Uniformen & Abzeichen

  • Definition Uniform
    Laut Wikipedia definiert das Wort Uniform

    Zitat von "Wikipedia"

    „gleichartige Kleidung, um optisch einheitlich (lateinisch-französisch: uniform) in der Öffentlichkeit aufzutreten. Beim Militär ist die Uniform notwendige Bedingung für den Kombattantenstatus.“


    Tatsache ist jedoch, dass zu einer Uniform in der Regel ein Abzeichen gehört, welches den Träger eindeutig einer Partei zuordnet.


    Rechtliche Lage
    Das Tragen von Uniformen und Abzeichen ist in Österreich generell gestattet, solange sie folgende Kriterien erfüllen:


      [li] Sie sind nicht durch Landes-, oder Bundesgesetze verboten[/li]
      [li] Sie werden nicht von staatlichen Organisationen getragen[/li]


    Diese Regelung umfasst daher alle Uniformen der Sicherheitsexekutive (Polizei, ehem. Gendarmerie) und des Bundesheeres, sowie die jeweils von diesen verwendeten Aufnähern und Abzeichen.
    Des Weiteren erstreckt sich diese Bestimmung auch auf die Uniformen und Abzeichen der Wehrmacht, der SS oder sonstige, durch Gesetze verbotene Organisationen.
    Der Ausdruck „Abzeichen“ bezeichnet hier jedoch keine Rangabzeichen, sondern Einheitenabzeichen.


    A) Uniformen und Abzeichen verbotener Organisationen
    Uniform-Verbotsgesetz, BGBl. Nr. 15/1946 i.d.g.F. (BGBl. Nr. 422/1974)

    Zitat

    § 1 Das Tragen von Uniformen der deutschen Wehrmacht ist verboten.
    § 2 Zuwiderhandeln gegen das Verbot des § 1 wird als Übertretung vom Gericht mit Geld
    bis zu 2000 S oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft.
    § 3 […]


    Quelle: RIS


    Abzeichengesetz, BGBl. Nr. 84/1960 i.d.g.F. (BGBl. Nr. 117/1980)

    Zitat

    § 1 (1) Abzeichen, Uniformen oder Uniformteile einer in Österreich verbotenen Organisation dürfen öffentlich weder getragen noch zur Schau gestellt, dargestellt oder verbreitet werden.
    (2) Das Verbot des Abs. 1 erstreckt sich auch auf Abzeichen, Uniformen und Uniformteile, die auf Grund ihrer Ähnlichkeit oder ihrer offenkundigen Zweckbestimmung als Ersatz eines der in Abs. 1 erwähnten Abzeichen, Uniformen oder Uniformteile gebraucht werden.
    § 2 […]


    Quelle: RIS


    Anmmerkung:
    §1(1) Öffentlich: als öffentlich gilt jener Bereich, der allen Menschen unter den gleichen Voraussetzungen zugänglich ist. Ebenfalls gilt als öffentlich, was von einer größeren Anzahl Personen wahrgenommen werden kann (absichtlich oder unabsichtlich).
    §1(2) Ähnlichkeit und Ersatz: Das Tragen von Repliken der Tarnmuster (Splittertarn, Sumpftarn-BDU’s) in BDU-Form ist nicht verboten, solange nicht weitere eindeutig der verbotenen Uniform zugehörige Uniformteile oder Ausrüstungsgegenstände verwendet werden (Bsp.: Splittertarn-BDU, M40 Stahlhelm und MP40), da sowohl ein anderes Schnittmuster als auch Tarnmuster (Nachkriegsversionen der BRD) vorliegen.
    Die Verwendung von reproduzierten Uniformen unterliegt jedoch dieser Verordnung.


    Beispiele einer verbotenen Uniform und Abzeichen nach dem Uniform-Verbotsgesetz und dem Abzeichengesetz:


    Reproduzierte M40-Wehrmachtsuniformbluse in Splittertarn


    Verbotene Abzeichen sind sämtliche Runen, sowie die SS-Totenkopfabzeichen, aber auch der Reichsadler, unabhängig davon, ob sich im Kranz zu Füßen des Adlers das Hakenkreuz befindet oder nicht.


