4.
Ein- und Ausreise mit Airsofts würden Genehmigungen der Behörde bedarfen, außer man beantragt einen EU-Waffenpass in dem die Airsofts eingetragen sind. Dann dürfen aber auch maximal 3 mitnehmen die da eingetragen sind. Das wiederum sehe ich als schwierig bis unmachbar an, da es wohl an Seriennummern mangelt.
Seh ich jetzt nicht tragisch. Seriennummern kann man beim Büchsenmacher bzw. Waffenhändler nachmachen lassen, wenn der Ernstfall eintritt und sie mal registrierungspflichtig werden sollten.
5.
Licht, Laser und Schalldämpfer wären auf Airsofts verboten.
Genauso dürfen sie nicht mit anderen Gegenständen verwechselt werden können.
Sprich der Magpull Kit für die Glock der sie zu nem Köfferchen zusammenklappen lässt wäre illegal, genauso wie der "BB Spuckende Gitarrenkoffer". Vermutlich auch wenn es wie eine Wasserpistole aussieht.
Verbot von Licht und Laser, möglich - Schalldämpfer unwahrscheinlich.
Die im AS-Bereich gebräuchlichen Schalldämpfer sind nicht als solche funktionell und dienen eher der Laufverlängerung bzw. der optischen Aufhübschung. Tatsächliche Schalldämpfer wie der PBS sind ohnehin bereits verbotene Gegenstände. Da würde sich nichts ändern.
Gleichermaßen sind Lichtmontagen wie sie etwas bei den Pistolen im Airsoftbereich erhältlich sind ein verbotener Gegenstand und dürften auch nicht erwerblich sein, sofern sie bei den "echten" passen.
Interessiert nur keinen (solang nix passiert).
Ich finds aber generell traurig, dass wir uns mit dieser Verordnung in Richtung Waffengesetz bewegt haben.
Vor ein paar Jahren, als die Idee der Anerkennung der Sportart über IPSC aufkam, war ich dafür Feuer und Flamme.
Problem ist nur, dass wir dann einen Haufen Spieler verabschieden können, weil sie den Zivildienst vorgezogen haben, ihnen die Hürden zur Erlangung der waffenrechtlichen Dokumente zu schwer/teuer sind usw.