alle preise bei airsoft-sports 89,92€ - rechtliche sache???

  • Es steht zwar keine Entsprechung von "Vorbehaltlich Satz und Druckfehlern" da aber ich glaub sie werden sich auf Pt. 2 der AGB "2. Angebot und Vertragsschluss
    Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder Übersendung bzw. Übergabe der Ware zustande." Berufen wenn man jetzt was bestellt...

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  • Hm... Bei Amazon Gabs da mal so einen Fall, da ist man als Kunde damit durchgekommen..


    Allerdings ist Amazon ein ganz anderer Kaliber als ein kleiner airsoftshop... Moralisch gesehen steht das halt wirklich auf einem eigenen Blatt...

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  • Ich glaube auch du solltest das nicht machen da ich nicht glaube dass du es um den Preis bekommst .Vllt nach einem richtig langem Rechtsstreit der 10x so viel gekostet hat wie die Ware selbst .

    Wenn der Krieg ausbricht, war der Frieden offenbar ein Gefängnis.

  • Jay:
    warum sollt ich mich da auf dünnes eis begeben bitte?



    moralisch verwerflich lass ich vielleicht noch gelten, wobei ich wie gesagt kein problem habe, wenn die bestellung aus anderen gründen storniert wird.



    kommt das paket um den preis ok, kommt das paket nicht, tja auch kein problem - so einfach ist das.




    ich werde BESTIMMT KEINEN rechtsstreit wegen sowas anfangen.

  • Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wirst du in Bälde eine E-Mail mit einer korrigierten Auftragsbestätigung sowie einer Entschuldigung für den Systemfehler erhalten. Dann kannst du dich natürlich auf einen Rechtsstreit einlassen, der dich dann ein Vielfaches davon kosten wird und den du wahrscheinlich auch verlieren wirst. Der Punkt der moralischen Verwerflichkeit wurde ja bereits genannt. Sowas macht man nicht, und schon garnicht innerhalb der Szene!

    • Offizieller Beitrag

    und die seite ist offline ;) so schnell kanns gehen


    dünnes eis sehe ich da auch nicht wir sind hier nicht in den Vereinigte Staaten wo sich jeder gegenseitig verklagt wen es nicht genau in den AGB steht


    da kommt jetzt einfach eine geänderte Bestellsbestätigung mit eine Entschuldigung bla bla bla

  • Naja... Ich muss dir leider sagen, dass ich da auf den Zusammenhalt der Szene auch nicht viel geben würde...


    Wenn man da mitbekommt wie sich manche Spieler oder gar ganze Vereine gegenseitig anzicken und was für Kindergarten-Feindschaften da gepflegt werden... Dann noch die Sache mit dem HQ-Konkurs :( Es wär schön wenn die airsoft-Community eine große Liebende Familie wäre, aber für mich nimmt sie teilweise Züge des Gegenteils an...




    Und was die Geschichte betrifft: Falls da jemand bestellt hat und damit durchkommt: Ich stell einmal die böse Behauptung in den Raum dass ein Drittel dem Betreffenden zu seinem Glück gratulieren wird, es einem Drittel Wurscht sein wird und das letzte Drittel die Aktion verurteilt... Und davon die Hälfte auch nur weil sie nicht schnell genug war um es selber zu machen...


    Sorry... Aber das musste ich mal loswerden ;)

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    • Offizieller Beitrag


    Naja... Ich muss dir leider sagen, dass ich da auf den Zusammenhalt der Szene auch nicht viel geben würde...


    Wenn man da mitbekommt wie sich manche Spieler oder gar ganze Vereine gegenseitig anzicken und was für Kindergarten-Feindschaften da gepflegt werden... Dann noch die Sache mit dem HQ-Konkurs :( Es wär schön wenn die airsoft-Community eine große Liebende Familie wäre, aber für mich nimmt sie teilweise Züge des Gegenteils an...


    Das mag ja sein, aber nur weil die anderen auf Zusammenhalt scheißen, muss man es ja nicht auch so machen. Dadurch wirds nie besser werden! Ich persönlich würd ned im Traum daran denken, jemanden iwie übers Ohr zu haun.