    Anmerkung:
    Die Truppen des russischen Innenministeriums verwenden seit ca. 2005 ein Tarnmuster (Partizan), welches dem deutschen Eichenlaubtarnmuster sehr nahe kommt. Der Unterschied kann hauptsächlich an der Uniform (Schnittmuster) selbst erkannt werden. Nachstehend ein Vergleich:
    Frühling:


    Sommer:


    Herbst:


    Hierbei handelt es sich bei dem Frühling- und Herbstmuster um direkte Kopien! Das Sommermuster stellt eine Mischung dar und ist rechtlich jedenfalls unbedenklich.
    Anwendung finden die Tarnmuster beim gleichnamigen Tarnanzug, bei KM-L Anzüge, aber auch bei verschiedenen Gorka-Varianten.
    In Verbindung mit diverser Wehmachtsausrüstung (Helm, MP40/98k etc) fällt die Benützung eines solchen Tarnanzugs wiederum unter §1 Abs.1 Abzeichengesetz!



    Fazit
    Aufgrund dieser Bundesgesetzblätter ist die Verwendung von Uniformen (auch Uniformteilen!) verboten.
    Wer gegen diese Gesetze verstößt, macht sich je nach Delikt entweder gerichtlich strafbar (Geldstrafe, Freiheitsstrafe) oder begeht eine Verwaltungsübertretung und riskiert eine Geldstrafe.
    Während hier die rechtlichen Grenzen angeführt wurden, ist es generell moralisch bedenklich, einen SS- oder Wehrmachtsangehörigen nachzustellen und sollte nicht zuletzt aufgrund der Außenwirkung (Stichwort Medien!) tunlichst am Airsoftspielfeld unterlassen werden!
    Die Vereine sind dazu angehalten, insbesondere in Bezug auf Abzeichen (Runen, Totenkopf, Truppenkörperabzeichen) darauf zu achten, dass keine Repliken oder dem Original nahe kommenden Aufnäher oder Abzeichen verwendet werden (insbesondere in Bezug auf den Totenkopf)!


    [hr]


    B) Uniformen und Abzeichen der Sicherheitsexekutive
    Uniformschutzverordnung, BGBl. II Nr. 529/2004

    Zitat

    § 1 Diese Verordnung bezeichnet die in den Anhängen A bis D dargestellten Uniformen und Uniformteile der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (§ 5 Abs. 2 Z 1 bis 3 und 5 SPG), deren unbefugtes Tragen an einem öffentlichen Ort verboten ist.
    § 2 […]
    § 3 […]
    § 4 […]
    § 5 […]


    Unbefugtes Tragen von Uniformen
    §83a Sicherheitspolizeigesetz

    Zitat

    (1) Wer, außer für szenische Zwecke, die gemäß Abs. 2 bezeichneten Uniformen oder Uniformteile eines Organs des öffentlichen Sicherheitsdienstes (§ 5 Abs. 2 Z 1 und 3) an einem öffentlichen Ort (§ 27 Abs. 2) trägt, ohne ein solches Organ zu sein, oder sonst durch Gesetz oder Verordnung dazu ermächtigt zu sein, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 360 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen zu bestrafen.
    (2) […]


    Anmerkung:
    Als szenischer Zweck ist die Darstellung in Film und Theater zu verstehen. Die Darstellung eines Polizisten im Rahmen einer Airsoftveranstaltung fällt keinesfalls unter diese Bestimmung.
    Obwohl die Gendarmerie mittlerweile der Bundespolizei eingegliedert und eine neue Uniform ausgegeben wurde, sind immer noch Restbestände der alten Polizei-, und Gendarmerieuniformen vereinzelt in Verwendung.
    Die Regelung der angeführten Paragraphen ist daher in Bezug auf die Gültigkeit nach der Umstellung der Uniformen unklar.
    Es ist dringend zu empfehlen, so lange vom Tragen alter Polizei-, und Gendarmerieuniformen abzusehen, bis auch diese Restbestände gänzlich verbraucht sind und keine Verwechslungsgefahr mit echten Organen der öffentlichen Sicherheit mehr bestehen kann.

    [center]<br />[/center]

    Einmal editiert, zuletzt von Jay ()

  • ::)



    Zähl doch bitte den Sumpftarn noch zu den verbotenen Uniformteilen, der wurde von der Wehrmacht auch genutzt und von anderen Truppen. Ironischerweise wird / wurde dieser weiterverwendet vom deutschen Bundesgrenzschutz.




