10.2021, wird unter Abschnitt 3.1.1. ausgeführt, die Strafverfolgungsbehörden würden einen steilen Anstieg der Zahl an Beschlagnahmen von umgebauten, munitionsabfeuernden Softairwaffen (mit Druckgas angetriebene Kunststoff-Pellets) bemerken. Obgleich Waffen dieser Art in mehreren EU-Mitgliedstaaten unter die Vorschriften für Feuerwaffen fielen, seien sie derzeit noch vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen.
    Dem in Diskussion stehenden Verbot kriegswaffenähnlicher Halbautomaten stellt der VdB entgegen, dass zwischen Airsoft und Druckluftwaffen unterschieden werden sollte. Diese dienten dem Schießsport. Es gehe dabei um Wettkämpfe und Präzision. Verwendet wird bei diesen blei(freie) Munition. Bei Airsoftwaffen würden in freundschaftlichem Spiel biologisch abbaubare BBs Kal. 6 mm verschossen. Paintball, bei dem mit Farbe gefüllte, ebenfalls biologisch abbaubare 17 mm Kugeln verschossen werden, habe sich vom Extremsport zum Freizeitspaß gewandelt. Dem Gedanken, Airsoftwaffen beispielsweise in Signalfarben herzustellen, um unnötige Polizeieinsätze zu vermeiden, scheinen Marktinteressen (Faszination der „Black Rifle“) entgegen zu stehen. Vielmehr solle die Aufklärung verstärkt werden.
    Bei den Airsoft-Schießständen wurde durchwegs nur mit kriegswaffenähnlichen Langwaffen geschossen. Auch wurden von den Herstellern auf den Ständen kaum noch Airsoft-Kurzwaffen präsentiert.

    Einfach mal als Update was bei unseren Nachbarn - leider so läuft.

    Mein Wissenstand aktuell: Die FDP blockiert das Gesetz als Regierungs Partei.

    Sollte es aber so kommen - ist Airsoft in Deutschland wie 2005 verboten.

    Ob das Auswirkungen auf uns hat - abwarten.

    Von seitens der EU wird aufgrund der Wahlen dieses Jahr nicht viel passieren. - Also erst 2025 und dann steht da als quasi das sie ''Zumindest'' Meldepflichtig werden sollen. Ich vermute aber fast das es so nicht durchkommt da quasi jedes Luftgewehr Meldepflichtig werden würde - und den Aufwand Millionen von Luftdruckwaffen zu registrieren dürfte hier wohl zu groß sein.


    Dennoch sollte man es beobachten.

  • Update EU FeuerwaffG Überabreitung erfolgt 2025 oder 2026.


    Die EAF (Europäischer Airsoftverband) dem aktuell 12 weitere Verbände angehören - beobachten das ganze.


    Laut NABV und FFA bereitet man sich darauf vor wie 2016/2017 der Kommission wenn es nötig sein muss die Flügel zu stutzen. Aktuell steht aber nichts akutes oder ein Umsetzungsplan an. ✌️

  • Update für Deutschland.


    Bundesinnenministerin stellt 13-Punkte-Plan gegen Rechtsextremismus vor - Verschärfung des Waffenrechts ist eine der geplanten Maßnahmen
    Am 13.02.2024 stellte Nancy Faeser (SPD) ihre Pläne zur Bekämpfung von Rechtsextremismus vor. Der VDB hält die Vorhaben für völlig ungeeignet, zum Teil…
    www.vdb-waffen.de


    Anscheinend ist man auf dem Weg der Einigung für ein massives Verschärfen des Deutschen WaffG.


    Airsoft ist wenn es somit zu einer Einigung in D kommt verboten und der alte Anscheinsparagraph greift wieder.


    Bisher hatte eine bisherige Regierungspartei blockiert.


    So wie es ausschaut und sich liest löst sich die Blockade


    Updates erfolgen sobald das Gesetz in das D Parlament kommt und die daraus Resultierenden folgen.

  • Danke - wie gesagt der EU Verband alle Airsoftspieler auch uns in AT. Ausser Deutsche... das liegt aber eher am.Gesetz und der zerstrittenen Community.


    Update gibt es auch: FDP hat effektiv gesagt dass das Gesetz in D nicht so kommen wird. Die Antwort bekam ich von der FDP Vize direkt.


    Ansonsten - bleibt es denke ich bis 2025/2026 ruhig.

  • Richtig. Ich denke wir sillten mehr darauf achten was die EU 2025/2026 versucht. Aber die EAF und die Eu Shops werden da dann druck machen. Arbeiten hier dchon an einer Idee.

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