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  • Das mag ja sein, aber nur weil die anderen auf Zusammenhalt scheißen, muss man es ja nicht auch so machen. Dadurch wirds nie besser werden! Ich persönlich würd ned im Traum daran denken, jemanden iwie übers Ohr zu haun.


    So seh ich das auch ..


    aber...


    Man wird doch selber an dauernt übers ohr gehaun .. ich sag nur EK und VK :D

  • Das mag ja sein, aber nur weil die anderen auf Zusammenhalt scheißen, muss man es ja nicht auch so machen. Dadurch wirds nie besser werden! Ich persönlich würd ned im Traum daran denken, jemanden iwie übers Ohr zu haun.


    Ja eh... Gerade eine Szene die regelmäßig so ein Imageproblem hat wie unsere müsste eigentlich wie Pech und Schwefen zusammenhalten, aber es ist leider einfach nicht so... Ich würd das auch nicht machen, aber es gibt sicher genug die es versuchen würden... Und die meisten würden es auch nicht an die große Glocke hängen...


    Was ich damit sagen will: Unsere Szene ist leider (!) kein moralisches Korrektiv... Ich meim wir schaffen es ja nichtmal die Highlanderei wirksam in den Griff zu bekommen oder die Müllprobleme nach einem FFA. Klar... Wenn alle nichts ändern wird sich nie was ändern, aber im Moment ist es einfach so, dass jemand der sich daneben benimmt wenig bis keine Sanktion zu befürchten hat. Wenn ich beim FFA des Vereins X exzessiv Treffer nicht annehme werde ich in den wenigsten Fällen gesperrt.. Und Konsequenzen die über Verein X hinausgehen gibt's schon gar nicht...


    Auch die Sache mit dem Dachverband den wir MMN dringend bräuchten ist heimlich, still und leise verstorben. Tut mir leid, dass ich so pessimistisch bin, aber man bekommt leider genug mit...


    Natürlich gibt's immer wieder wunderschöne positive Erlebnisse und man lernt viele tolle Leute kennen, aber auf der anderen Seite hab ich ich nicht das Gefühl dass negatives Verhalten sanktioniert wird.



    Zumal: Wie der Frag'em geschrieben hat... Beschiss im Verkauf... Teilweise sind die Händler auch nicht ganz Ehrlich bzw. zocken einen gscheit ab wie's beim HQ passiert ist oder verlangen Preise die um einiges höher sind als bei der Konkurrenz wie das Center in Seiersberg... Und vom Schunko fang ich jetzt gar nicht erst an...

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  • wie erdferkel schon sagte, kommt der KV nur durch die auftragsbestätigung bzw versandbesträtigung zu stande. das bedeutet das er das produkt erst zu den kontitionen die ausgepriesen worden sind verbindlich dir verkaufen muss sobald er deine bestellung bestätigt. generell ist ein angebot erst verbindlich mit der auftragsbestätigung bzw versandbestätigung. das steht glaub ich im ugb und im kschg. müsst er nit mal in den agb´s haben aber sicher ist sicher. hättest du jetzt bei ihm angefragt was die aeg kosten würde und er schreibt dir zurück 70 euro. dann wär das ein angebot an dem er sich halten müsste. da er dir damit ein verbindliches angebot gemacht hätte. wenn du dann nachdem verbindlichen angebot bestellt hättest, hätte er dir eine aeg eben für 70 euro liefern müssen. da kann er dann auch nicht mehr von kv zurücktreten. aber in diesem fall bekommst du gar nix! is auch gut so, da würden sonst 100 bestellungen eingehn und wenn das unternehmen eher klein ist bedeutet das dann gleich mal, dass das unternehmen ein sanierungsverfahren beantragen kann (aufgrund der schulden die daraus entstanden sind) und das will glaub ich keiner von uns :).


  • oder verlangen Preise die um einiges höher sind als bei der Konkurrenz wie das Center in Seiersberg... Und vom Schunko fang ich jetzt gar nicht erst an...


    Pffft, von mir aus kann ein Händler den Preis verlangen, den er möchte. Wenn die Konkurrenz billiger oder auch einfach nur symphatischer ist, gehe ich einfach zu dieser. Der Händler hat damit zwar seinen Willen durchgesetzt, Geld verdient er damit an mir jedoch keines.