    Hatte noch ein wenig mehr geschrieben: kurzfassend: Man dürfte rein theoretisch nicht einmal die Bundeswehr-Uniform so anziehen ohne Dienstgradabzeichen, da der deutsche Rekrut "Nackt" herum rennt (ohne Dienstgradabzeichen, ohne Litze).


    Rechtlich betrachtet muss man die Deutschlandflagge abkleben oder abtrennen.

    • Offizieller Beitrag


    Zähl doch bitte den Sumpftarn noch zu den verbotenen Uniformteilen, der wurde von der Wehrmacht auch genutzt und von anderen Truppen. Ironischerweise wird / wurde dieser weiterverwendet vom deutschen Bundesgrenzschutz.


    steht doch eh da:

    Zitat

    §1(2) Ähnlichkeit und Ersatz: Das Tragen von Repliken der Tarnmuster (Splittertarn, Sumpftarn-BDU’s) in BDU-Form ist nicht verboten, solange nicht weitere eindeutig der verbotenen Uniform zugehörige Uniformteile oder Ausrüstungsgegenstände verwendet werden (Bsp.: Splittertarn-BDU, M40 Stahlhelm und MP40), da sowohl ein anderes Schnittmuster als auch Tarnmuster (Nachkriegsversionen der BRD) vorliegen.




    Hatte noch ein wenig mehr geschrieben: kurzfassend: Man dürfte rein theoretisch nicht einmal die Bundeswehr-Uniform so anziehen ohne Dienstgradabzeichen, da der deutsche Rekrut "Nackt" herum rennt (ohne Dienstgradabzeichen, ohne Litze).


    Rechtlich betrachtet muss man die Deutschlandflagge abkleben oder abtrennen.


    laut welchem recht ist da die frage, ein deutscher soldat hat in österreich warscheinlich nicht viel zu melden, somit sollte das auch egal sein.
    (würde ich mal behaupten)


  • Selbsterklärend denk ich mal

  • Barsleeper mach doch mal und wir werden uns das mal ansehen. Lauf in der Kärnterstraße in voller Uniform herum.


    Ich persönlich sehe da zwei Möglichkeiten, 1. nach unserem Gesetz ist es nicht passend und du hast eine Verwaltungsstrafe oder 2. das bekommen unsere Nachbaren mit und streben ein Zivilrechlichesverfahren an bzw. verlangen ein Verfahren von unseren Behörden.


    Edit: Noch eine dritte ist mir eingefallen, alle Leute halten dich für eine Person die sehr merkwürdig ist.

  • wird ja auch vom öasv-regelwerk behandelt:


    "§15 Uniformen und Abzeichen
    (1)Das Tragen von Uniformen, Tarngewändern und dergleichen ist gestattet, solange diese nicht den österreichischen Gesetzen widersprechen
    (2)Das Tragen jeglicher wie auch immer gearteten Rangabzeichen oder Symbolen, die Rangabzeichen gleichzusetzen sind, ist verboten
    (3)Das Tragen von Uniformen der österreichischen Bundespolizei (und soweit anwendbar) der Gendarmerie ist gemäß §83a SPG verboten
    (4)Das Tragen von verbotenen Uniformen im Sinne des §1 Uniform-Verbotsgesetzes i.d.g.F. ist verboten und wird mit dem Ausschluss von der Veranstaltung geahndet und zur Anzeige gebracht
    (5)Das Tragen von verfassungswidrigen Abzeichen im Sinne des Abzeichengesetzes 1960 i.d.g.F. ist verboten und wird mit dem
    Ausschluss von der Veranstaltung geahndet und zur Anzeige gebracht
    (6)Das Tragen von Kleidungsstücken des Kampfanzuges/Uniform des österreichischen Bundesheers ist gestattet, sofern an ihnen keine dem österreichischem Bundesheer eindeutig zuordenbare Abzeichen/Symbole
    befestigt sind"


    (http://www.oeasv.at/index.php?…=article&id=73&Itemid=129)

    • Offizieller Beitrag

    WIR SIND HIER IN ÖSTERREICH!!!


    Was die deutschen Gesetze besagen ist hier in Österreich einfach egal, die gelten hier nicht auch wenn 90% ident sind sind 10% doch unterschiedlich.




    [MOD_MODE = ON]
    Und jetzt lass das deutsche Gesetz stecken, das verwirrt nur. Wenn du mit dem deutschem Gesetz in einem österreichischen Forum keine Ruhe gibts, wirds grimmiger für dich. Man kann es als Hinweis geben, aber es nicht dauernd anführen! Sein wir froh das wir nicht so bürokratisch sind wie es oft genug der Fall in Deutschland ist.
    Ich hoffe diese öffentlich geschriebene Ermahnung reicht mal, sonst muss anders urgiert werden seintens der Moderatoren hier.
    [MOD_MODE = OFF]

  • würde es begrüßen falls jemand einen Juristen kennt diesen mal zufragen, bzw das bestätigen zu lassen.


    als hobbyanwalt könnt i genauso § 83a. SPG zitieren "außer für szenische Zwecke" und dort einiges reininterpretieren.


    jursiten bitte vor alles andere ist : wäre hätte würde könnte dürfte...

  • Da werde ich sicher gefragt ob ich blöd bin :D
    Also wegen dem Aufwand, daß alles 100% juristisch zu durchleuchten und dokumentieren für uns.


    Was man aber sicher hilft ist eine Auflistung von den verbotenen Uniformen, also nach dem Gesetz und nicht mit unseren Specs.
    Weiß jemand wo man so eine Auflistung bei einer Behörde oder auch Gesetzbuch finden kann?

  • Für die nach dem SPG verbotenen Polizei/Gendarmerieuniformen gabs mal im Internet ein downloadbares pdf. Ich hab die neue Auflistung für die blauen Polizeiuniformen auch schon gesucht, bis jetzt aber leider ohne Erfolg.


    Eine Auflistung der verbotenen von Uniformen von Wehrmacht und SS gibt es meines Wissens nach keine. Die Gesetze sind alle noch aus der Gründerzeit der 2. Republik, da waren wahrscheinlich andere Dinge wichtiger, als die genaue Beschreibung verbotener Uniformen. Erschwerend ommt dann wohl auch noch hinzu, dass eine sehr große Anzahl an Tarnmuster und Uniformschnitte gab, die von besagten "Vereinen" benutzt worden sind.


    Asbestos
    Die Regelung des ÖASV wurde deshalb so formuliert, damit es eine Probleme mit dem Strafrecht geben kann. Rekruten und Kaderpersonal erhalten gern mal bei diversen Geschäften Rabatte - zB beim Würstelstand ums Eck. Damit da keiner auf die Idee kommen kann, einen Airsofter wegen Amtsanmaßung, Betrug oder Erschleichung einer Leistung vor den Kadi zu zerren, wurde das damals so beschlossen. Quasi als Schutz für die Spielerschaft.
    Anyways - es ist nur eine Richtlinie und ein exekutierbares Gesetz.


    @ Absolut
    Du kannst, wenns dir lustig ist, als deutscher General, russischer Marschall oder Stalinimitator auf der Mariahilferstraße spazieren gehen oder am Nationalfeiertag am Heldenplatz die Eurofighter beliebäugeln.
    Nach österreichischem Recht alles kein Problem. Vergiss laso bitte das Deutsche Recht, solange du hier bist. Hier gelten auch beim Autofahren andere Alkogrenzen. Als Deutscher wird man in Österreich nach österreichischem Recht abgestraft, nicht nach deutschem ;)


    @ Alle
    Um dem gleich noch vorzubeugen:
    Nein, das Tragen von sowjetischen Uniformen aus dem WW2 ist nicht verboten.
    Auch wenn Stalin um nix besser als der Adi war oder sonstwas.
    Diese Grundsatzdiskussion wurde bereits zur Genüge in anderen Foren geführt. Bitte dort weiterzuschreiben. Hier hat das nix mehr verloren.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke (in Bezug auf WH und SS) ist es auch so gedacht dass eben keine Auflistung gibt was verboten ist, weil man auch das verbieten will dass sich einer mit was anderen "behilft" nur um nicht gestraft zu werden. Man will nicht die Uniform per se, sondern den Menschen mit einem gewissen Gedankengut bestrafen. Und der zweite Punkt, wie schon angesprochen, ist sich als etwas ausgeben zu wollen (dazu gehört aber mehr als das bloße tragen einer unfirom) das man nicht ist und sich so Zugang oder Zutritt zu verschaffen oder andere pers. Vorteile daraus zu lukrieren.