  • Ganz so einfach ist das auch nicht... Es steht in den AGB entweder Auftragsbestätigung oder Versand.


    Allerdings gehen sie nirgends darauf ein was die Auftragsbestätigung genau ist... Ich hab mir grad die Mühe gemacht meinen E-Mail-Eingang durchzuwühlen und meine letzte Bestellung bei dem Shop gesucht.


    Direkt nach dem Kauf kam bereits eine Mail in der nochmal die AGB standen, die Auftragsdetails, eine Aufschlüsselung der Kosten, sowie die Bankverbindung mit dem Hinweis das da so und so viel unter Angabe dieser und jener Daten einzuzahlen wäre... Man könnte das bereits als Auftragsbestätigung bewerten weil man ja zur Zahlung aufgefordert wird. So eine "gmahte Wiesn" wie man auf gut Steirisch sagt ist das jetzt leider auch nicht.


    Kotte und Zeller zum Beispiel macht das bei internationalen Kunden so, dass zuerst eine Mail kommt dass der Auftrag eingelangt ist - was auch explizit so steht - und dann kommt im Laufe des Tages eine Mail von einem Mitarbeiter von KotZe wie viel man wohin überweisen soll... Bei Airsoftsports ist das nicht so woraus man seine Schlüsse ziehen könnte.


    Und das der Shopbetreiber in dem Fall bequem ist und das automatisch machen lässt könnte ihm in diesem Fall zum Verhängnis werden.


    Und was UGB und KSchG betrifft: Ersteres gilt nur Business to Business... Wir befinden uns da im ganz normalen ABGB, aber woraufs ankommt ist, dass der Kunde hier glauben kann, dass sein Kaufwunsch angenommen würde. Deswegen steht in den ganzen Prospekten von Discountern immer drinnen, dass das Prospekt eine "Invitatio ad Offerendum" ist und kein gültiges Angebot (Dh. eine Einladung ein Angebot zu machen) und dass man sich Satz und Druckfehler vorbehält... Davon hab ich leider auf der HP von Airsoftsports nichts gesehen.


    Ich denke also, dass man als Kunde der hier jetzt bestellt hat unter Umständen durchaus damit durchkommen könnte.


    Ob das wünschenswert und gut ist, lass ich mal dahingestellt... Deshalb hab ich auch überall könnte in Kursiv geschrieben. Persönlich steh ich da auch auf dem Standpunkt von Squirrelman... Durch so einen Fehler soll kein guter Shop ruiniert werden!


    Und dann kommts auch noch darauf an wie diese Mail mit der neuen Auftragsbestätigung formuliert ist... Das ganze wird noch richtig kompliziert werden. Da braucht man dann nur an depperte Kunden mit einer guten Rechtschutz geraten und der Zirkus geht gscheit los... Eine Rechtschutz empfehl ich ja sowieso jedem Airsoftspieler... Zwar nicht für solche Fälle, aber generell sind die mittlerweile in den meisten Versicherungspaketen dabei.

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  • ok da hast du recht. kommt wirklich darauf an wie das mit der auftragsbestätitung formuliert ist.
    aber ugb gilt immer sobald ein unternehmen beteiligt is also auch bei b to c. und abgb gilt sowieso immer egal wer beteiligt ist. und kschg halt bei btoc
    ich dachte das man beim sports eine email bekommt wos so drin steht wie beim kotze. letztes mal wo ich beim sports was gekauft habe, war ich bei ihm drausen oder hab mir was von nem kumpel mitnehmen lassen.

  • Nein... UGB gilt nur für Unternehmer... Es gab im HGB einen Paragraphen über "Scheinkaufleute" aber das ist mittlerweile entfallen...


    Ich wart nicht umsonst grad drauf, das meine Jus-Diplomarbeit fertig angeschaut wird ;)

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  • ok dann muss es bei mir im buch falsch drin stehn hab jetzt sogar extra nochmal nachgeschlagen. da steht: Für Geschäfte, an denen MINDESTENS ein Unternehmer in Ausübung seines Unternehmens beiteiligt ist, gilt das Unternehmensgesetzbuch (UGB). entweder steht das falsch drin oder ich habs falsch verstanden?

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