    Bis auf genannte Ausnahmen ist es VÖLLIG WURSCHT ob du dich als Eisenhower verkleidest oder als Grunt oder als kleiner russ. Wehrdiener.
    Auch die Rangabzeichen an und für sich sind nicht das Problem oder gesetzlich verboten (zumindest ausser den österr. in Verbindung mit der dazugehörigen Uniform und anderen Dienstgarden als denen die du dir pers. erworben hast), wohl aber die Tatsache dass die Assoziation mit einer paramilitärischen Struktur möglich ist und daher das tragen von Rangabzeichen bei Airsoft generell nicht gerne gesehen wird.

    • Offizieller Beitrag

    nur mal neben bei, eine freundin von mir studiert gerade jus und ich hab folgende antwort bekommen:


  • Vllt. hab ich da was überlesen, aber spricht irgendwas dagegen, einen Patch der "Dienstflagge des Bundes" (= rot-weiß-rot mit BundesadlerIn 8)) in subdued zu tragen? Also oliv-weiß-oliv?


    http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstflagge_des_Bundes
    Laut Wikipedia ist ja eine anderweitige Verwendung [..als die durch Organe des Bundes, Anm.] nicht verboten, solange nicht vorgetäuscht wird, Organ des Bundes zu sein.


    Aber wie sieht's generell mit der Rezeption in der AS-Szene aus?
    Ist das eher ein Patch non grata oder ist das unbedenklich?


    Wie sieht's mit dem Tragen im Ausland (CZ) aus?


    Mir ist klar, dass in den allermeisten Fällen sowieso nichts passieren würde aber ich weiß gerne was ich darf und was nicht. ;)


  • Vllt. hab ich da was überlesen, aber spricht irgendwas dagegen, einen Patch der "Dienstflagge des Bundes" (= rot-weiß-rot mit BundesadlerIn 8)) in subdued zu tragen? Also oliv-weiß-oliv?


    http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstflagge_des_Bundes
    Laut Wikipedia ist ja eine anderweitige Verwendung [..als die durch Organe des Bundes, Anm.] nicht verboten, solange nicht vorgetäuscht wird, Organ des Bundes zu sein.


    Wurscht. Spricht rechtlich nix dagegen.



    Aber wie sieht's generell mit der Rezeption in der AS-Szene aus?
    Ist das eher ein Patch non grata oder ist das unbedenklich?


    Kan mir nciht vorstellen, dass da jemand was dagegen haben sollte - und falls doch, machs einfach mit Velcro-Auflage, dann kann mans leicht entfernen.
    Ein bissl Patriotismus darf eh sein ;)



    Wie sieht's mit dem Tragen im Ausland (CZ) aus?


    Im Ausland gilt jeweils das ausländische Recht (na no ned...). Muss man sich wieder extra schlau machen, was bei anderen Sprachen oft nicht ganz einfach ist.
    Mir ist aber jetzt kein fall bekannt, wo es im Ausland verbote wäre, die österreichische Bundesflagge oder de ÖBH-Adler am Ärmel zu tragen.
    Mir ist lediglich geläufig, dass man in Deutschland die kleine deutsche Bundesflagge nicht am Ärmel haben darf (bitte um Berichtigung, falls ich hier falsch informiert sein sollte). Ausländische Uniformen werden ihnen aber wahrscheinlich auch wieder wurscht sein.

  • Hmmm...mich hat zwar noch nie ein Polizist wegen meiner BDU-Hose im Splintertarn-Schema belangt, aber gut die genaueren Gesetzeslagen zu wissen.


    Jemand wollte mir allen ernstes erzählen, öfters (meines erachtens illegal) irgendwo östlich von Wien in irgendwelchen Fabrikshallen privatere Airsoftspielchen abzuhalten in Wehrmachtuniform usw... ich hab mir noch am Kopf gegriffen und mich gefragt: H....., kann das sein?
    Ich hab das Gespräch schweigend beendet und bin meiner Wege gegangen. Wär ich länger bei ihm stehen geblieben, hätt ich ihm wahrscheinlich seine Plastik-Irgendwas-Warhammer-Replica in den Hintern geschoben und mit ihm Inglorious Basterds gespielt...

    „Alles erscheint lächerlich, wenn man an den Tod denkt.“ (Thomas Bernhard, österreicherischer Schriftsteller)<br /><br />

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